Ingenieurtechnische Begleitung zum Glasfaserausbau in Soest Referenznummer der Bekanntmachung: 5365/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 2252
Ort: Soest
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59482
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.soest.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurtechnische Begleitung zum Glasfaserausbau in Soest
Die Deutsche GigaNetz GmbH beabsichtigt den flächendeckenden Ausbau der derzeit nicht mit Glasfaser FFTH/B versorgten Bereiche (ca. 26.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten) in Soest. Der Ausbau des Glasfasernetzes erfolgt dabei grundsätzlich eigenwirtschaftlich. Die Stadt Soest hat mit der Deutsche GigaNetz GmbH eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, wonach alle nach den §§ 125 ff TKG notwendigen Verwaltungshandlungen uneingeschränkt durch die Stadt Soest zu erbringen sind.
Zur ingenieurtechnischen Begleitung der Maßnahme auf Seiten der Stadt Soest wird im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens ein Auftragnehmer gesucht, der insbesondere die organisatorische und fachliche Unterstützung der Stadt Soest bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Mitwirkungshandlungen im Rahmen des TKG übernimmt und darüber hinaus die Aufgaben und Interessen der Stadt als Eigentümerin und/oder Straßenbaulastträgerin wahrnimmt, soweit Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum der Stadt stehen bzw. unter die Straßenbaulast der Stadt fallen.
59482 Soest
Der Auftragnehmer hat den Glasfaserausbau auf Seiten der Stadt Soest bzw. der Kommunalen Betriebe Soest (Auftraggeber) organisatorisch und ingenieurtechnisch zu begleiten und dabei auf die bestmögliche Verwirklichung der in der Leistungsbeschreibung (abrufbar mit den Vergabeunterlagen unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse) näher beschriebenen Ziele des Auftraggebers hinzuwirken.
Dem Auftragnehmer werden zu diesem Zweck konkret die beiden folgenden Aufgabenbereiche als Grundleistungen übertragen:
1. die organisatorische und fachliche Unterstützung des Auftraggebers bei der Vorbereitung und Abwicklung aller Mitwirkungshandlungen der Stadt Soest im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes (TKG);
2. die Wahrnehmung der Aufgaben und Interessen der Stadt als Eigentümerin und/oder Straßenbaulastträgerin, soweit Arbeiten zur Durchführung der Maßnahme auf Flächen stattfinden, die im Eigentum der Stadt stehen bzw. unter die Straßenbaulast der Stadt fallen; dies umfasst vor allem die Überwachung der ordnungsgemäßen, insbesondere technisch mangelfreien und den zwischen Netzbetreiber und Stadt getroffenen Abstimmungen entsprechenden Ausführung der baulichen Maßnahmen.
Über die Grundleistungen hinaus kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer als Sonderleistung eine umfassende Überwachung der Ausführung von einzelnen Baumaßnahmen des Netzbetreibers übertragen, sofern die von den baulichen Maßnahmen betroffenen baulichen Anlagen der Stadt abgängig sind und die Stadt mit dem Netzbetreiber abgestimmt hat, dass im Zuge der Ausführung der Maßnahme zugleich eine Kompletterneuerung oder -sanierung der baulichen Anlagen der Stadt stattfinden soll.
Die über die Grundleistungen hinausausgehenden Sonderleistungen zur umfassenden Überwachung der Ausführung von einzelnen Baumaßnahmen des Netzbetreibers (siehe Abschnitt II.2.4 und die nähere Beschreibung in der Leistungsbeschreibung) kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer gesondert übertragen, sofern die von der jeweiligen Einzelbaumaßnahme betroffenen baulichen Anlagen der Stadt abgängig sind und die Stadt mit dem Netzbetreiber abgestimmt hat, dass im Zuge der Ausführung der Maßnahme zugleich eine Kompletterneuerung oder -sanierung der baulichen Anlagen der Stadt stattfinden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Grüner Weg 80
Ort: Greven
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48268
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6GXY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland