Haus Bürgel - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabe 02-2023-Haus Bürgel
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Roßstraße 133
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 211454850
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nrw-stiftung.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Haus Bürgel - Projektsteuerungsleistungen
Der Auftraggeber ist Eigentümer des ehemaligen Römerkastells Haus Bürgel in Monheim am Rhein. Dieser Vierkanthof ist Teil der ehemaligen römischen Befestigungsanlagen entlang des Rheinstroms und steht unter Denkmalschutz. Der Auftraggeber beabsichtigt, diesen historischen Gebäudekomplex umfänglich umzubauen und zu sanieren. Gegenstand der vorliegend zu vergebenden Leistungen sind sämtliche Aufgaben des Projektmanagements und umfasst die Steuerung der Sanierungs- und Umbauarbeiten von der Projekt-/Maßnahmevorbereitung bis zum Projekt-/Maßnahmeabschluss. Kernelemente sind die fünf Handlungsbereiche des Projektmanagements (in Anlehnung an AHO 2020, Heft N. 9, 5. Auflage, AHO e.V.) für alle fünf Projektstufen (Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss).
Der Auftraggeber ist Eigentümer des ehemaligen Römerkastells Haus Bürgel in Monheim am Rhein. Dieser Vierkanthof ist Teil der ehemaligen römischen Befestigungsanlagen entlang des Rheinstroms und steht unter Denkmalschutz. Der Auftraggeber beabsichtigt, diesen historischen Gebäudekomplex umfänglich umzubauen und zu sanieren. Gegenstand der vorliegend zu vergebenden Leistungen sind sämtliche Aufgaben des Projektmanagements und umfasst die Steuerung der Sanierungs- und Umbauarbeiten von der Projekt-/Maßnahmevorbereitung bis zum Projekt-/Maßnahmeabschluss. Kernelemente sind die fünf Handlungsbereiche des Projektmanagements (in Anlehnung an AHO 2020, Heft N. 9, 5. Auflage, AHO e.V.) für alle fünf Projektstufen (Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss).
Der Auftraggeber kann die Rahmenvereinbarung viermal um ein Jahr verlängern (acht Jahre Maximallaufzeit).
Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, anhand der vorgelegten mind. drei zu wertenden Referenzen, der Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:innen und dem Gesamtumsatz aus. Auf die insoweit geltenden Mindestanforderungen nach dieser EU-Bekanntmachung wird hingewiesen. Insgesamt können die Bewerber 60 Punkte erzielen.
(1) Die drei besten Referenzen eines Bewerbers (vom Bewerber selbst im Formblatt I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit mit den Nr. 1, 2 und 3 anzugeben) werden jeweils nach folgendem Schema bewertet:
Referenz betrifft die Projektsteuerung im Umbau und/oder die Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes i. S. v. § 2 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6 DSchG NRW oder einer vergleichbaren gesetzlichen Grundlage = 8 Punkte
oder
Referenz betrifft Projektsteuerung aus dem Bereich Bauen im Bestand (Umbau/Sanierung), wobei das Referenzobjekt nicht denkmalgeschützt ist. = 3 Punkte
Referenz ist einer der beiden vorgenannten Kategorien zuzuordnen und die Baukosten nach DIN 276 im Referenzprojekt belaufen sich auf mind. EUR 5 Mio. = 2 Punkte
Jede der drei Referenzen wird individuell betrachtet und bewertet. Insgesamt sind bei diesem Kriterium max. 30 Punkte zu erzielen.
(2) Die vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterzahlen werden wie folgt bewertet:
Ab 21 fest angestellte Mitarbeiter:innen, die als Bauingenieure oder vergleichbar qualifiziert sind in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 5 Punkte
16 - 20 fest angestellte Mitarbeiter:innen, die als Bauingenieure oder vergleichbar qualifiziert sind in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 3 Punkte
11 - 15 fest angestellte Mitarbeiter:innen, die als Bauingenieure oder vergleichbar qualifiziert sind in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 1 Punkt
Jedes Geschäftsjahr wird individuell betrachtet. Bei diesem Kriterium können somit max. 15 Punkte erzielt werden.
(3) Die vom Bewerber vorgelegten Gesamtumsätze werden wie folgt bewertet:
Gesamtumsatz > 1 Mio. Euro in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 5 Punkte
Gesamtumsatz > 500.000 Euro in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 3 Punkte
Gesamtumsatz > 201.000 Euro in den drei letzten GJ (2022, 2021, 2020) = 1 Punkt
Jedes Geschäftsjahr wird separat betrachtet und bewertet. Maximal kann ein Bewerber bei diesem Kriterium somit 15 Punkte erzielen.
Es werden die drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl und der Notwendigkeit einer Auswahl entscheidet zunächst die höhere Punktzahl bei den Referenzen, dann die bei Addition aller drei Geschäftsjahre (2022, 2021 und 2020) im Vergleich höhere Anzahl qualifizierter Mitarbeiter:innen, dann der im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre höhere Durchschnittsumsatz und sodann das Los.
Der Auftraggeber ist bei der Rahmenvereinbarung nicht zum Abruf einer Mindestabnahmemenge verpflichtet. Der Auftraggeber schätzt die erforderliche Menge bei einer derzeit geplanten Projektlaufzeit bis Ende 2029 auf ca. 2.000 Stunden. Maximal kann er 3.000 Stunden abrufen. § 132 GWB bleibt hiervon unberührt, insbesondere enthält der Vertrag eine Änderungsklausel i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB für Mehrleistungen aus sachlichem Grund. Die Rahmenvereinbarung endet automatisch, wenn die Höchstmenge ausgeschöpft ist und kein Fall des § 132 GWB vorliegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
(2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.
(4) Die Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern und Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist deshalb die I.2.7_Eigenerklärung abzugeben. Teilnahmeanträge bzw. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. Die NRW-Stiftung hat hier keinen Ermessensspielraum.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
- Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2021, 2020)
(2) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen.
(3) Zur Nachweisführung ist die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.
(1) Der nachgewiesene Jahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vor Ablauf der Angebotsfrist muss mind. 200.000 Euro pro Jahr betragen.
(2) Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall mindestens die folgenden Deckungssummen ausweisen:
- Personenschäden: mind. EUR 3.000.000,00
- Sachschäden: mind. EUR 1.500.000,00
- Vermögensschäden: mind. EUR 1.500.000,00
Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmen einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Der Nachweis einer vorläufigen Deckung nach § 49 VVG oder einer verbindlichen Erklärung eines Versicherers, den Bieter im Auftragsfall mit einem entsprechenden Versicherungsschutz auszustatten, ist ausreichend.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, insbesondere zum Leistungsbild und Handlungsbereich der Projektsteuerung in der Bau- und Immobilienwirtschaft (in Anlehnung an AHO Heft 9 2020)
- Bauvolumen in EUR (brutto)
- Leistungszeitraum
- Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten
Soweit es sich dabei um Referenzen zu langfristigen und noch nicht abgeschlossenen Projekten handelt, so können die Leistungen gewertet werden, die bereits ausgeführt sind. Diese sind hinsichtlich ihrer Art detailliert zu beschreiben.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass zur Gewährleistung eines breiten und echten Wettbewerbs auch Referenzen berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre zurückliegen, § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
(2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl der fest angestellten Mitarbeiter des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte der letzten drei Jahre (2022, 2021, 2020) vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist.
(1) Es sind mindestens drei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Um als vergleichbare Referenzen gewertet zu werden, muss die jeweilige Referenz kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Leistungszeitraum innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
- Erbrachte Projektsteuerung in mind. vier der fünf Handlungsbereiche des Projektmanagements für mind. vier der fünf Projektstufen (Projektvorbereitung bis Projektabschluss) nach AHO 2020
- Mindestens EUR 1,5 Mio. brutto Bauvolumen (DIN 276 inkl. Baunebenkosten)
Es muss anhand der Angaben des Bewerbers überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind, d.h. die Bewerber sind aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojekts auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden.
Von den mindestens drei Referenzen muss mindestens eine der Referenzen zudem die Projektsteuerung beim Umbau und/oder der Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes zum Gegenstand gehabt haben.
(2) Der Auftragnehmer muss - soweit vom Auftraggeber gewünscht und beauftragt - eine kontinuierliche Projektsteuerung über den Projektzeitraum (derzeitige Planung: bis Ende 2029) gewährleisten. Der Bewerber muss daher in den letzten drei Jahren durchschnittlich über mindestens 10 als Bauingenieure oder vergleichbar qualifizierte fest angestellte Mitarbeiter:innen verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Der Umbau und die Sanierung von Haus Bürgel sind ein langfristiges Projekt in mehreren Ausbaustufen (voraussichtlich 5), welches zumindest hinsichtlich der ersten vier Ausbaustufen Ende 2029 möglichst abgeschlossen werden soll. Die NRW-Stiftung möchte eine kontinuierliche Projektsteuerung bei diesem komplexen Projekt gewährleisten. Daher behält sie sich vertraglich zumindest optional vor, den beauftragten Projektsteuerer der dann mit dem Projekt vertraut ist, bei Bedarf über die Regellaufzeit von vier Jahren hinaus zu verlängern. Die NRW-Stiftung kann die Rahmenvereinbarung insgesamt vier mal um jeweils ein Jahr verlängern (insg. acht Jahre Laufzeit). Die Laufzeit der Einzelabrufe bleibt davon unberührt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV).
Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der "I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft" einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung.
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt "I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung" und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der "I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe" individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die "I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit" und die "I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit" nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu nachfolgend 2), ist zusätzlich die "I.2.3_Erklärung Eignungsleihe" auszufüllen und einzureichen.
Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
(2) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die "I.2.3_Erklärung Eignungsleihe" ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen dieser Auftragsbekanntmachung und des I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV.
(3) Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den § 123 GWB und § 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
(4) Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform http://www.evergabe.nrw.de. Dort ist das Tool zur Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten zu nutzen; eine Abgabe über das Feld "Kommunikation" kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY44DZDU
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211470
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211470
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/