Projektsteuerung gem. AHO Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bremeneckgasse 2
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69117
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6221981102
Fax: +49 6221981177
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://dokuzentrum.sintiundroma.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung gem. AHO Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg
Der Verein Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma beabsichtigt den Neubau und die Sanierung des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma in der Bremeneckgasse 2 in Heidelberg und sucht hierfür ein Büro, das die Projektsteuerungsleistungen übernimmt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Projektsteuerungsleistung für die Sanierung und die Erweiterung des Dokumentationszentrums deutscher Sinti und Roma in Heidelberg. Das Dokumentationszentrum befindet sich am südlichen Rand der Heidelberger Altstadt. In unmittelbarer Nähe zum Grundstück sind die touristisch hoch frequentierte Bergbahn sowie der Kornmarkt mit dem Rathaus der Stadt Heidelberg gelegen. Das Heidelberger Schloss ist ebenso wie das Neckarufer nur wenige hundert Meter Luftlinie entfernt.Im weiteren Stadtgebiet findet sich ein großer Anteil kulturell signifikanter Nutzungen, die auch mit dem Dokumentationszentrum in Verbindung stehen. Hier sind insbesondere die Forschungsstelle Antiziganismus sowie die Hochschule für jüdische Studien zu nennen. Das Leistungsbild des Projektsteuerung richtet sich nach der AHO Heft 9 und beinhaltet sämtliche in der Anlage 2 (Leistungsbild) angewählten Leistungen.Prinzipiell sind alle Grundleistungen in allen Projektstufen und Handlungsbereichen sowie einige besondere Leistungen Teil der in diesem Verfahren ausgeschriebenen und zu beauftragenden Leistung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, direkt beauftragt wird die Stufe 1. Der AG behält sich vor, die Leistungen in Stufen in Abhängigkeit von Gremienentscheidungen des Bauherrn abzurufen.Stufe 1: Projektstufe 1 gem. AHOStufe 2: Projektstufe 2 gem. AHOStufe 3: Projektstufe 3 gem. AHOStufe 4: Projektstufe 4 und 5 gem. AHODie Beauftragung ab der Projektstufe 2 wird optional erfolgen, ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht. Die Preisgerichtssitzung des Architektenwettbewerbs findet im Juli 2021 statt. Weitere Informationen und Termine können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60312
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219260
Fax: +49 7219263985
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung auf elektronischem Wege (Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim getroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.