Umbau/Erweiterung Teilbibliothek der Universität Siegen - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6,7 und 8, Leistungsphasen 1-4 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 01HE23E3VT
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Adolf-Reichwein-Str. 2a
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-siegen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Erweiterung Teilbibliothek der Universität Siegen - Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1,2,3,4,5,6,7 und 8, Leistungsphasen 1-4 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Durch Verlagerung der Fakultäten I und II der Universität Siegen in die Innenstadt wird die Bildung des neuen Universitätscampus Siegen Mitte unter Einbeziehung der bereits in das Areal des "Unteren Schlosses" umgezogenen Fakultät III vollzogen werden.
Zur Campusbildung soll das ehemalige Kaufhaus Hettlage in der Innenstadt von Siegen zu einer Teilbibliothek um- und neugebaut werden. Hierfür wird momentan ein interdisziplinärer Planungswettbewerb durchgeführt.
Die Kosten des Projektes (KG 400) werden auf 5,9 Mio EUR brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Januar 2024
- Bauantrag: März 2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie Besondere Leistungen (siehe Vergabeunterlage E)
Kölnerstr./Friedrichstr. Siegen
Durch Verlagerung der Fakultäten I und II der Universität Siegen in die Innenstadt wird die Bildung des neuen Universitätscampus Siegen Mitte unter Einbeziehung der bereits in das Areal des "Unteren Schlosses" umgezogenen Fakultät III vollzogen werden.
Zur Campusbildung soll das ehemalige Kaufhaus Hettlage in der Innenstadt von Siegen zu einer Teilbibliothek um- und neugebaut werden. Hierfür wird momentan ein interdisziplinärer Planungswettbewerb durchgeführt, dessen Ergebnis den Bieter:innen in der zweiten Stufe mitgeteilt wird.
Die Kosten des Projektes (KG 400) werden auf 5,9 Mio EUR brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: Januar 2024
- Bauantrag: März 2025
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 8, Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß §§ 53 ff. HOAI sowie Besondere Leistungen (siehe Vergabeunterlage E).
Die Auftraggeberin wird zur Errichtung des Gebäudes einen Generalunternehmer beauftragen; durch eine angemessene Weiterbeauftragung des Auftragnehmers (z.B. Regeldetails, künstlerische Bauoberleitung etc.) soll die Qualität der Planung gesichert werden.
Mit den Planungsleistungen ist umgehend nach Beauftragung zu beginnen.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1-3 gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphase 4 wird stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto der Bewerbenden in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) - Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
größer gleich 500.000 EUR/a (5 Punkte)
< 500.000 EUR/a und > 400.000 EUR/a (4 Punkte)
< 400.000 EUR/a und > 300.000 EUR/a (3 Punkte)
< 300.000 EUR/a und ? 200.000 EUR/a (2 Punkte)
< 200.000 EUR/a und ? 100.000 EUR/a (1 Punkt)
< 100.000 EUR/a (0 Punkte) )
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro der Bewerbenden in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieur:innen/Architekt;innen, staatlich geprüfte Techniker;innen u. ä.) werden wie folgt abgestuft: - Wichtung 5 %.
gößer gleich 5 Technische Mitarbeitende (5 Punkte)
< 5 und größer gleich 2 Technische Mitarbeitende (2,5 Punkte)
< 2 Technische Mitarbeitende (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung der Bewerbenden bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. - Wichtung 90 %.Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Referenzprojekt 1 ( pro Kriterium max 7,5 Punkte)
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Bauen im Bestand.
-Durch die Bewerbenden wurden mindestens die Anlagengruppen 1,2,3 und 7 (gem. § 53 HOAI) erbracht.
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410 bis 480 ? 2,5 Mio. EUR brutto.
-Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 4 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenzprojekt 2 ( pro Kriterium max 7,5 Punkte)
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Maßnahme für Bauen im Bestand.
-Durch die Bewerbenden wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (gem. § 53 HOAI) erbracht.
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410 bis 480 ? 2,5 Mio. EUR brutto.
-Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 4 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Referenzprojekt 3 ( pro Kriterium max 7,5 Punkte)
-Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Bücherei, Bibliothek oder Archiv (vgl. Anlage 10.2 HOAI).
-Durch die Bewerbenden wurden mindestens die Anlagengruppen 1,2,3 und 7 (gem. § 53 HOAI) erbracht.
-Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410 bis 480 ? 2,5 Mio. EUR brutto.
-Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 4 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeitendezahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte). Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der "Vergabeunterlagen C - Kriterienkatalog" zu entnehmen.
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 4 gemäß § 53 HOAI,,
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung die Auftraggeberin zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Besondere Leistungen
siehe Honorarformblatt.
Die Auftraggeberin korrespondiert ausschließlich über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen der Bewerbenden (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. -
soweit zutreffend - zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfasser:innen, die Berufsbezeichnung
Ingenieur:innen zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §
21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmer:innen,
Lieferant:innen oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Wollen sich die Bewerbenden bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,so haben sie die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer:innen erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigen die Bewerbenden im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so haben sie diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Die Bewerbenden müssen mit der Bewerbung nachweisen, dass ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem sie eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegen. Nehmen die Bewerbenden im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung.
Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020-2022) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung der Bewerbenden geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430+470+480 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:innen der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerbende eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto, Kgr. 410+420+430+470+480 DIN 276), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:innen der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerbende eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur:in" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer:innen zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige benennen, die die vorstehenden Anforderungen erfüllen.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerbende ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter:innen nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerbende bzw. Bieter:innen übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform. Die Bewerbenden/Bieter:innen tragen das Risiko der fristgerechten Übermittlung ihrer Teilnahmeanträge/Angebote.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerbenden sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerbenden/Bieter:innen, welche sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerbende gleichermaßen die Anforderungen und ist die Anzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftraggeberin vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbenden gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY56DZDZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).