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Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kasernenstraße 61
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse, Bereich Hilfsmittel - Krankengeld, Abteilung S&E Hilfsmittel
E-Mail:
Fax: +49 2118791849505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de/rh
Abschnitt II: Gegenstand
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Die AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse macht hiermit die Absicht bekannt, die bestehenden Anlagen 5.05.1 Leistungsbeschreibung und 5.05.2 Preisvereinbarung, für die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05 zum Rahmenvertrag zur Hilfsmittelversorgung vom
01.07.2013, gemäß § 127 Abs. 2 SGB V, inkl. der für die Versorgung erforderlichen Dienstleistungen nach § 127 Absatz 1 SGB V anzupassen. Der Vertrag begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen.
Bundesweit für die Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse
Gegenstand der Leistungsbeschreibung und der Preisverinbarung soll sein, das Recht und die Pflicht des Leistungserbringers zur aufzahlungsfreien Versorgung der Versicherten während der Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg – die Gesundheitskasse mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 05.
Leistungsinhalte einzelner Vertragspositionen und Hifsmittelnummern sind der Anlage 5.05.2 - Preisvereinbarung zu entnehmen. Die Liste der vorgegebenen Positionen ist nicht zwingend abschließend und kann bei Einvernehmen um weitere Positionen ergänzt werden.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Voraussetzung gilt die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V die durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle), gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V,
nachgewiesen werden muss.
Als Voraussetzung gilt die Erfüllung der Anforderungen nach § 126 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Absatz 3 SGB V die durch Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle), gemäß § 126 Absatz 1a und Absatz 2 SGB V,
nachgewiesen werden muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dieser Vorinformation wird eine Vertragsabsicht, gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V, bekannt gemacht. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da keinem Wirtschaftsteilnehmer ein exklusiver Status eingeräumt wird. Der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung finden keine Anwendung. Es handelt sich auch nicht um einen Aufruf zum Wettbewerb im Sinne des Vergaberechts (siehe Kopfzeile der Vorinformation). Ein Vertragsbeitritt ist (je nach Vertragstyp) ebenfalls nach Vertragsabschluss jederzeit möglich, soweit noch keine Vertragsbeziehung über die gleiche Leistung besteht.
Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 – Vorinformation genutzt, weil für die zugrunde liegende Bekanntmachung kein Standardformular der EU zur Verfügung steht.
Hiermit ist keine freiwillige Unterwerfung unter die Vorgaben des Vergaberechts verbunden. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht.
Das Verfahren unterliegt nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach § 155 ff. GWB. Eine Begrenzung des Kreises von geeigneten Wirtschaftsteilnehmern, mit denen der Vertrag geschlossen wird, erfolgt nicht. Die Auftragsmenge für jeden Leistungserbringer kann nicht bestimmt werden, da sie sich auf eine unbestimmte Zahl an potenziellen Leistungsanbietern verteilt. Bei dem unter Ziffer IV.1.1) genannten Verhandlungsverfahren handelt es sich nicht um ein Verhandlungsverfahren im Sinne des § 119 Absatz 5 GWB, da keine Auswahl der Verhandlungspartner stattfindet
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-9499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartelamt.de