Wohnungen für Geflüchtete
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktstr. 14
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7021/502-463
Fax: +49 7021/502-242
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-teck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungen für Geflüchtete
Die Stadt Kirchheim u. Teck plant die Errichtung einer Wohnanlage für Geflüchtete, um dem steigenden Bedarf an Wohnplätzen für Geflüchtete nachkommen zu können.
Im Planungsgebiet, dem westlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofgeländes, sind 39 Wohnheimzimmer mit jeweils zwei Personen pro Zimmer, einem Integrationsbüro und Gemeinschaftsräumen, in drei Einzelgebäude vorgesehen.
Die Wohnhäuser gruppieren sich um einen gemeinschaftlich genutzten Hofbereich. Die Erschließung und die Freianlagen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Baugenehmigung ist bei der Stadt Kirchheim eingereicht und stellt die Grundlage der Kalkulation,
sowie der weiteren Planung und Umsetzung dar. Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsunterkunft ohne Befristung,
entspr. DVO FlügAG (Durchführungsverordnung Füchtlingsaufnahmegesetz)
Die Bauweise zur Errichtung der zweistöckigen Gebäude ist frei wählbar.
Die Stadt Kirchheim legt großen Wert auf die bautechnische Qualität einschließlich
der Nachhaltigkeit.
Die Fassaden sind ansprechend mit einer hinterlüfteten Vorsatzschalen (wo möglich in Holz
auszuführen. Sandwichelemente sind nicht erwünscht, eine spätere Recyclierbarkeit wird erwartet.
Dämmstoffe aus PU sind aus Brandschutzgründen ausgeschlossen.
Die Dächer der Anlage sind extensiv begrünt und mit Photovoltaikanlagen versehen.
Die Gebäude müssen den Standard GEG erfüllen.
Ausführung der Gründungen, Bodenplatten einschl. Planung sind Teil der Aufgabenstellung.
Ein Konzept der termingetreuen Abwicklung ist mit dem Angebot einzureichen,
Ein Konzept hinsichtlich einer Andienung der Baustelle im Hinblick auf CO2-Einsparung ist mit dem Angebot einzureichen.
Kirchheim unter Teck
Die Stadt Kirchheim unter Teck plant die Errichtung einer Wohnanlage für Geflüchtete,
um dem steigenden Bedarf an Wohnplätzen für Geflüchtete nachkommen zu können.
Im Planungsgebiet, dem westlichen Teil des ehemaligen Güterbahnhofgeländes,
sind 39 Wohnheimzimmer mit jeweils zwei Personen pro Zimmer, einem Integrationsbüro und
Gemeinschaftsräumen, in drei Einzelgebäuden vorgesehen.
Die Wohnhäuser gruppieren sich um einen gemeinschaftlich genutzten Hofbereich.
Die Erschließung und die Freinanlagen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die Baugenehmigung ist bei der Stadt Kirchheim unter Teck eingereicht und stellt die Grundlage der Kalkulation,
sowie der weiteren Planung und Umsetzung dar.
Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftsunterkunft ohne Befristung,
entspr. DVO FlügAG (Durchführungsverordnung Füchtlingsaufnahmegesetz)
Die Bauweise zur Errichtung der zweistöckigen Gebäude ist frei wählbar.
Die Stadt Kirchheim unter Teck legt großen Wert auf die bautechnische Qualität einschließlich
der Nachhaltigkeit. Die Fassaden sind ansprechend mit einer hinterlüfteten Vorsatzschalen (wo möglich in Holz)
auszuführen. Die Nachhaltigskeitaspekte werden im wie folgt definiert:
Herkunft und Gewinnung der Rohstoffe: erneuerbar und nicht endlich, Energieaufwand für den Abbau möglichst
gering,möglichst keine oder geringe Umweltschäden
Herstellung: Geringer Energieaufwand, geringe Umweltbelastung, möglichst kein Einsatz von problematischen
Hilfsstoffen
Geringer Transportaufwand von Rohstoffen sowie der fertigen Produkte auf die Baustelle.
Baulogisitkkonzept (Transport und Montagekonzept)
Effizienter Einsatz von Holz: Wichtig ist bei Holz, Herkunft und Verarbeitung. Der Verarbeitungsprozess beschränkt sich
auf das Notwendige wie den Zuschnitt. Empfehlenswertes Massivholz steht im Gegensatz zu stark bearbeiteten und mit
Zusätzen angereicherten Varianten wie Span- und Holzfaserplatten.
Lange Lebensdauer und Reparaturfreundlichkeit
Möglichst keine oder geringe Schadstoffbelastung
Geringe CO2-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus
Energiebilanz: Geringer Herstellungsaufwand versus energetische Kennwerte des fertigen Baumaterials
(zum Beispiel die Wärmedämmwirkung)
Leichte Entsorgung und Wiederverwertbarkeit unter Berücksichtigung des Kreislaufwirtschaftsgesetze (Recyclierbarkeit).
Sandwichelemente sind nicht erwünscht, eine spätere Recyclierbarkeit wird erwartet.
Dämmstoffe aus PU sind aus Brandschutzgründen ausgeschlossen.
Die Dächer der Anlage sind extensiv begrünt und mit Photovoltaikanlagen versehen.
Die Gebäude müssen den Standard GEG erfüllen.
Ausführung der Gründungen, Bodenplatten einschl. Planung sind Teil der Aufgabenstellung.
Ein Konzept der termingtreuen Abwickung ist mit dem Angebot einzureichen,
einKonzeptt über die Andienung der Baustelle und deren Abwicklung ebenfalls.
Kenndaten:
Gesamtwohnfläche incl. Gemeinschafts- u. Nebenräumen ca. 910 m2
BGF gesamt (incl. Laubengängen) ca. 1520 m2
BRI gesamt ca. 4800 m3
Termine
Baubeginn März 2024
Fertigstellung Juli 2024
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
In Bezug auf III.1.3) (2) der EU-Auftragsbekanntmachung "Referenz über vergleichbare Bauleistungen" gilt folgende Mindestanforderung:
Mindestens eine Referenz über die schlüsselfertige Errichtung einer (Zeitpunkt der Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2015).
Stufe 3:
Schließlich wird (3.) für den Fall, dass mehr als fünf grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der Referenzen gem. Ziffer III.1.3 (2) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Hierbei wird je Bewerber die Referenz über die schlüsselfertige Errichtung herangezogen, die der erwarteten Anzahl der Wohnungen am ehesten entspricht:
1-20 Wohnungen 1 Punkt
20-35 Wohnungen 2 Punkte
mehr als 35 Wohnungen 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, führt eine höhere Anzahl gebauter Wohnungen zur Bevorzugung des Bewerbers. Bei gleichem Inbetriebnahmezeitpunkt entscheidet das los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Vorbemerkung
a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
b) Ist ein Unternehmen - sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder im Wege der Eignungsleihe - an mehreren Bewerbungen beteiligt, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. im Wege der Eignungsleihe einbezogen ist, führen.
c) Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt.
Vorstehende Ausführungen unter 1. gelten für die Nachweise nach III.1.2 und III.1.3 entsprechend.
it dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung einzureichen:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle
(1) Unverbindliche Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts, dass dieses im Auftragsfall eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10 % der Bruttoauftragssumme stellen wird.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(2) Nachweis des Abschlusses einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR oder Erklärung einer Versicherung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Dieser Nachweis ist bei Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
(3) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Gesamtumsatz", Umsatz "schlüsselfertiger Bau
(1) Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.
(2) Angaben über die Ausführungen der Leistungen "schlüsselfertiger Bau" für Wohngebäude ähnlicher Art (Referenzen).
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die Referenzen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft für die Teilleistung "schlüsselfertiger Bau") erbracht werden, für deren Erbringung das jeweilige Unternehmen nach der von der Bewerbergemeinschaft vorgesehenen Aufgabenteilung vorgesehen ist.
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
(1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft,
(2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft,
(3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt,
(4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
(5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Unterbringung von Geflüchteten ist eine Pflichtaufgabe der Kommune. Der Bedarfsdruck ist hoch, das die Übergangszahlen aus der Erstunterbringung des Landkreises bekannt sind und aufgrund der anhaltend hohen Zahlen die bestehenden Kapazitäten nur noch bedingt ausreichen. Die besondere Dringlichkeit ist laut Erlass des Bundeswirtschaftsministerium weiterhin gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de