L-Bank - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Sanierung des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/2119
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 10
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.l-bank.de
Abschnitt II: Gegenstand
L-Bank - Europaweite Vergabe von TGA-Fachplanungsleistungen (Elektro) für die Sanierung des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6)
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 4 und 5 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung von Teilbereichen des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6).
1.1 Gegenstand der Gesamtbaumaßnahme
Die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank) beabsichtigt in einem Teilbereich des bestehenden Gebäudes am Börsenplatz 1 in Stuttgart bauliche Brandschutzmaßnahmen sowie elektrotechnische Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Maßnahmen stehen in einem engen Zusammenhang zur parallel geplanten Sanierung des Trinkwassernetzes.
Maßgebliche Kostengruppen der DIN 276-1:2008-12:
- KG 440, 450
Teilbereich Brandschutzsanierung:
- Einbau einer vollflächigen Brandmeldeanlage einschl. Verkabelung
- Prüfung / Ertüchtigung der bestehenden Blitzschutzmaßnahmen
- Einbau einer Sicherheitsbeleuchtung einschl. Verkabelung
- Brandlastbefreiung in den Treppenhäusern und notwenigen Fluren
- Nachrüstung von RWA Anlagen und Erneuerung von bestehenden RWA Anlagen
- Anschluss von neuen Brandschutzelementen (Türen)
- Überarbeitung der Brandfallsteuerung Lüftung, RWA
- Stilllegung Ansteuerung vorhandene ELA-Anlage, die Lautsprecher einschl. Verkabelung werden belassen
Teilbereich Trinkwassersanierung:
- Baustrom
- Diverse Demontagen Bestandsverkabelung
- Verkabelung neue Durchlauferhitzer
- Verkabelung Spüleinrichtungen
Teilbereich allgemeine Elektroarbeiten:
- Sanierung der EDV-Verkabelung (neue Cat7 Verkabelung, neue Glasfaser-Steigleitungen)
- Umrüstung der bestehenden Beleuchtung auf eine flächendeckende LED Beleuchtung, evtl. Nachrüstung von Präsenzmeldern
Optional sollen folgende Maßnahmen untersucht und nach Freigabe durch den AG umgesetzt werden:
- Neue Photovoltaikanlage auf dem Bestandsdach
- Aufnahme und Dokumentation des Potentialausgleichs im gesamten Gebäude
- RCM - Messungen in den Stockwerksverteilern BT-C
- RWA-Anlagen NHSV und Telefonzentrale
- Verteilerpläne der Bestandsverteiler vollständig digitalisieren
- ÜSS des Typ II oder ggf. auch III anpassen bzw. vervollständigen
- Alle Leistungen rund um die Trafostation Haus 6, u.a. mit EMV-Messung, Druckent-lastung, Trafotausch, TN-S-Netz
- AP-Verkabelung
- Überprüfung Versorgungskapazität Notstromaggregat (160001-20)
- Umstellung auf vollständiges TN-S-Netz - alle vierpoligen Leiter, u.a. Stromschiene im Keller mit 1000 A und Stromschiene im Bauteil C mit 400 A, Ertüchtigung Vertei-ler für die Umstellung
- Nach Umstellung Überprüfung Netzqualität in Bezug auf Oberschwingungen und notwendig der Kompensation
- Erweiterung Störmeldungen für RWA-Anlagen, SiBe usw.
- Ergänzung Visualisierung Jans-Software
Die Schnittstellen zur vorhandenen MSR-Technik müssen aufgenommen und in der neuen Planung berücksichtigt werden. Notwendige Anpassungen / Änderungen / Ergänzungen sind zu planen und umzusetzen.
Alle Maßnahmen werden in einem Bestandsgebäude durchgeführt. Zur Beurteilung der bestehenden Installationen müssen diese im Rahmen der Grundlagenermittlung untersucht und bewertet werden.
Alle Sanierungsmaßnahmen finden im laufenden Betrieb statt. Der Bauablauf muss eng mit den jeweiligen Nutzern abgestimmt werden.
1.2 Gegenstand des Verfahrens
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in der Anlagengruppe 4 und 5 für die Leistungsphasen 1 bis 9 für die Sanierung von Teilbereichen des Standortes am Börsenplatz 1 in Stuttgart (Haus 6). Neben den Grundleistungen sind zudem die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9 zu erbringen, zudem Teile von Besonderen Leistungen in der Leistungsphase 1.
Die Beauftragung des im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählten Fachplaners erfolgt ab Leistungsphase 1. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Derzeit ist eine Vergabe in folgenden Stufen angedacht:
- Stufe 1: Leistungsphase 1-4,
- Stufe 2: Leistungsphase 5-7
- Stufe 3: Leistungsphase 8-9
Die L-Bank geht nach derzeitiger Planung von einem max. Bauvolumen von insgesamt rund EUR 3,15 Mio. netto (KG 400 nach DIN 276-1:2008-12) aus.
Die Planungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen.
Die Bauleistungen für die Sanierung sind voraussichtlich im Zeitraum von Juni 2023 bis 2023/2024 geplant.
Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Die unter II.1.7) und V.2.4) getätigten Angaben sind fiktiv und werden aus wichtigen Gründen, insbesondere
des Geheimschutzes und zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen des bezuschlagten
Unternehmens nicht veröffentlich
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Schulze-Delitzsch-Str. 34
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.ib-uri.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6G2S
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.