Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster West Referenznummer der Bekanntmachung: 281/23-AZ

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: OEW Breitband GmbH im eigenen Namen sowie für Los 1 (nur Bereich weiße Flecken) zugleich namens und im Auftrag des Aufttraggebers Stadt Riedlingen
Postanschrift: Talstraße 21
Ort: Ehingen (Donau
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89584
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 73917600900
Fax: +49 73917600999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oew-breitband.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B66607EA-10E7-499E-8644-EF92705BF0B9
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Panoramastraße 33
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 71125359390
Fax: +49 711253593927
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.iuscomm.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/B66607EA-10E7-499E-8644-EF92705BF0B9
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: BREITBAND GMBH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: UNTERSTÜTZUNG BREITBANDAUSBAU

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über (Rest-)Planung und Bau eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach Cluster West

Referenznummer der Bekanntmachung: 281/23-AZ
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45230000 Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen, für Autobahnen, Straßen, Flugplätze und Eisenbahnen; Nivellierungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1 Riedlingen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110 Rohrverlegearbeiten
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.

 

Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.

 

Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:

- Weiße Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“

- Graue Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“

 

Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwer-ken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.

 

Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):

In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:

− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),

Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken

− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)

− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)

 

Los 1 – Riedlingen

− ca. 44,8 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze

− ca. 6,5 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme

− ca. 1.003 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken

− ca. 13 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)

 

Der GÜ-Bauvertrag mit dem Auftraggeber Stadt Riedlingen regelt die Erschließung der Weißen Flecken. Die vom Generalübernehmer umzusetzenden Massen werden über die Anlage Leistungsverzeichnis Los 1.1 WFP abgebildet.

 

Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag des Auftraggebers OEW Breitband GmbH zur Erschließung der Grauen Flecken soll eine Mindest-Auftragsmenge von 35 % des Auftragswertes gemäß bezuschlagtem Angebot auf Basis der Anlage Leistungsverzeichnis Los 1.2 GFP zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.

 

Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.

 

Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2 Unlingen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110 Rohrverlegearbeiten
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.

 

Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.

 

Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:

- Weiße Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“

- Graue Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“

 

Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.

 

Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):

In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:

− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),

Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken

− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)

− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)

 

Los 2 – Unlingen

− ca. 14,4 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze

− ca. 22,4 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme

− ca. 579 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken

− ca. 1 Technikstandort (PoP-Container/MFG)

Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 70 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.

 

Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.

 

Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 3 Alleshausen Bad Buchenau Dürnach Kanzach ua

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110 Rohrverlegearbeiten
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.

 

Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.

 

Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:

- Weiße Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“

- Graue Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“

 

Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.

 

Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):

In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:

− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),

Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken

− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)

− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)

 

Los 3 – Alleshausen, Bad Buchau, Dürnau, Kanzach, Oggelshausen, Tiefenbach

− ca. 47,0 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze

− ca. 13,7 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme

− ca. 1.494 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken

− ca. 9 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)

Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 55 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.

 

Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.

 

Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung wird insoweit vollumfänglich verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 4 Ingoldingen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen
45231110 Rohrverlegearbeiten
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE146 Biberach
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die OEW Breitband GmbH plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach. Der Landkreis Biberach ist ein Landkreis in Baden-Württemberg. Verwaltungssitz des Landratsamtes ist die Große Kreisstadt Biberach an der Riß. Er bildet zusammen mit dem Alb-Donau-Kreis und der kreisfreien Stadt Ulm den baden-württembergischen Teil der Region Donau-Iller im Regierungsbezirk Tübingen. Im Jahr 2019 platzierte das Magazin Focus-Money den Landkreis Biberach auf Rang 2 der in Deutschland wirtschaftlich stärksten Landkreise. Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurde die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber für den Netzbetrieb des kreisweiten Gigabit-Netzes ermittelt.

 

Der Auftraggeber plant die Errichtung von Gigabit-Netzen (FTTB) ausgehend von dem kreisweiten Backbone-Netz im Landkreis Biberach sowie anschließend an die zum Teil bereits errichteten Gigabit-Netze (FTTB) der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Landkreis Biberach. Ziel ist die Erschließung von weißen und grauen NGA-Flecken im jeweiligen Bauabschnitt gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie) zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und dem dort in Bezug genommenen Förderprogramm genannten Mindestbandbreiten. Die Ausbaukonzepte der Maßnahmen können der Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden.

 

Das Projekt soll nach folgenden Richtlinien gefördert werden:

- Weiße Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandaus-baus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung)“

- Graue Flecken:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in Verbindung mit der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“

 

Für den Auftraggeber und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Biberach ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden und sonstigen Institutionen mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle.

Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unter-versorgten Bereichen der Bauabschnitte in den Jahren 2023 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an die vorgelagerte Infrastruktur des Netzbetreibers bzw. an das landkreisweite Backbone-Netz des Landkreises Biberach, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH, Ellwangen, als Betreiber vergeben.

Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung mittels einer Rahmenvereinbarung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement und Dokumentation erbringen.

 

Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst nach Losen folgende Längen, Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP):

In den Massenangaben sind folgende Tatbestände ausgehend von den förderrechtlichen Einteilungen enthalten:

− Erschließung der weißen und grauen Flecken auf Basis der vorliegenden Förderbescheide (Hausanschlüsse mit einer Versorgung unterhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s),

Erschließung der gemäß Upgrade förderfähigen Hausanschlüsse im grauen Flecken im Rahmen der Erschließung der weißen Flecken

− Erschließung der Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s als Vortrieb im Rahmen der vorgenannten Ausbaumaßnahme (sog. Upgrade um die Grauen Flecken oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s, analog zur Upgrade-Förderung im Weißen-Flecken-Förderprogramm)

− Erschließung der Grauen Flecken ohne Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s (nicht gigabitfähige Anschlüsse oberhalb Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s)

 

Los 4 – Ingoldingen

− ca. 9,9 km als Neubau bis zur privaten Grundstücksgrenze

− ca. 6,9 km Glasfaser-/Rohreinzug in bestehende Rohrsysteme (Trassenmeter) inkl. ggf. Ertüchtigung dieser Rohrsysteme

− ca. 463 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im weißen und grauen Flecken

− ca. 3 Technikstandorte (PoP-Container/MFG)

 

Über den ausgeschriebenen Rahmenvertrag soll eine Mindest-Auftragsmenge von 75 % des Gesamtauftragswertes zugesichert werden. Änderungen im laufenden Verfahren bleiben vorbehalten.

 

Alleiniger Auftraggeber für die Lose 2, 3 und 4 ist die OEW Breitband GmbH. Für Los 1 ist die Stadt Riedlingen Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den weißen Flecken und die OEW Breitband GmbH Auftraggeber für die Bauabschnitte gemäß Förderbescheid zu den grauen Flecken und sonstiger Maßnahmen (evtl. Erschließung der grauen Fle-cken mit einer Aufgreifschwelle oberhalb von 100 Mbit/s). Mit Zuschlagserteilung kommt für die Lose 2, 3 und 4 jeweils ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen zu Stande, für Los 1 kommt für den Auftraggeber OEW Breitband GmbH ein Rahmenvertrag über GÜ-Leistungen (graue Flecken sowie evtl. sonstige Maßnahmen) sowie für den Auftraggeber Stadt Riedlingen ein GÜ-Bauvertrag (weiße Flecken) zu Stande. Die Auftraggeber behalten sich evtl. Änderungen diesbzgl. im laufenden Verfahren vor.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität (Einsatz alternativer Verlegemethoden, Verkürzung der Fertigstellung, Vorort-Präsenz über die gesamte Laufzeit des Vertrages, Qualifikation und Berufserfahrung des Leiters des Projektteams, Referenzprojekte des Leiters des Projektteams, Konzept zum Hausanschlussmanagement) / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 75
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrunde-liegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme für den Rahmenvertrag als auch der daraus abgerufenen Einzelprojekte einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung über das Vorliegen einer aktuell gültigen Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65).

 

Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente in Bezug auf Ausschlussgründe:

- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 1 – 4 VOB/A sowie nach § 6 EU Abs. 6 VOB/A gemäß Formblatt Zuverlässigkeit.

- Eigenerklärung darüber, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) nicht vorliegen gemäß Formblatt MiLOG.

- Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) gemäß Formblatt LTMG abzugeben.

- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzarbG vorliegen gemäß Formblatt Schwarzarbeit.

- Eigenerklärung fehlender Russlandbezug gemäß Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren gemäß Formblatt Sanktionsverordnung.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über das Bestehen oder über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 5 Mio. Euro je Einzelfall für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) im Falle der Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Versicherung. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, dass einer der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über eine Versicherung in entsprechender Höhe verfügt bzw. diese im Falle der Zuschlagserteilung stellt.

 

Eigenerklärung über den Umsatz einschließlich des Anteils bei gemeinsam mit an-deren Unternehmen aufgeführten Aufträgen bezogen auf die letzten drei abge-schlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen be-trifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gemäß Formblatt Umsatz. Der Mindestjahresumsatz netto des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. c) S. 2 VOB/A muss in Bezug auf Bauleistungen und andere Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren je Geschäftsjahr mindestens den nachfolgend angegebenen Betrag erreicht haben: Los 1 Riedlingen: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt. Los 2 Unlingen: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt. Los 3 Bad Buchau, Dürnau, Kanzach, Alleshausen, Oggelshausen, Tiefenbach: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt. Los 4 Ingoldingen: [Betrag gelöscht] Euro netto zzgl. MwSt.

 

Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder der Bietergemeinschaft addiert.

Bei Unterauftragnehmern erfolgt eine Addition der Umsätze nur im Falle der wirtschaftlichen Eignungsleihe nach Vorlage entsprechender Verpflichtungserklärun-gen der Unterauftragnehmer nach Formblatt Verpflichtungserklärung Unterauftrag-nehmer.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß Formblatt technische Ausrüstung.

 

- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Für die Erklärung ist das Formblatt Mitarbeiter verwenden. Ferner ist vom Bewerber eine eigene Anlage mit Gliederung nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal der Bewerbung beizufügen.

 

- Erklärung über die Ausführung von Leistungen (Referenzen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind gemäß Referenzliste in Formblatt Referenzen. Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen über Bau- und/oder Planungsleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen im Bereich der Errichtung passiver Telekommunikationsinfrastrukturen zu erbringen, wobei mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Planungsleistung und mindestens 1 Referenz Leistungen im Bereich Bauleistungen beinhalten muss. Falls die einzelnen Referenzen sowohl Bauleistungen als auch Planungs- und Ingenieurleistungen bzw. Generalübernehmerleistungen in diesem Sinne erfassen, kann die Referenz sowohl für die Bauleistungen, also auch für die Planungs- und Ingenieurleistungen angegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Bewerbergemeinschaft „insgesamt“ die obigen Vorgaben zu den Referenzen erfüllt und einzelne Mitglieder für die von Ihnen angebotene Teilleistung im Rahmen der Aufgabenteilung Referenzen angeben.

 

Die Vergabestelle behält sich unabhängig davon zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens vor, Nachweise und/oder Bescheinigungen für sämtliche geforderten Unterlagen anzufordern bzw. diese im Rahmen des rechtlich zulässigen nachzufordern. Diese sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 21/08/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/12/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023

Wähle einen Ort aus Baden-Wuerttemberg

Aach (Hegau)
Aalen
Abtsgmünd
Achern
Achstetten
Adelberg
Adelmannsfelden
Adelsheim
Affalterbach
Aglasterhausen
Ahorn
Aichhalden
Aichtal
Aichwald
Aidlingen
Albbruck
Albershausen
Albstadt
Aldingen
Alfdorf
Allensbach
Allmendingen
Allmersbach
Alpirsbach
Altbach
Altdorf
Altensteig
Althengstett
Althütte
Altlußheim
Altshausen
Ammerbuch
Amstetten
Amtzell
Angelbachtal
Appenweier
Argenbühl
Aspach
Asperg
Assamstadt
Auggen
Aulendorf
Backnang
Bad Bellingen
Bad Boll
Bad Buchau
Bad Dürrheim
Bad Friedrichshall
Bad Friedrichshall
Bad Herrenalb
Bad Krozingen
Bad Liebenzell
Bad Mergentheim
Bad Rappenau
Bad Säckingen
Bad Saulgau
Bad Schönborn
Bad Schussenried
Bad Teinach-Zavelstein
Bad Überkingen
Bad Urach
Bad Waldsee
Bad Wildbad
Bad Wimpfen
Bad Wurzach
Baden-Baden
Badenweiler
Bahlingen am Kaiserstuhl
Baienfurt
Baiersbronn
Baindt
Balingen
Ballrechten-Dottingen
Baltmannsweiler
Bammental
Bärenthal
Bartholomä
Beimerstetten
Bempflingen
Benningen am Neckar
Berg
Bergatreute
Berglen
Berkheim
Bermatingen
Bernau im Schwarzwald
Besigheim
Beuren
Beuren (bei Nürtingen)
Biberach
Biberach an der Riss
Bietigheim
Bietigheim-Bissingen
Bingen (Landkreis Sigmaringen)
Birkenfeld
Bischweier
Bisingen
Bissingen an der Teck
Bitz
Blaubeuren
Blaufelden
Blaustein
Blumberg
Böbingen an der Rems
Böblingen
Bodelshausen
Böhmenkirch
Bollschweil
Bondorf
Bonndorf im Schwarzwald
Bönnigheim
Bopfingen
Bösingen
Bötzingen
Boxberg
Brackenheim
Bräunlingen
Breisach am Rhein
Bretten
Bretzfeld
Brigachtal
Bruchsal
Brühl (Baden)
Bubsheim
Büchen
Buchen (Odenwald)
Buchenbach
Buggingen
Bühl
Bühlertal
Bühlerzell
Burgrieden
Burladingen
Calw
Calw
Cleebronn
Crailsheim
Dachsberg
Dauchingen
Deckenpfronn
Deggenhausertal
Deggingen
Deißlingen
Deizisau
Denkendorf
Denzlingen
Dettenhausen
Dettingen an der Erms
Dettingen unter Teck
Dielheim
Dietenheim
Dietingen
Dischingen
Ditzingen
Dogern
Donaueschingen
Donzdorf
Dornhan
Dornstadt
Dornstetten
Dörzbach
Dossenheim
Dunningen
Durbach
Durlangen
Dürmentingen
Durmersheim
Dußlingen
Eberbach
Eberdingen
Eberhardzell
Ebersbach an der Fils
Ebhausen
Edingen-Neckarhausen
Efringen-Kirchen
Egenhausen
Eggenstein-Leopoldshafen
Eggingen
Ehingen
Ehningen
Ehrenkirchen
Eichstetten am Kaiserstuhl
Eislingen
Elchesheim-Illingen
Ellhofen
Ellwangen
Elzach
Emerkingen
Emmendingen
Emmingen-Liptingen
Empfingen
Endingen am Kaiserstuhl
Engelsbrand
Engen
Engstingen
Eningen unter Achalm
Eppelheim
Eppingen
Erbach
Erdmannhausen
Eriskirch
Erlenbach
Erligheim
Ertingen
Eschbach
Eschbronn
Essingen
Esslingen am Neckar
Ettenheim
Ettlingen
Eutingen im Gäu
Fellbach
Fichtenberg
Filderstadt-Plattenhardt
Flein
Fluorn-Winzeln
Freiamt
Freiberg am Neckar
Freiburg im Breisgau
Freudenstadt
Freudental
Frickenhausen
Frickingen
Fridingen an der Donau
Friedenweiler
Friedrichshafen
Friesenheim
Friolzheim
Fronreute
Furtwangen im Schwarzwald
Gaggenau
Gaildorf
Gailingen
Gammertingen
Gärtringen
Gäufelden-Öschelbronn
Gechingen
Geisingen
Geislingen an der Steige
Geislingen bei Balingen
Gemmingen
Gengenbach
Gerabronn
Gerlingen
Gernsbach
Gerstetten
Giengen an der Brenz
Gingen an der Fils
Glatten
Göggingen
Gomadingen
Gomaringen
Gondelsheim
Göppingen
Görwihl
Gosheim
Gottenheim
Gottmadingen
Graben-Neudorf
Grabenstetten
Grafenhausen
Grenzach-Wyhlen
Griesingen
Großrinderfeld
Gruibingen
Grünkraut
Gschwend
Güglingen
Gundelfingen (Breisgau)
Gundelsheim
Hagnau am Bodensee
Haigerloch
Haiterbach
Hambrücken
Hardheim
Hardt
Hardthausen am Kocher
Hartheim
Haslach im Kinzigtal
Haßmersheim
Hattenhofen
Hausach
Hechingen
Heddesheim
Heidelberg
Heidenheim an der Brenz
Heilbronn
Heiligenberg (Bodenseekreis)
Heilingenbronn
Heimsheim
Heitersheim
Hemsbach
Herbertingen
Herbolzheim
Herbrechtingen
Herrenberg
Heubach
Heuchlingen
Heuweiler
Hildrizhausen
Hinterzarten
Hirrlingen
Hirschberg an der Bergstraße
Hochdorf
Höchenschwand
Hockenheim
Hohberg
Hohenstein
Hohentengen
Hohentengen am Hochrhein
Holzgerlingen
Horb am Neckar
Horgenzell
Hornberg
Hüffenhardt
Hüfingen
Hügelsheim
Iffezheim
Iggingen
Ihringen
Illerkirchberg
Illerrieden
Illingen
Ilshofen
Ilvesheim
Immendingen
Immenstaad am Bodensee
Inzigkofen
Isny im Allgäu
Ispringen
Ittlingen
Jagstzell
Jagstzell
Jestetten
Kaisersbach
Kämpfelbach
Kandern
Kappel-Grafenhausen
Kappelrodeck
Karlsbad
Karlsdorf-Neuthard
Karlsruhe
Kastl (Lauterachtal)
Kehl
Keltern
Kenzingen
Kernen im Remstal
Ketsch
Kippenheim
Kirchardt
Kirchberg an der Murr
Kirchdorf an der Iller
Kirchentellinsfurt
Kirchheim am Neckar
Kirchheim unter Teck
Kirchzarten
Kißlegg
Kleines Wiesental
Klettgau-Erzingen
Knittlingen
Kohlberg
Köngen
Königsbach-Stein
Königsbronn
Königsfeld
Konstanz
Korb
Korntal-Münchingen
Kornwestheim
Kraichtal
Krauchenwies
Krautheim
Kressbronn am Bodensee
Kronau
Kuchen
Künzelsau
Kupferzell
Kuppenheim
Küssaberg
Kusterdingen
Ladenburg
Lahr
Laichingen
Langenargen
Langenau
Lauchringen
Lauda-Königshofen
Laudenbach
Laufenburg
Lauffen am Neckar
Laupheim
Lauterbach (Schwarzwald)
Leimen
Leinfelden-Echterdingen
Leingarten
Leinzell
Lenningen
Lenzkirch
Leonberg
Leutenbach
Leutkirch im Allgäu
Lichtenstein
Lichtenwald
Limbach
Linkenheim-Hochstetten
Löchgau
Loffenau
Löffingen
Lonsee
Lorch
Lörrach
Loßburg
Ludwigsburg
Magstadt
Mahlberg
Mainhardt
Malsch
Malterdingen
Mannheim
Marbach am Neckar
March (Breisgau)
Markdorf
Markgröningen
Marxzell
Maulbronn
Maulburg
Meckenbeuren
Meckesheim
Meersburg
Meißenheim
Mengen
Merdingen
Merzhausen
Meßkirch
Meßstetten
Metzingen
Mittelbiberach
Möckmühl
Mögglingen
Möglingen
Mönchweiler
Moos
Mosbach
Mössingen
Mudau
Muggensturm
Mühlacker
Mühlhausen
Mühlhausen-Ehingen
Mühlheim an der Donau
Mulfingen
Müllheim
Mundelsheim
Münsingen
Münstertal
Murrhardt
Mutlangen
Nagold
Nattheim
Neckarbischofsheim
Neckargemünd
Neckargerach
Neckarsulm
Neckartailfingen
Neckartenzlingen
Neckarwestheim
Neresheim
Neubulach
Neudenau
Neuenbürg
Neuenburg am Rhein
Neuenstadt am Kocher
Neuenstein
Neuhausen (Enzkreis)
Neuhausen auf den Fildern
Neuhausen ob Eck
Neukirch
Neuler
Neulingen
Neunkirchen
Neuried (Baden)
Neustetten
Neuweiler
Niedereschach
Niedernhall
Niederstetten
Niederstotzingen
Niefern-Öschelbronn
Nordrach
Notzingen
Nufringen
Nürtingen
Nußloch
Oberboihingen
Oberderdingen
Oberdischingen
Oberhausen-Rheinhausen
Oberkirch
Oberkochen
Obermarchtal
Oberndorf am Neckar
Oberreichenbach (Schwarzwald)
Oberrot
Obersontheim
Oberstadion
Oberstenfeld
Obersulm
Oberteuringen
Obrigheim
Ochsenhausen
Offenau
Offenburg
Ohlsbach
Öhningen
Öhringen
Ölbronn-Dürrn
Öpfingen
Oppenau
Oppenweiler
Orsingen
Osterburken
Ostfildern
Östringen
Ötigheim
Ottersweier
Owen
Pfalzgrafenweiler
Pfedelbach
Pfinztal
Pforzheim
Pfullendorf
Pfullingen
Philippsburg
Plankstadt
Pleidelsheim
Pliezhausen
Plochingen
Plüderhausen
Radolfzell am Bodensee
Rainau
Rangendingen
Rastatt
Ratshausen
Rauenberg
Ravensburg
Rechberghausen
Reichenau
Reichenbach an der Fils
Reilingen
Remchingen
Remseck am Neckar
Remshalden
Renchen
Renningen
Reutlingen
Rheinau
Rheinfelden (Baden)
Rheinhausen
Rheinmünster
Rheinstetten
Riederich
Riedlingen
Riegel am Kaiserstuhl
Rielasingen-Worblingen
Riesbürg
Rietheim-Weilheim
Ringsheim
Römerstein
Rosenberg
Rosenberg (Baden)
Rosenfeld
Rosengarten
Rot am See
Rot an der Rot
Rottenburg am Neckar
Rottweil
Rust
Rutesheim
Sachsenheim
Salach
Salem
Sandhausen
Sankt Blasien
Sankt Georgen im Schwarzwald
Sankt Johann
Sankt Leon-Rot
Sasbach
Sasbachwalden
Satteldorf
Schallstadt
Schelklingen
Schemmerhofen
Schlaitdorf
Schliengen
Schlier
Schlierbach
Schömberg
Schönaich
Schönau (Odenwald)
Schönau im Schwarzwald
Schöntal
Schönwald im Schwarzwald
Schopfheim
Schorndorf
Schramberg
Schriesheim
Schrozberg
Schuttertal
Schutterwald
Schwäbisch Gmünd
Schwäbisch Hall
Schwaigern
Schwaikheim
Schwanau
Schwendi
Schwenningen
Schwetzingen
Schwieberdingen
Seckach
Seebach
Seelbach
Sersheim
Sigmaringen
Sigmaringendorf
Simmersfeld
Simmozheim
Simonswald
Sindelfingen
Singen
Sinsheim
Sinzheim
Sonnenbühl
Sontheim an der Brenz
Spaichingen
Spechbach
Spiegelberg
Spraitbach
Staig
Starzach
Staufen
Stegen
Steinen
Steinhausen an der Rottum
Steinheim am Albuch
Steinheim an der Murr
Steißlingen
Stetten am kalten Markt
Stockach
Stödtlen
Strassberg
Straubenhardt
Stühlingen
Stutensee
Stuttgart
Stuttgart-Hohenheim
Stuttgart-Vaihingen
Sulz am Neckar
Sulzbach an der Murr
Sulzbach-Laufen
Sulzfeld
Süßen
Talheim
Tamm
Tannhausen
Tauberbischofsheim
Tengen
Teningen
test
Tettnang
Titisee-Neustadt
Todtnau
Triberg
Trochtelfingen
Trossingen
Tübingen
Tuningen
Tuttlingen
Überlingen
Ubstadt-Weiher
Uhldingen-Mühlhofen
Ühlingen-Birkendorf
Ulm
Umkirch
Ummendorf (bei Biberach)
Unlingen
Untereisesheim
Unterensingen
Untergruppenbach
Unterkirnach
Untermünkheim
Unterschneidheim
Urbach
Uttenweiler
Vaihingen an der Enz
Vellberg
Villingen-Schwenningen
Villingendorf
Vogt
Vogtsburg im Kaiserstuhl
Vöhrenbach
Vöhringen
Vörstetten
Waghäusel
Waiblingen
Waibstadt
Wald (Hohenzollern)
Waldachtal
Waldbronn
Waldbrunn
Waldburg
Walddorfhäslach
Waldenbuch
Waldkirch
Waldshut-Tiengen
Waldstetten
Walheim
Walldorf
Walldürn
Wallhausen
Walzbachtal
Wangen
Wangen im Allgäu
Wannweil
Warthausen
Wehingen
Wehr
Weikersheim
Weil am Rhein
Weil der Stadt
Weil im Schönbuch
Weilen unter den Rinnen
Weilheim an der Teck
Weilheim/Baden
Weingarten
Weingarten (Baden)
Weinheim
Weinsberg
Weinstadt
Weißbach
Weisenbach
Weissach
Weissach im Tal
Weisweil
Wellendingen
Welzheim
Wembach
Wendlingen am Neckar
Werbach
Wermsdorf
Wernau
Wertheim am Main
Westerheim
Westhausen
Wiernsheim
Wiesloch
Wildberg
Wilhelmsdorf
Willstätt
Wimsheim
Winnenden
Winterbach (Remstal)
Wolfach
Wolpertshausen
Wolpertswende
Wört
Wüstenrot
Wutach
Wyhl am Kaiserstuhl
Zaberfeld
Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
Zimmern ob Rottweil