TH OWL - Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 12165/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Campusalle 12
Ort: Lemgo
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32657
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 52617020
Fax: +49 52617021711
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.th-owl.de
Postanschrift: Adenauerplatz 1
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 521965350
Fax: +49 5219653599
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
TH OWL - Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe plant die Errichtung eines Forschungszentrums für postfossile Mobilität und Energieträger im ländlichen Raum auf dem Innovation Campus in Lemgo. Das Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) bietet als neue Forschungsinfrastruktur Wissenschaftlern, Entscheidungsträgern sowie der Gesellschaft die Möglichkeit, technologieoffen an einer multimodalen, vernetzten und nachhaltigen Mobilität zu forschen. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen der TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen.
Zur Realisierung des Projektes werden Bundeszuwendungen aus dem Förderfeld „Klimaneutrale Antriebstechnologien und Erneuerbare Kraftstoffe“ beantragt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mit dem Mobilitätszentrum UrbanLand (MZL) wird am Innovation Campus Lemgo eine Forschungsinfrastruktur entstehen, die zudem der Modellregion „Postfossile Mobilität OWL“ und den vorhandenen Kompetenzen im Bereich der nachhaltigen Energieforschung eine weithin sichtbare Verortung gibt. Auf einer Bruttogrundfläche von etwa 2.100 m² wird in enger Kooperation zwischen TH OWL und dem iFE - Institut für Energieforschung sowie weiteren Hochschuleinrichtungen eine einzigartige Forschungseinrichtung rund um das Thema der effizienten, klima- und ressourcenschonenden Mobilität von Morgen entstehen. In dem vorgesehenen Gebäude wird sich eine Werkhalle von etwa 800 m² Nettogrundfläche befinden, in der an Forschungsanlagen und Fahrzeugprüfständen nachhaltige Mobilitäts-, Kraftstoff-, Antriebs- und Energieinfrastrukturkonzepte erforscht, erprobt und demonstriert werden können. Für die entsprechenden Forschungs- und Transferprojekte sind mehrere Werkstätten vorgesehen, die einen direkten Zugang zur Werkhalle haben. In einem angrenzenden Bürotrakt werden weitere Büroflächen für Mitarbeiter sowie Schulungs‐ und Begegnungsflächen eingerichtet. Diese Begegnungsflächen dienen insbesondere für den Transfer mit Wirtschaft und Gesellschaft und kann flexibel als Begegnungsort, Showroom oder Seminarraum verwendet werden kann.
Die tragenden und auch umhüllenden Bauteile des Gebäudes sollten, abgestimmt auf die Anforderungen an die Nachhaltigkeit, präferiert als Holzkonstruktion ausgebildet
werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind die zu erbringenden Objektplanungsleistungen der LPH 2 bis 9 nach § 34 Abs. 2 HOAI. Die Details der ausgeschriebenen Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Auf die stufenweise Beauftragung wird ausdrücklich hingewiesen
Kriterium 1: Referenzenprojekte Gebäude eines öffentlichen Auftraggebers für die Nutzung durch Forschung, mind. LPH 2 – 5 nach § 34 HOAI, Referenz nicht älter als 8 Jahre (Fertigstellung der eigenen Leistungen ab Juli 2015), Baukosten mind. 6 Mio. Euro, Gewichtung: 30 %
Kriterium 2: Referenzprojekte Gebäude mit flexibel nutzbaren Werkstätten (Schaffung von flexiblen Werkstätten), mind. LPH 2 – 5 nach § 34 HOAI, Baukosten mind. 3 Mio. Euro, Referenz nicht älter als 8 Jahre (Fertigstellung der eigenen Leistungen ab Juli 2015), Gewichtung: 20 %
Kriterium 3: Referenzprojekte Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen (LPH 6 & 7 nach § 34 HOAI) für eine Gebäude eines öffentlichen Auftraggebers, Baukosten mind. 6 Mio. Euro, Referenz nicht älter als 8 Jahre (Fertigstellung der eigenen Leistungen ab Juli 2015): Gewichtung: 30 %
Kriterium 4: Anzahl der beschäftigten Berufsträger, Gewichtung: 20 %
Bei den Auswahlkriterien Nr. 1 bis 3 werden jeweils maximal fünf Referenzen gewertet.
Bei dem Auswahlkriterium 4 werden maximal zehn benannte Berufsträger gewertet.
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung der Bewerber nachzufordern, sofern zulässig.
Sollte die Auswertung ergeben, dass auf mehrere Teilnahmeanträge dieselbe Punktzahl entfällt, so entscheidet das Los.
Die Leistungen werden stufenweise vergeben. Es werden zunächst nur die Leistungen der Stufe 1 beauftragt. Diese beinhaltet die Leistungen der Leistungsphasen 2 und 3, wobei die Leistungen der LPH 3 nur insoweit beauftragt werden, als sie für die baufachliche Prüfung des Fördermittelgebers erforderlich und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B-12 der Bewerberinformation) als Teil der Leistungsstufe 1 ausgewiesen sind.
Trotzdem sind auch die weiteren Leistungen durch die Bieter anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (dem obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Leistungen (restliche Leistungen Leistungsphase 3 und Leistungen Leistungsphasen 4 bis 9) beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann die Leistungsphasen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber und Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen:
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerber müssen bestätigen, dass Sie für die Projektleitung und die Bauleitung Personen einsetzen, die die vorgenannten Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
3. Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen erfüllt. Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Handelt es sich bei dem Bewerber um eine juristische Person, oHG, KG oder um eine Partnerschaftsgesellschaft, so muss mit dem Teilnahmeantrag ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Partnerschaftsregister oder eines vergleichbaren Registers des Herkunftslandes des Bewerbers vorgelegt werden. Diese Anforderungen gelten für Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft entsprechend.
Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindeststandards.
Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall für Personenschäden von mind. 5.000.000,00 Euro sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von jeweils 1.500.000,00 Euro und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme pro Versicherungsjahr bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut nachzuweisen. Besteht ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den vorgenannten Mindestdeckungssummen versichert werden.
1. Referenz Forschungsgebäude: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Objektplanung eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB für die Nutzung durch Forschung in den letzten 8 Jahren (ab Juli 2015) nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 1)
2. Referenz Gebäude mit flexibel nutzbaren Werkstätten: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Objektplanungsleistung eines Gebäude für eine multifunktionale Nutzung (Schaffung von flexibel nutzbaren Werkstätten) in den letzten 8 Jahren (ab Juli 2015) nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 2)
3. Referenz Mitwirkung bei den Bauvergaben und Objektüberwachung: Bewerber müssen mindestens eine Referenz für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie der Objektüberwachung bei der Errichtung eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB in den letzten 8 Jahren nachweisen (ab Juli 2015) nachweisen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 3)
4. Anzahl beschäftigter Berufsträger: Bewerber und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu den beschäftigten Berufsträgern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen (siehe nachfolgend unter Mindeststandards zu Ziff. 4)
Zu Ziff. 1:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten acht Jahren (Abschluss der eigenen Leistungen ab Juli 2015) mindestens in einer Referenz die Objektplanung eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB (mindestens LPH 2 – 5 gem. § 34 HOAI) für die Nutzung durch Forschung (Forschungsgebäude) durchgeführt haben, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 6 Mio. Euro netto errichtet worden ist.
Zu Ziff. 2:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten acht Jahren (Abschluss der eigenen Leistungen ab Juli 2015) mindestens in einer Referenz die Objektplanung eines Gebäudes (mindestens LPH 2 – 5 gem. § 34 HOAI) für eine multifunktionale Nutzung (Schaffung von flexibel nutzbaren Werkstätten) durchgeführt haben, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 3 Mio. Euro netto errichtet worden ist.
Zu Ziff. 3:
Bewerber haben nachzuweisen, dass sie in den letzten acht Jahren (Abschluss der eigenen Leistungen ab Juli 2015) mindestens in einer Referenz die Vorbereitung und die Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen sowie die Objektüberwachung bei der Errichtung eines Gebäudes eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 99 GWB (mind. LPH 6 bis 8 nach § 34 HOAI) durchgeführt haben, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 6 Mio. € netto errichtet worden ist.
Zu Ziff. 4:
Bewerber haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3 Berufsträger (Architekten, Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben.
Zum Nachweis der Mindestanforderungen zu Ziff. 1 bis 3 haben Bewerber Angaben zu den Referenzprojekten in Form von Eigenerklärungen zu machen. Hierfür sind die erstellten Formblätter der Vergabestelle (Anlagen B-14 bis B-16 der Bewerberinformation) zu verwenden. Bei Vorliegen von Bewerbergemeinschaften bzw. bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Nachweise auch bzw. nur für das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder den Nachunternehmer zu führen, welches bzw. welcher die Leistungen im Auftragsfall erbringen soll.
Der Nachweis der Mindestanforderung zu Ziff. 4 ist ebenfalls durch Eigenerklärung von den Bewerbern zu erbringen. Hierfür ist das erstellte Formblatt der Vergabestelle (Anlage B-18 der Bewerberinformation zu verwenden.
1. Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
2. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Der von dem Bewerber/der Bietergemeinschaft eingesetzte Projektleiter (m/w/d) und der Bauleiter (m/w/d) müssen mindestens über die Qualifikation "Dipl." oder "Master" verfügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.Bieter müssen Angaben zu ihrem Russland-Bezug (bzw. dem ihrer Nachunternehmer/Eignungsleiher/Lieferanten) gemäß der Vorgaben der Eigenerklärung zum Sanktionspaket der EU machen.
2. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung dieses Projektes steht. Aus haushaltsrechtlichen Gründen wird der Auftraggeber den Zuschlag nicht erteilen können, wenn keine Förderung erfolgt. Für diesen Fall behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514112735
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.