Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen Referenznummer der Bekanntmachung: RPF-3946-1938
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711896860
Fax: +49 711896869020
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.breisgau-y.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen
Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen, Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 3 und 4 (nach HOAI)
79114 Freiburg im Breisgau
Ziel des Vorhaben Radschnellverbindung RS 6 (L) Freiburg - Denzlingen -Waldkirch / Emmendingen ist die Realisierung einer Radschnellverbindung von der Kernstadt Freiburg zu den Bahnhöfen Emmendingen und Waldkirch. Das Vorhaben befindet sich im Gebiet des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein (RVSO) und erstreckt sich im Stadtgebiet Freiburg und den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg sind Radschnellverbindungen Straßen. Aufgrund der Streckenlänge und des hohen Radfahrerpotentials handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Landesstraße. Für Radschnellverbindungen gelten gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg sämtliche Regelungen, insbesondere zur Widmung, zur Straßenbaulast, zur Festlegung von Ortsdurchfahrten bei Landes- und Kreisstraßen und dem damit verbundenen Wechsel der Straßenbaulast, die auch für andere Landes- und Kreisstraßen gelten. Die Stadt Freiburg ist gemäß Straßengesetz Baden-Württemberg (§43(3) StrG B-W) Baulastträger für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landesstraßen. Für das Vorhaben RS 6 (L) ist die Stadt Freiburg dementsprechend Baulastträger für den Streckenverlauf innerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg. Außerhalb der Ortsdurchfahrt von Freiburg ist das Land Baden-Württemberg der Baulastträger der geplanten Radschnellverbindung. Der Wechsel der Straßenbaulast bzw. der Übergabepunkt wurde in Abstimmung mit der Stadt Freiburg im Bereich der nördlichen Stadtgrenze am Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg vereinbart. Die beiden Baulastträger planen derzeit parallel in enger Abstimmung jeweils die in ihrer Baulast liegenden Streckenabschnitte. Für den Streckenabschnitt in der Baulast des Landes vom Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg nach Emmendingen bzw. Waldkirch hat das Land die Grundlagenplanung und die Vorplanung (Lph. 1 und 2 der HOAI) durchgeführt. Eine Vorzugsvariante für den Streckenverlauf der Radschnellverbindung RS 6 (L) in der Baulast des Landes (Kosten 36,6 Mio. €; Länge: 20,6 km) wurde festgelegt. Die Trasse führt vom Knotenpunkt Wildtalstraße (K4915) / Höheweg in Richtung Norden bis zur Gemeinde Gundelfingen. Nördlich von Gundelfingen teilt sich der Streckenverlauf in zwei Trassen auf. Die eine Trasse verläuft in Richtung Nordwesten über Denzlingen zum Bahnhof Emmendingen, die andere in Richtung Nordosten über Denzlingen zum Bahnhof Waldkirch. Aufgabe dieses Planungsauftrages ist die Erstellung der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung (Lph. 3 und 4 der HOAI) für den Streckenabschnitt in der Baulast des Landes des Vorhabens RS 6 (L) aufbauend auf den Ergebnissen der vorliegenden Vorplanung (Lph. 2) bzw. der festgelegten Vorzugsvariante. Da die Vorplanung noch auf Basis der inzwischen veralteten Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg mit Stand 2018 erstellt wurde, sind im Rahmen der Entwurfsplanung die inzwischen neu eingeführten Qualitätsstandards für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg mit Stand 2022 zu berücksichtigen und im Rahmen der Entwurfsplanung in die Planung einzuarbeiten. Im Rahmen der Vorplanung wurden keine bzw. nur rudimentäre Lage- und Höhenpläne erstellt. In der Entwurfsplanung sind diese erstmalig auf Grundlage der ermittelten Lösungen des Maßnahmenkatasters der Vorzugsvariante (Unterlage 25 - Maßnahmenkataster 03 der Hauptvariante E1/E2 und Unterlage 25 - Maßnahmenkataster 04 der Hauptvariante W1) zu erstellen. Für die in der Vorplanung bzw. in den Maßnahmenkatastern der Vorplanung vorgesehenen Lösungen sind in der weiteren Planung die notwendigen Detaillösungen z.B. hinsichtlich der Knotenpunktgestaltung (Geometrie, Leistungsfähigkeit), Veränderungen von Parkflächen, o.ä. im Rahmen dieses Planungsauftrags zu erarbeiten und mit den betroffenen Städten und Gemeinden abzustimmen. Da Fördermittel für das Vorhaben vom Bund beantragt wurden, sind die Vorgaben des Bundes, die in der "Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege 2017-2030" definiert werden, zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Radschnellverbindung - RS 6 - Freiburg - Denzlingen - Waldkirch / Emmendingen
Postanschrift: Allerheiligenstraße 1
Ort: Achern
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77855
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 784169490
Fax: +49 7841694990
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/9268730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 (3) Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/