Multi-Projektleitung Netzwerksanierung Uniklinik Aachen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0296-AJ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pauwelsstr. 30
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 241/8080975
Fax: +49 241/8082504
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Multi-Projektleitung Netzwerksanierung Uniklinik Aachen
Beabsichtigt ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung und Projektsteuerung unter Berücksichtigung der relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 und 5 dieser Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Universitätsklinikum Aachen AöR Pauwelsstr. 30 52074 Aachen
Der externe Projektleiter ist das Bindeglied zwischen den mehreren beteiligten externen Firmen (insbesondere den Firmen Telekom und Cisco) und dem GB-IT sowie der verschiedenen baulichen und technischen Gewerke innerhalb des UKA (hier insbesondere dem Geschäftsbereich Gebäudetechnik und der UKAfacilities) und weiteren externen (Bau-) Firmen. Die von ihm zu erbringende Koordinationsleistung ist durch interne Mitarbeitende des UKA (insbesondere weder vom Netzwerk-Team des GB-IT noch kapazitativ hilfsweise von der Gruppenleitung oder Bereichsleistung erbringbar.
Benötigt wird aufgrund der Komplexität der Aufgabe eine hochqualifizierte und durchsetzungsfähige Projektleitung in Vollzeit, um diese Projektleitungsaufgabe einschließlich des Projektcontrollings zu erbringen. Entscheidend ist daher eine gesamtheitliche Beratung der Auftraggeberin über alle zur Umsetzung angesetzten Projekte im Sinne einer Querschnittsexpertise. Eine Aufteilung ist für die Auftraggeberin daher nicht sinnvoll und würde zu einer unnatürlichen Aufsplittung des Auftrags führen.
Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung und Projektsteuerung unter Berücksichtigung der relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei über die Laufzeit des Vertrages auf ca. 11.040 Arbeitsstunden geschätzt (ca. 230 Stunden pro Monat), wobei die Höchstmenge der Rahmenvereinbarung ein Abrufkontingent von maximal 15.000 Arbeitsstunden über die 48- monatige Laufzeit umfasst.
Weitere Informationen sind der Anlage 1 und 5 dieser Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hays AG
Postanschrift: Mediapark 8
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJY1HTZXJBW
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben
8 / 8
können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
****
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten.
****
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de