Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Planungsleistung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VOF 101-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Johann-Schmitz-Platz 1-3
Ort: Frechen
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2234501-1391
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.frechen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freizeit- und Bäderbetriebe, Sanierung Terrassenfreibad - Planungsleistung Freianlagen
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert.
Im Zuge dieser Sanierung sollen die angrenzenden Freianlagen überarbeitet (z. B. neue Wegeführungen, neuer Spielplatz, Einsatz von Mähroboter) werden sowie Maßnahmen aus dem
Überflutungsnachweis abgearbeitet werden. Eine Verschattungsanlage für das neu zu erstellende
Planschbecken ist auch zu planen.
Stadt Frechen im Namen und auf Rechnung des Freizeit- und Bäderbetriebes der Stadt Frechen Johann-Schmitz-Platz 1-3 50226 Frechen Terrassenfreibad Frechen
Hans-Schaeven-Weg 1, 50226 Frechen
Das Terrassenfreibad in Frechen wird umfangreich saniert.
Im Zuge dieser Sanierung sollen die angrenzenden Freianlagen überarbeitet (z. B. neue Wegeführungen, neuer Spielplatz, Einsatz von Mähroboter) werden sowie Maßnahmen aus dem
Überflutungsnachweis abgearbeitet werden. Eine Verschattungsanlage für das neu zu erstellende
Planschbecken ist auch zu planen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen
Mindestens 3 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich Freianlagenplanung mit anrechenbaren Kosten KG 500 nach DIN 276 von mindestens 300.000 EUR netto. Außerdem müssen die Projekte die Leistungsphasen 1-8 nach dem 31.12.2016 abgeschlossen worden sein
siehe Vergabeunterlagen
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in EUR netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Bescheinigung über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und mindestens 3.000.000 EUR für Vermögensschäden, jährlich jeweils 2-fach maximiert.
Alternativ: Eigenerklärung, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird
Mindestens 3 Referenzen zu Planungsleistungen im Bereich Frei-anlagenplanung mit anrechenbaren Kosten KG 500 nach DIN 276 von mindestens 300.000 EUR netto. Außerdem müssen die Projekte die Leistungsphasen 1-8 nach dem 31.12.2016 abgeschlossen worden sein
Formblatt mit Eigenerklärung zu Referenzen des Projektleiters
Formblatt mit Eigenerklärung Berufserfahrung des Projektleiters
Mit dem Angebot ist der Projektleiter zu benennen und seine Berufserfahrung im Bereich der Erbringung von
Planungsleistungen für Freianlagenplanung mit einer Qualifikation als Dipl. Ing. oder als Inhaber einer gleichwertigen
ausländischen Berufsqualifikation in vollen Jahren anzugeben.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Frechen, Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Büro 219
Bei der Angebotsöffnung sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich bitte über die Kommunikationsmöglichkeiten des Vergabemarktplatzes an die Servicestelle Vergabemanagement der Stadt Frechen.
Eine Registrierung und Freischaltung für das Vergabeverfahren wird interessierten Bietern dringend empfohlen, um die Kommunikation im Vergabeverfahren und aktuelle Informationen empfangen zu können.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYDED041
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S.1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland