IT Security DL-Unterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: 060-2022-009 eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dezernat 4.3 - Beschaffung
E-Mail:
Telefon: +49 2331987-2041
Fax: +49 2331987-19349
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT Security DL-Unterstützung
Dienstleistungsunterstützung bei der Erreichung von Zielen in der Informationssicherheit.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Die FernUniversität in Hagen benötigt zur Erreichung von Zielen in der Informationssicherheit beratende und aktive Unterstützung. Hierzu wird ein Dienstleister gesucht, der im universitären Umfeld die Herausforderungen kennt und die Hochschule aktiv bei den Themenfeldern Informationssicherheitsmanagement, Incident Management, Business Continuity Management, Monitorring und Überwachung incl. Security Operation Center (SOC) Betrieb sowie forensische und analytische Prüfung bei Sicherheitsvorfällen unterstützt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT Security DL-Unterstützung
Postanschrift: Albin-Köbis-Str 5
Ort: Kölln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22039029500
Internet-Adresse: https://www.xiv-consult.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDZCC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251411-1691
Fax: +49 251411-2165
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.