Rahmenvereinbarung Forstliche Tätigkeiten außerhalb der Holzernte mit Schwerpunkt in der Jungbestandspflege und Läuterung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/07/005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 34
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 25191797-0
Fax: +49 25191797-100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Forstliche Tätigkeiten außerhalb der Holzernte mit Schwerpunkt in der Jungbestandspflege und Läuterung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten in vier Forstbetriebsbezirken des Regionalforstamtes Kurkölnisches Sauerland.
Forstbetriebsbezirk Ebbetal
Forstbetriebsbezirk Ebbetal Forsthaus Lettmecke 58840 Plettenberg Die Leistungserbringung zu den Einzelmaßnahmen des Loses 1 kann im gesamten Forstbetriebsbezirk Ebbetal erfolgen.
Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in vier sachliche Cluster (Jungwuchspflege, Läuterungsarbeiten, Pflanzung, Sonstige Arbeiten) aufgeteilt und können für bis zu vier Lose (Forstbetriebsbezirke) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt. Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Optionsmengen (Schätzwerte). Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 1 (Forstbetriebsbezirk Ebbetal). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstbetriebsbezirk Beckerhof
Forstbetriebsbezirk Beckerhof Forsthaus Beckerhof Beckerhof 1 58540 Meinerzhagen Die Leistungserbringung zu den Einzelmaßnahmen des Loses 2 kann im gesamten Forstbetriebsbezirk Beckerhof erfolgen.
Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in vier sachliche Cluster (Jungwuchspflege, Läuterungsarbeiten, Pflanzung, Sonstige Arbeiten) aufgeteilt und können für bis zu vier Lose (Forstbetriebsbezirke) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt. Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Optionsmengen (Schätzwerte). Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 2 (Forstbetriebsbezirk Beckerhof). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstbetriebsbezirk Lieberhausen
Forstbetriebsbezirk Lieberhausen Immertweg 32 51647 Gummersbach Die Leistungserbringung zu den Einzelmaßnahmen des Loses 3 kann im gesamten Forstbetriebsbezirk Lieberhausen erfolgen.
Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in vier sachliche Cluster (Jungwuchspflege, Läuterungsarbeiten, Pflanzung, Sonstige Arbeiten) aufgeteilt und können für bis zu vier Lose (Forstbetriebsbezirke) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt. Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Optionsmengen (Schätzwerte). Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 3 (Forstbetriebsbezirk Lieberhausen). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Forstbetriebsbezirk Einsiedelei
Forstbetriebsbezirk Einsiedelei Am Attenberg 21 57462 Olpe Die Leistungserbringung zu den Einzelmaßnahmen des Loses 4 kann im gesamten Forstbetriebsbezirk Einsiedelei erfolgen.
Das Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland stellt ein breites Portfolio an forstlichen Nebenarbeiten in einer Rahmenvereinbarung zusammen. Die verschiedenen Leistungen sind in vier sachliche Cluster (Jungwuchspflege, Läuterungsarbeiten, Pflanzung, Sonstige Arbeiten) aufgeteilt und können für bis zu vier Lose (Forstbetriebsbezirke) beboten und abgerufen werden.
Abgeschlossen wird daher eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Teilnehmern über die Durchführung von forstlichen Nebenarbeiten im Regionalforstamt Kurkölnisches Sauerland.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, soweit keiner der Teilnehmenden bzw. der Auftraggeber die Kündigung zum jeweiligen Quartalsende erklärt. Kündigt einer der Teilnehmenden das Vertragsverhältnis, bleibt der Bestand der Rahmenvereinbarungen im Übrigen für alle anderen Vertragspartner unberührt.
Bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen handelt es sich um Optionsmengen (Schätzwerte). Ein Abruf der Einzelleistungen (Einzelmaßnahmen) aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. Die Optionsmengen können daher nicht garantiert werden. Eine Pflicht zum Abruf durch den Auftraggeber besteht nicht. Eine bestimmte Abrufmenge wird nicht garantiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Rahmenvereinbarung aus wichtigem Grund jederzeit zu kündigen und vollständig aufzuheben. Der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund, das Auftragsverhältnis im Einzelfall als Einzelauftrag sowie auch die Teilnahme eines Auftragnehmers in der Rahmenvereinbarung kündigen.
Durchführung diverser Einzelmaßnahmen im Los 4 (Forstbetriebsbezirk Einsiedelei). Die möglichen, anfallenden Einzelmaßnahmen für dieses Los sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen unter Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen, betrieblichen und tariflichen Bestimmungen und ist geeignet. Dazu zählen insbesondere, jeweils i.d.g.F.:
- Einhaltung der AGB-Forst entsprechend der Bewerbererklärung
- Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG), auf die Meldepflicht gemäß § 16 Abs. 1-4 MiLoG sowie die Dokumentationspflichten gemäß § 17 Abs. 1-2 MiLoG wird besonders hingewiesen.
Mit Angebotsabgabe haben die Bieter Ihrem Angebot eine Eigenerklärung (Bewerbererklärung) beizufügen, in der sie ihre Eignung entsprechend der AGB Forst NRW erklären.
Folgende Unterlagen sind mit Angebotsabgabe zwingend einzureichen:
- 324_EU_Angebotsschreiben (Formular)
- Preisblatt (Vordruck, zugleich auch das LV)
- 521_EU_Eigenerklaerung_Auschlussgruende (Formular)
- 523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket 5 (Formular)
- Bewerbererklärung zur AGB Forst NRW (Vordruck)
Das Fehlen von zwingend geforderten Unterlagen bei Angebotseinreichung kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einer Grundlaufzeit von einem Jahr abgeschlossen, die optional um jeweils ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren verlängert werden kann. Eine maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren wird daher nicht überschritten.
elektronisch
Die Öffnung der Angebote wird gemäß §55 Abs. 2 VgV von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit vom 01.09.2023 bis zum 31.08.2024 mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, längstens aber bis zu einer Laufzeit von 4 Jahren. Der voraussichtliche Zeitpunkt einer weiteren Bekanntmachung wird dann ggf. Anfang des Jahres 2024, 2025, 2026 oder 2027 (je nach Nutzung der Verlängerungsoption) sein.
Bitte beachten Sie, dass keine postalischen Angebote, keine Angebote per Email sowie auf sonstigem Wege außer über das Bietertool im VMP NRW zugelassen sind. Postalische Angebote, Angebote per Email und Angebote über den Kommunikationsbereich dürfen nicht gewertet werden.
Bitte beachten Sie weiter, dass die Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren nur mit der Vergabestelle, nur schriftlich und auch nur über den Bereich "Kommunikation" im VMP NRW erfolgen darf. Wir bitten davon abzusehen, die Vergabestelle auf anderem Wege (z.B. telefonisch oder per E-Mail) zu kontaktieren.
Ein Kontakt zwischen der Fach-, bzw. Bedarfsstelle und (potenziellen) Bietern ist im laufenden Verfahren unzulässig.
Hinweis Formulare:
Einige Formulare sind noch in Microsoft eigenen Formaten (xls, doc, usw.) im Verfahren vorgegeben. Setzen Sie zur Bearbeitung / Ausfüllen dieser Formulare keine original Microsoft Software ein, kommt es auf Grund von Inkompatibilitäten immer wieder zu leeren, falsch oder unleserlich ausgefüllten Formularen, welche u. U. zur Nicht-Berücksichtigung Ihres Angebotes führen können.
Wir empfehlen in diesen Fällen entweder, falls Ihr Betriebssystem dies zulässt, die ausfüllte Datei im PDF Format abzuspeichern oder einen freien PDF Drucker für Ihr System zu verwenden und das ausgefüllte Formular als PDF Datei zu drucken (und damit auch im PDF Format abzuspeichern).
Eine gute Übersicht an freien PDF Druckern finden Sie unter www.pdf-drucker.org/Betriebssysteme .
Bitte denken Sie daran, Ihre Formulare in beiden Fällen im Bietertool unter "eigene Dateien" wieder hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3Y1H4D8EHB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
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