Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3 : BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9935/22/VV : 3

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 110-341362)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22899610-3535
Fax: +49 22899610-3537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3 : BAMF

Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.04 - 9935/22/VV : 3
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 110-341362

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:
muss es heißen:

Die Gesamtleistung wird in sieben Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in sieben Verfahren abgebildet werden:

• 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund

• 9935/22/VV : 2 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 2: THW

• 9935/22/VV : 3 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF (dieses Verfahren)

• 9935/22/VV : 4 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche Bundesbank

• 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF

• 9935/22/VV : 6 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)

• 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung

Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF" kann bis zu einem Höchstwert von 93.000.000 € netto abgerufen werden.

Zuschlagslimitierung:

Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).

Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der sieben ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann.

Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, muss jeder Bieter, der sich auf mehr als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz" seine Los-Priorisierung hinterlegen. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus: Priorität 1 = Los 1, Priorität 2 = Los 2, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7.

Die angegebene Rangfolge kann jedoch nur dann von der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten Angebote zuschlagsfähig sind.

Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx" Kapitel 3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag erteilt werden kann.

Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z. B. als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.

Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Die Gesamtleistung wird in sieben Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in sieben Verfahren abgebildet werden:

• 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund

• 9935/22/VV : 2 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 2: THW

• 9935/22/VV : 3 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF (dieses Verfahren)

• 9935/22/VV : 4 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche Bundesbank

• 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF

• 9935/22/VV : 6 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)

• 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung

Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF" kann bis zu einem Höchstwert von 93.000.000 € netto abgerufen werden.

Der Zuschlag wird bei jedem Los jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird im ersten Schritt für jedes Los nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.

Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S.2 VgV).

muss es heißen:

Die Gesamtleistung wird in sieben Mengenlose aufgeteilt, die aus technischen Gründen in sieben Verfahren abgebildet werden:

• 9935/22/VV : 1 Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 1: ITZBund

• 9935/22/VV : 2 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 2: THW

• 9935/22/VV : 3 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF (dieses Verfahren)

• 9935/22/VV : 4 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 4: Deutsche Bundesbank

• 9935/22/VV : 5 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 5: Geschäftsbereich des BMI ohne THW und BAMF

• 9935/22/VV : 6 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen- Los 6: Unmittelbare BV (ohne Geschäftsbereich des BMI und ITZBund)

• 9935/22/VV : 7 Produkte des Herstellers Red Hat und

Unterstützungsdienstleistungen - Los 7: Restliche Bundesverwaltung

Aus der Rahmenvereinbarung über "Produkte des Herstellers Red Hat und Unterstützungsdienstleistungen - Los 3: BAMF" kann bis zu einem Höchstwert von 93.000.000 € netto abgerufen werden.

Zuschlagslimitierung:

Es besteht die Möglichkeit, auf alle Lose zu bieten, jedoch kann der Bieter nur für ein Los den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung gem. § 30 Abs. 1 S. 2 VgV).

Die Bieter/die Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit sich auf jedes der sieben ausgeschriebenen Lose dieses Vergabeverfahrens zu bewerben. Jedoch besteht die Restriktion, dass jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft den Zuschlag nur für maximal ein Los bekommen kann.

Um eine transparente, diskriminierungsfreie Angebotsabgabe mit jedweder Chance auf einen Zuschlag zu einem der Lose zu ermöglichen, muss jeder Bieter, der sich auf mehr als ein Los bewirbt, im Dokument "Bieterpräferenz" seine Los-Priorisierung hinterlegen. Erfolgt bei der Abgabe mehrerer Angebote (je Los ein Angebot) keine Angabe der Priorisierung durch den Bieter, geht die Vergabestelle von folgender Priorisierung aus: Priorität 1 = Los 1, Priorität 2 = Los 2, Priorität 3 = Los 3, Priorität 4 = Los 4, Priorität 5 = Los 5, Priorität 6 = Los 6, Priorität 7 = Los 7.

Die angegebene Rangfolge kann jedoch nur dann von der Vergabestelle beachtet werden, wenn die eingereichten Angebote zuschlagsfähig sind.

Der Zuschlag wird für jedes Los separat erteilt. Dies wird in jedem Los anhand der in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt, siehe hierzu Dokument "01_Hinweise_für_dieses_Verfahren_und_ besondere_Bewerbungsbedingungen_VVx" Kapitel 3.9. Sollte ein Bieter für mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, wird nach der festgelegten Priorisierung ermittelt, für welches Los der Zuschlag erteilt werden kann.

Die oben genannte Zuschlagslimitierung bezieht sich auch auf eine Bieterkonstellation "Generalunternehmer und Unterauftragnehmer" (auch Eignungsleihe) bzw. Bietergemeinschaften. Das heißt, dass ein Unternehmen, das z. B. als Generalunternehmer den Zuschlag auf Los 1 erhält, als Unterauftragnehmer eines Generalunternehmers, der den Zuschlag z. B. auf Los 3 erhalten würde, nicht mehr in Frage kommt. Dieses Vorgehen bezieht sich ebenfalls auf Unterauftragnehmerkonstellationen, Eignungsleihe bzw. Bietergemeinschaften.

Liegt für ein Los aufgrund der Zuschlagslimitierung kein weiteres zuschlagsfähiges Angebot vor, so entfällt die Zuschlagslimitierung für das bedingungsgemäß eingereichte Angebot in diesem Los. Dieses Angebot kann daher auch dann bezuschlagt werden, wenn der gleiche Bieter in dem prioritären Los bereits den Zuschlag erhält.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 10/07/2023
Ortszeit: 11:30
muss es heißen:
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 11:30
Abschnitt Nummer: IV.2.6)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Das Angebot muss gültig bleiben bis
Anstatt:
Tag: 31/10/2023
muss es heißen:
Tag: 29/12/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Tag
Anstatt:
Tag: 10/07/2023
Ortszeit: 11:31
muss es heißen:
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 11:31
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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