Wissenschaftliche Analysen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzpolitik mit Blick auf 2030 und 2040 Referenznummer der Bekanntmachung: IC4 23305/007#019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Referat I C 4
E-Mail:
Telefon: +49 228-6154863
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Analysen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Klimaschutzpolitik mit Blick auf 2030 und 2040
Die Leistungsbeschreibung ist auf der Vergabeplattform des Bundes unter Vergabeunterlagen abrufbar.
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Die Ausführung der Leistung ist nicht ortsgebunden; ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin/Deutschland.
Siehe Ziffer II 1.4
Die kostenneutrale Verlängerungsoption um höchstens drei Monate kann maximal zwei Mal gezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Auftragnehmers bzw. das Budget der Einrichtung für die letzten drei Geschäftsjahre.
- Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB.
- Eigenerklärung - bei geplanten Bietergemeinschaften (Konsortien) von jedem Mitglied -, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG sowie nach § 21 Abs. 3 AEntG nicht vorliegen. Das Fehlen dieser Erklärung kann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen.
- Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Unterauftragnehmern, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers, in der dieser sich verpflichtet, die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Unterauftragnehmer zu übernehmen. Sofern die Bietenden Unterauftragnehmer einsetzen wollen, handelt es sich bei Nichtvorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium.
- Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei Nichtvorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.
- Eigenerklärung gem. Art. 5k EU-VO 833/2014 zur Einhaltung der Russland-Sanktionen.
- Angaben zum Unternehmen bzw. der Einrichtung (Leistungsspektrum, Kerngeschäft).
- Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung.
- Vorlage über mindestens zwei geeigneter Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung und Fachkunde in den folgenden Bereichen:
- Fachkunde im Bereich der Energie- und Klimapolitik auf nationaler und europäischer Ebene
- Erfahrungen mit der Erstellung von Studien und wissenschaftlichen Analysen sowie mit der Zusammenarbeit mit Behörden
- Erfahrungen mit der Planung, Durchführung und Nachbereitung von Workshops.
Es muss jeweils für jeden der genannten Bereiche die Mindestanzahl an Referenzen vorgelegt werden. Dies kann über Referenzen geschehen, die alle Bereiche gleichzeitig abdecken oder über Referenzen, die nur ein mehrere Bereiche abdecken. Die Referenzaufträge müssen mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bewerbers zulassen. Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
- Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
- Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Angaben von Kontaktdaten; kurze sachgerechte Angaben zu Arbeitsergebnissen,
- Eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der entsprechenden oben genannten Bereiche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Unterlagen und gegebenenfalls gestellte Bieterfragen und Antworten stehen auf der Vergabeplattform des Bundes unter „Vergabeunterlagen“ zur Verfügung.
Weitere Unterlagen sind nicht erforderlich.
Ihr Angebot reichen Sie über die Vergabeplattform des Bundes ein (www.evergabe-online.de); hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss (komplett mit allen Bestandteilen) in einer PDF-Datei zusammengefasst) spätestens am 09.08.2023 bis 10:00 Uhr (siehe Abschnitt IV Nr. 2.2) eingestellt worden sein.
Die Einreichung über die Vergabeplattform ist - bis zum Ablauf der Abgabefrist - zu jeder Tageszeit möglich. Informationen zum elektronischen Vergabeverfahren (Registrierung, Nutzung, Datenaustausch und -sicherheit usw.) und zu seinen Vorteilen können Sie auf der Internetseite „www.evergabe-online.info“ oder vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) unter der Telefonnummer (0 30 18) 6 10-12 34 (zu ortsüblichen Festnetzgebühren) oder per E-Mail „“ erhalten.
Arbeitsgemeinschaften / Kooperationen - auch internationale - sind zulässig. Die Zusammenarbeit mit oder Unterbeauftragung von aktiven oder ehemaligen Mitarbeitern des BMWK bedarf der Genehmigung des BMWK.
Für den Zuschlag kommen nur Bieter in Frage, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erforderliche Eignung (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) besitzen (§§ 122 GWB, 44, 45, 46 VgV), und nicht gem. §§ 123, 124 GWB auszuschließen sind. Bei der Entscheidung über den Zuschlag werden verschiedene durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigte Kriterien berücksichtigt (§ 58 Abs. 2 VgV). Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste Angebot erteilt; der niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend (§ 127 GWB).
Bieterfragen richten Sie bitte bis zum 28.07.2023 auch an die in Abschnitt I Nr. 1 angegebene E-Mail-Adresse.
Der Verzicht auf eine Auftragsvergabe bleibt vorbehalten.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, d. h. dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Sieht sich ein Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß binnen 10 Tagen beim BMWK zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem BMWK geltend gemacht werden. Teilt das BMWK dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei einer Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 (1) GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BMWK geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BMWK.
Postanschrift: Referat I B 3
Ort: Berlin
Postleitzahl: 11019
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-186150
Internet-Adresse: https://www.bmwk.de