Stromliefervertrag Stadt Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 2068/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillerplatz 7
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Michael Koblizek
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromliefervertrag Stadt Iserlohn
Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zuschlag.
Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zu-schlag.
Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 6.700.000 kWh pro Jahr an ungefähr 439 Abnahmestellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2024.
Die neu auszuschreibenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2030 (über 6 Lieferjahre) als Liefervertrag ausgeschrieben und abgeschlossen.
Als ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Vergabestelle werden an den Lieferanten ökologi-sche Anforderungen gestellt:
- Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II)) zu liefern.
- Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2023 gelten als erneuerbare Energien:
Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungs-energie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse ein-schließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbauba-ren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.
- Das Doppelvermarktungsverbot entsprechend § 80 EEG 2023 wird sichergestellt.
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit des Stroms
- Anzahl Abnahmestellen
- Gesamtjahresverbrauch in MW/h
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Nachhaltigkeit des Stroms
- Anzahl Abnahmestellen
- Gesamtjahresverbrauch in MW/h
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Stromlieferleistung aus 100 % Ökostrom für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung an einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 300 Abnahmestellen und einem Gesamtjahresverbrauch pro Jahr von mindestens 6.000 MW/h erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6GPB
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."