Stromliefervertrag Stadt Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 2068/2022

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Iserlohn
Postanschrift: Schillerplatz 7
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6GPB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Michael Koblizek
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYV6GPB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stromliefervertrag Stadt Iserlohn

Referenznummer der Bekanntmachung: 2068/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zuschlag.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Iserlohn schreibt den Bedarf an elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (100 % Ökostrom) über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn sowie der einbezogenen Institutionen in einem Los als Liefervertrag aus und erteilt den Zu-schlag.

Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 6.700.000 kWh pro Jahr an ungefähr 439 Abnahmestellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2024.

Die neu auszuschreibenden Verträge über die Belieferung und den Transport von elektrischer Energie werden für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12.2030 (über 6 Lieferjahre) als Liefervertrag ausgeschrieben und abgeschlossen.

Als ein Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes der Vergabestelle werden an den Lieferanten ökologi-sche Anforderungen gestellt:

- Es ist ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien entsprechend den Anforderungen des aktuellen EEG bzw. den Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 (Renewable Energy Directive II (RED II)) zu liefern.

- Entsprechend § 3 Nr. 21 EEG 2023 gelten als erneuerbare Energien:

Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungs-energie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse ein-schließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbauba-ren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie.

- Das Doppelvermarktungsverbot entsprechend § 80 EEG 2023 wird sichergestellt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Geschäftskundenportal / Gewichtung: 15%
Qualitätskriterium - Name: Reaktionszeit Problembehebung / Gewichtung: 10%
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 75%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 72
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:

- Nachhaltigkeit des Stroms

- Anzahl Abnahmestellen

- Gesamtjahresverbrauch in MW/h

- Laufzeit

- Jährlicher Auftragswert

Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:

sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte

gut vergleichbar 4 Punkte

in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte

noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte

kaum vergleichbar 1 Punkt

nicht vergleichbar 0 Punkte

Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:

- Nachhaltigkeit des Stroms

- Anzahl Abnahmestellen

- Gesamtjahresverbrauch in MW/h

- Laufzeit

- Jährlicher Auftragswert

Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:

sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte

gut vergleichbar 4 Punkte

in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte

noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte

kaum vergleichbar 1 Punkt

nicht vergleichbar 0 Punkte

Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:

Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Stromlieferleistung aus 100 % Ökostrom für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung an einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 300 Abnahmestellen und einem Gesamtjahresverbrauch pro Jahr von mindestens 6.000 MW/h erbracht haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/08/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/03/2024

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6GPB

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48174
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

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