Rahmenvereinbarung für die Digitalisierung von Eingangspost Referenznummer der Bekanntmachung: 11-046.11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Parkstraße 16
Ort: Böblingen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71034
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lrabb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Digitalisierung von Eingangspost
Das Landratsamt Böblingen benötigt aufgrund der fortschreitenden Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltungen einen externen Dienstleister, der die regelmäßige Digitalisierung der eingehenden Eingangspost zuverlässig und fachgerecht übernimmt.
Das Landratsamt Böblingen benötigt aufgrund der fortschreitenden Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltungen einen externen Dienstleister, der die regelmäßige Digitalisierung der eingehenden Eingangspost zuverlässig und fachgerecht übernimmt. Das Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen für Leistungen zur Digitalisierung von Eingangspost im DIN A 4 und DIN A3 Format. Vereinzelt müssen auch ganze Akten, beispielsweise vom Amt für Migration und Flüchtlinge, digitalisiert und in Originalformat zurückgegeben werden.
Möglichkeit zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung 2-mal jeweils um ein weiteres Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB (gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen)
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Handelsregisterauszug, nicht älter als 1 Jahr)
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•• Für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des Vertrags vorgelegt wird.
- Nachweis einer Versicherung gegen Brand und Einbruchdiebstahl
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität bzw. muss hieraus abzuleiten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen:
•• Für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden min. 2.000.000 € je Schadensereignis
oder
• Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall ggf. bestehende Unter-deckungen an die oben aufgeführten Deckungssummen angepasst werden und der Nachweis dieser Anpassung dem Auftraggeber noch vor Abschluss des Vertrags vorgelegt wird.
- Nachweis einer Versicherung gegen Brand und Einbruchdiebstahl
- Eigenerklärung zur Eigenkapitalquote der letzten drei Geschäftsjahre (2021, 2020, 2019).
Mindestanforderung: Eine durchschnittliche Eigenkapitalquote von 15%.
- Bonitätsnachweis mit Bonitätsindex über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (Creditreform, Bürgel) oder gleichwertiger Nachweis einer Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft aus dem Land, in dem der Bieter angemeldet ist (nicht älter als 12 Monate).
Mindestanforderung: Eine mindestens „gute“ Bonität bzw. muss hieraus abzuleiten sein.
Hinweis: Eine Bankauskunft, Bescheinigung in Steuersachen oder vergleichbare Dokumente sind kein anerkannter Bonitätsnachweis und werden nicht als Nachweis akzeptiert.
Nachweis von Referenzen von Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung von Papierunterlagen“ mit vergleichbarem Auftragsvolumen in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Nachweis von Referenzen von Projekten aus dem Bereich „Digitalisierung von Papierunterlagen“ mit vergleichbarem Auftragsvolumen in den vergangenen drei Jahren (nicht älter als 2019)
Die Referenz muss zwingend folgendes beinhalten:
• Angabe des Referenzgebers
• Angabe des Ansprechpartners
• Angabe der Kontaktdaten des Ansprechpartners
• Angabe des Referenzzeitraums
• Angabe des Auftragsvolumens
• Kurze Beschreibung des Projekts
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz
– MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Die Regelungen des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sind einzuhalten. Einreichung der Verpflichtungserklärung zum LTMG gem. Formblatt in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag vor der zuständigen Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller:
• den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt hat,
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
• den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt hat.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§ 160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.