Neubau Parkhaus Borken Referenznummer der Bekanntmachung: 4683/2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ostlandstraße 9
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borken.de
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Michael Koblizek
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Parkhaus Borken
Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH (SWB) plant den Bau einer schlüsselfertig zu errichtenden öffentlichen Parkpalette einschließlich der Außenanlagen auf dem heutigen Parkplatz am Klinikum-Standort St. Marien Hospital in 46325 Borken (Am Boltenhof 7).
Das Leistungssoll ist die schlüsselfertige Errichtung einer Parkpalette mit möglichst vielen, mindestens jedoch 225 Stellplätzen.
Die Leistungen des Auftragsnehmers umfassen:
- Schlüsselfertige Errichtung der Parkpalette;
- Errichtung des Außengeländes,
- Anbindungen an die verkehrliche und technische Infrastruktur,
- Alle erforderlichen Planungsleistungen,
Übergeordnetes Planungsziel ist es, auf der zur Verfügung stehenden Fläche möglichst viele Stellplätze zu schaffen.
Die Planung und der schlüsselfertige Bau eines zweiten Parkhauses sollen als optionale Leistungen vorgesehen werden.
Die Stadtwerke Borken/Westf. GmbH (SWB) plant den Bau einer schlüsselfertig zu errichtenden öffentlichen Parkpalette einschließlich der Außenanlagen auf dem heutigen Parkplatz am Klinikum-Standort St. Marien Hospital in 46325 Borken (Am Boltenhof 7).
Das Leistungssoll ist die schlüsselfertige Errichtung einer Parkpalette mit möglichst vielen, mindestens jedoch 225 Stellplätzen.
Die Leistungen des Auftragsnehmers umfassen:
- Schlüsselfertige Errichtung der Parkpalette;
- Errichtung des Außengeländes,
- Anbindungen an die verkehrliche und technische Infrastruktur,
- Alle erforderlichen Planungsleistungen,
Übergeordnetes Planungsziel ist es, auf der zur Verfügung stehenden Fläche möglichst viele Stellplätze zu schaffen.
Die Planung und der schlüsselfertige Bau eines zweiten Parkhauses sollen als optionale Leistungen vorgesehen werden.
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Planung eines Parkhauses LPH 2 bis 5
- Kosten von mind. EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276
- Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Errichtung eines zweiten Parkhauses.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über Eintragung in das Berufsregister (z.B. Ingenieur- oder Architektenkammer)
Objektplaner:
1 Objektplaner
1.1 Mindestanforderungen
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens die Planung für ein Parkhaus erbracht haben (LPH 2 bis 5), mit Baukosten von mindestens EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre.
1.2 Eignungskriterien
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02.1) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Planung eines Parkhauses LPH 2 bis 5
- Kosten von mind. EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276
- Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
2 Bauunternehmen
2.1 Mindestanforderungen
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens ein Parkhaus mit mindestens 200 Stellplätzen und Baukosten von mindestens EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre hergestellt haben.
Der Bewerber muss ferner mindestens ein Projekt als Totalunternehmer/Generalunternehmer als Schlüsselfertigbau mit Baukosten von mindestens Baukosten von EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre hergestellt haben, wobei das Gebäude einer über den Durchschnitt hinausgehende Anforderung an die Technische Gebäudeausrüstung gehabt haben muss.
2.2 Eignungskriterien
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02.3) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Herstellung eines Parkhauses mit min. 200 Stellplätzen
- Kosten von mind. EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276
- Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Schlüsselfertigbau als Totalunternehmer
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Bauunternehmen: Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02.3) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Herstellung eines Parkhauses mit min. 200 Stellplätzen
- Kosten von mind. EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276
- Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Schlüsselfertigbau als Totalunternehmer
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Objektplaner: Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens die Planung für ein Parkhaus erbracht haben (LPH 2 bis 5), mit Baukosten von mindestens EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre.
Bauunternehmen: Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens ein Parkhaus mit mindestens 200 Stellplätzen und Baukosten von mindestens EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre hergestellt haben.
Der Bewerber muss ferner mindestens ein Projekt als Totalunternehmer/Generalunternehmer als Schlüsselfertigbau mit Baukosten von mindestens Baukosten von EUR 2,5 Mio. netto in den KG 300 bis 600 gem. DIN 276 und Fertigstellung innerhalb der letzten 10 Jahre hergestellt haben, wobei das Gebäude einer über den Durchschnitt hinausgehende Anforderung an die Technische Gebäudeausrüstung gehabt haben muss
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6G8E
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 251411-2165
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."