Ersatzneubau Marienbrücke über die Ruhr im Stadtbezirk Arnsberg (BW 425), Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (LP 1-2), Tragwerksplanung (LP 2) und Zusätzliche Leistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niedereimerfeld 22
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Marienbrücke über die Ruhr im Stadtbezirk Arnsberg (BW 425), Objektplanung konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (LP 1-2), Tragwerksplanung (LP 2) und Zusätzliche Leistungen
Gegenstand der Planungsaufgabe ist der Rückbau und Ersatzneubau einer Straßenbrücke inkl. Rad- und Gehweg über die Ruhr im Verlauf der Henzestraße in Arnsberg, Stadtteil Alt-Arnsberg.
Zu erbringende Leistungen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
Leitungsphasen: 1 – 2
Besondere Leistungen: nicht vorgesehen
Objektplanung Tragwerksplanung
Leitungsphase: 2
Besondere Leistungen: nicht vorgesehen
Zusätzliche Leistungen:
Erstellen einer Top-Aufnahme für das Planungsgebiet
Erstellung eines Baugrundgutachtens mit allen relevanten Kenngrößen als Grundlage für die
Planungsleistungen
Arnsberg
Die bestehende Brücke befindet sich im Stadtgebiet der Start Arnsberg im Ortsteil Alt-Arnsberg und überquert die Ruhr im Verlauf der Henzestraße. Der Ersatzneubau soll an gleicher Stelle errichtet werden.
Gegenstand der Planungsaufgabe ist der Rückbau und Ersatzneubau einer Straßenbrücke inkl. Rad- und Gehweg über die Ruhr.
An der bestehenden Brücke wurden im Zuge von detaillierten Bauwerksüberprüfungen gravierende Schäden in der Tragstruktur festgestellt, so dass eine Sanierung der Brücke finanziell und technisch nicht in Frage kommt.
An Stelle der bestehenden Marienbrücke ist ein Ersatzneubau zu projektieren. Aufgrund der beengten innerstädtischen Lage ist eine Verschiebung der Straßenführung nicht möglich.
Rückbau
Aufgrund der Schäden an der bestehenden Brücke ist eine Sanierung technisch und finanziell ausgeschlossen. Die Planung des Rückbaus der bestehenden Marienbrücke ist Bestandteil der Planungsleistungen.
Neben der innerstädtischen und verkehrstechnisch relevanten Lage der Brücke soll besonders Augenmerk auf mögliche Wasser- und Naturschutzschutzrechtliche Belange fallen.
Ersatzneubau
Die neu zu erstellende Brücke soll, analog der bestehenden Brücke eine Gesamtbreite von ca. 16,50 m und eine Länge von ca. 74,50 m haben.
Die neue Brücke ist nach DIN 1072 für die Brückenklasse 60/30 zu projektieren und zu bemessen.
Eventuelle Anpassungen der Spurführung auf der Brücke sind im Einvernehmen mit dem Auftraggeber abzuklären.
Versorgungsleitungen
Unter der Brücke verlaufen diverse Versorgungsleitungen. Mit den Versorgern und Eigentümern der Leitungen sind Neuverlegungen oder eventuelle Umlegungen der Leitungen abzustimmen.
Zu erbringende Leistungen
Objektplanung Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
Leitungsphasen: 1 – 2
Besondere Leistungen: nicht vorgesehen
Objektplanung Tragwerksplanung
Leitungsphase: 2
Besondere Leistungen: nicht vorgesehen
Zusätzliche Leistungen:
Erstellen einer Top-Aufnahme für das Planungsgebiet
Erstellung eines Baugrundgutachtens mit allen relevanten Kenngrößen als Grundlage für die Planungsleistungen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.03.2018.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
-Angaben zur Berufszulassung des/der Büroinhabers/-in, seiner/ihrer Vertretung, des/der gesamtverantwottlichen Ingenieurs/-in und des/der verantwortlichen Statikers/-in
Vorlage von Nachweisen der Berufszulassung (z.B. Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer) der in der Erklärung zur Eignung aufgeführten Personen
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
-Angaben zum Gesamtumsatz des Büros
Kopie der Police der Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 3 Monate)
zu Berufshaftpflichtversicherung:
mindest nötige Deckung: 1,5 Mio. € für Personenschäden und 500.000,00 € für sonstige Schäden, zweifach maximiert pro Jahr
Erklärung zur Eignung:
-Angaben zur personellen Besetzung des Büros (Mitarbeiterstruktur und -anzahl)
-Angaben zu Referenzprojekten
zu personeller Besetzung:
-jährliches Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 bis 2022)
zu Referenzen:
-Angaben zu 2 Referenzobjekten
-Fertigstellung nach dem 31.12.2016 (maßgeblicher Zeitpunkt ist die erfolgreiche bauordnungsrechtliche Abnahme)
-Angaben zu den Baukosten, KG 200-500 nach DIN 276
-Ingenieurbauwerk mit entsprechender Tragwerksplanung eines vergleichbaren Neubaus
-KG 200-500 mind. 750.000,00 € netto und max. 5.000.000,00 € netto
Zugelassen sind Bieter, die nach § 75 VgV berechtigt sind die Berufszulassung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen und über die erfolgreichen Nachweise verfügen. Für juristische Personen gilt § 75 (3) VgV. Auswärtige Bieter mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die Angebotsabgabe, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen die Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planung- und Ingenieruleistungen gerichtet ist und sie einen
verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Arnsberg (Gebäude Stadtwerke Arnsberg GmbH -Campus-), Beschaffungsmanagement, Zi. 0.03, Niedereimerfeld 22, 59823 Arnsberg
Die Öffnung der Angebote findet unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter*innen des Beschaffungsmanagements statt. Nach § 55 (2) Satz 2 VgV sind Bieter nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10
Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.