Hardware für IT-Infrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 003-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pennefeldsweg 12c
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hardware für IT-Infrastruktur
Hardware für IT-Infrastruktur der DVKA
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn .Es ist nicht ausgeschlossen, dass neben dem Standort der Auftraggeberin am Pennefeldsweg 12c in 53177 Bonn ein zweiter Erfüllungsort (bis zu 200 Auto - km Umkreis) hinzu kommt.
Zum Zwecke der Modernisierung der IT-Infrastruktur der DVKA werden die IT-Komponenten inkl. Dienstleistungen, Service und Wartung ausgeschrieben.
- Hardware für die Netzwerkinfrastruktur, bestehend aus verschiedenen, jeweils redundant betriebenen, Switches und Firewalls (siehe Leistungsschreibung, Ziffer 2.1).
- Hardware für eine VMware basierende Virtualisierungsinfrastruktur, bestehend aus 5 ESX-Servern und SAN-Storage in Form einer NetApp Appliance (siehe Leistungsschreibung, Ziffer 2.2).
- Ein physikalischer Domain-Controller für den Betrieb einer Windows Server basierenden Active Directory Infrastruktur (siehe Leistungsschreibung, Ziffer 2.3).
- Eine Backup-Infrastruktur bestehend aus einem physikalischen Backup-Server, SAN-Storage in Form einer Dell EMC DataDomain und einer LTO-9 fähigen Tape-Library (siehe Leistungsschreibung, Ziffer 2.4).
Da die neuen Systeme mit bereits vorhandenen IT-Komponenten gemeinsam betrieben werden sollen, ist die Kompatibilität ein wichtiger Faktor, der sich in den jeweiligen Musterkonfigurationen für die ausgeschriebenen IT-Komponenten widerspiegelt. Sollten abweichende IT-Komponenten oder Konfigurationen angeboten werden, muss der Anbieter sicherstellen, dass diese gleichwertig sind und die Kompatibilität gewährleistet ist.
Die technischen Beschreibungen sowie die jeweiligen Mengen der anzubietenden IT-Komponenten sind in der Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlagen, Teil 3) beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters / ggf. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen).
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Spezifischer Umsatz (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. 2022) bezogen auf Leistungen, die mit den hier zu vergebenden IT-Hardware-Leistungen vergleichbar sind, einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 5.000.000 (netto) erzielt hat.
Die erzielten Umsätze sind mit dem hier geforderten spezifischen Gesamtumsatz in Bezug auf IT-Hardware-Leistungen vergleichbar, wenn sie den vorliegend nach der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4) zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 1.000 000 EUR, Sach- und Umweltschäden: 1.000 000 EUR, Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes): 5.000.000 EUR, jeweils je Schadensfall bereits hat / haben bzw. bereit ist / sind, diese im Fall der Erteilung des Zuschlags unverzüglich und für die Dauer der Vertragslaufzeit abzuschließen, aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert vorzuhalten bzw. abzuschließen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
1. Anforderungen in Bezug auf Personal und technische Ausstattung (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die Erbringung der IT-Hardware-Leistungen sach- und vertragsgemäß erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl und die technische Ausstattung unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Zertifizierungen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über die nachfolgend genannten Zertifizierungen in der aktuell gültigen Fassung verfügen; diese müssen während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Während der Vertragslaufzeit erteilte Verlängerungszertifikate sind der Auftraggeberin unaufgefordert und unverzüglich in Kopie vorzulegen:
a. Qualitätsmanagement: DIN ISO 9001:2015 Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung;
b. Umweltmanagement: DIN ISO 14001:20215 Zertifizierung oder gleichwertige Zertifizierung.
Es muss ein Zertifikat oder eine gleichwertige Zertifizierung vorhanden sein.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen der Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich die Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung zusammen mit dem Angebot. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist ggf. nachzuweisen, dass die vorgelegten Zertifizierungen gleichwertig sind mit den von der Auftraggeberin geforderten Zertifizierungen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen in Bezug auf Nr. 1 und Nr. 2 kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
3. Anforderungen an Referenzen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zu erbringenden Leistungen IT - Hardware - Leistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Anforderungen nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalten und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
Eine bestimmte Referenzleistung (Referenz) über IT-Hardware-Leistungen ist mit dem vorliegend zu beschaffenden IT-Hardware-Leistungen vergleichbar, wenn sie mit den vorliegend nach der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen (Vergabeunterlagen, Teil 3 und 4) zu erbringenden Leistungen inhaltlich von der Art und Menge, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, technisch, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang sowie den Sicherheitsanforderungen her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen IT-Hardware betreffen, die jeweils mindestens die Mindestanforderungen und Kennzahlen der vorliegenden Leistungsbeschreibung und des Vertrags erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Sofern die in der Referenz angegebenen Leistungen noch nicht abgeschlossen sind, ist anhand der schriftlichen Darstellung tragfähig und nachvollziehbar darzulegen, dass mindestens die Hälfte der vereinbarten Leistungen bereits erbracht worden sind. Sollte das nicht der Fall sein, kann die betreffende Referenz insgesamt nicht in die Wertung einbezogen werden.
Nachweisführung: Zur Führung des Nachweises genügt grundsätzlich die Eigenerklärung gemäß diesem Formblatt. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zu-schlags innerhalb von 6 Kalendertagen erfolgen.
Bieter, welche eine der oben genannten Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleichfalls erfolgt ein Ausschluss, wenn die in den Referenzen erbrachten Leistungen nicht entsprechend der Maßgabe "Auftragsgegenstand, kurze aussagekräftige Beschreibung der erbrachten Leistungen IT-Hardware nach Inhalt, Tätigkeiten und Themen unter Bezugnahme auf die vorliegend zu vergebenden Leistungen" beschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQ6UJJ
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/