Ingenieurleistungen zur Standardisierung der Betriebshandbücher (BHB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52428
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kutsch, Renate
E-Mail:
Telefon: +49 246162947258
Fax: +49 246162947335
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jen-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen zur Standardisierung der Betriebshandbücher (BHB)
Die Betriebshandbücher (BHB) für die
- Genehmigungen 9/76,
- Anordnung nach § 19 AtG
- zukünftige Genehmigung nach §6 AtG
liegen bei der JEN in analoger und digitaler Form vor.
Ziel ist die selbstständige, qualitätsgesicherte und eigenverantwortliche Überarbeitung und anforderungsgerechten Aktualisierung der nach den Strahlenschutzgenehmigungen geforderten Betriebshandbücher, sowie die Digitalisierung dieser Betriebshandbücher.
Ingenieurleistungen zur Standardisierung der Betriebshandbücher (BHB)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ingenieurleistungen zur Standardisierung der Betriebshandbücher (BHB)
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (vgl. § 160 Abs. 1 GWB). Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, oder Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 2 und 3 GWB)