Bürgercampus Stadt Ahlen, Neubau Stadthaus, Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0109
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Westenmauer 10
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgercampus Stadt Ahlen, Neubau Stadthaus, Gerüstarbeiten
Gerüstarbeiten
Stadt Ahlen Westenmauer 10 59227 Ahlen
6.100,00 m2 Erstellen & Abbau Arbeitsgerüst
382.800,00 m2, Gebrauchsüberlassung Arbeitsgerüst
165,00 m2Erstellen & Abbau Flächengerüst
550,0 Stück Dauerhafte Verankerungsvorrichtung
165,00 m2 Wetterschutzdach, Satteldachkonstruktion
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung
- im Handelsregister
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht
- alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
b) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
c) Eigenerklärung zur Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
d) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist, ansonsten entsprechender Hinweis)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
b) Erklärungen,
- dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen durch den Bieter ausgeführt wurden
- dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu b) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Angaben gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungsperson
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
- Objektbezogene Vertragsbedingungen
- Besondere Vertragsbedingungen (VVB 214)
- Besondere Vertragsbedingungen gem. Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW (513)
- Zusätzliche Vertragsbedingungen (VVB 215)
- Ergänzungen Abfall (VVB 241)
- Ergänzungen Datenverarbeitung (VVB 244)
- Der Zuschlag kann nicht auf russische Staatsangehörige und russische Einrichtungen erteilt werden, soweit deren Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen gem. Verordnung (EU) 2022/576 verboten ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Elektronische Angebotsabgabe.
Bietende bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) weitere Ausführungsfristen:
Leistungsbeginn/Arbeitsvorbereitungen: 18.10.2023
Ausführungsbeginn: 23.09.2024
Ausführungsende: 17.01.2025
b) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
c) Aufklärung von Unklarheiten und Widersprüchen in den Vergabeunterlagen / Kommunikation:
Bestehen nach Auffassung eines Bieters in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich elektronisch über die Kommunikationsfunktion auf dem Vergabemarktplatz mitzuteilen.
Schlusstermin für die Einreichung von Bieter- / Aufklärungsfragen ist der 27.07.2023.
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten ausschließlich durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
d) Vergabeunterlagen:
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dritte, wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und Freischaltung zum jeweiligen Projektraum empfohlen.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW. Weiter kann die Bieterkommunikation erläuternde Hinweise zum Vergabeverfahren enthalten. Beachten Sie hierzu auch die evtl. während des Verfahrens bereitgestellten Informationen und Unterlagen. Diese können direkte Auswirkungen auf die Angebotserstellung und Wertung haben.
Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen in der aktuellsten über den Vergabemarktplatz NRW (www.evergabe.nrw.de) bereitgestellten Version
e) Angebotsabgabe:
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Weitere Informationen zur Angebotsabgabe entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
f) Einzureichende Unterlagen:
Die nachfolgend aufgeführten Unterlagen sind ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sofern durch die Vergabestelle hierfür Vordrucke zur Verfügung gestellt werden, ist bei Angebotsabgabe jeweils die neueste veröffentlichte Fassung zu verwenden.
- 213 - Angebotsschreiben
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 07-2019 (Nicht erforderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben.)
- 221 - Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- 222 - Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
- 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
- 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen 12-2017 (Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.)
- 523 Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU
- inhaltliches Angebot (LV mit Angebotspreisen als PDF bzw. Angebots-GAEB-Datei)
g) Hinweis:
Die Stadt Ahlen schreibt zur Sicherung der Kostenobergrenze für das Projekt "Stadthaus" insgesamt 16 Gewerke (also neben dem hier ausgeschriebenen Gewerk noch 15 weitere Gewerke) gleichzeitig aus. Alle 16 Gewerke zusammen entsprechen nach dem aktuellen Stand der Kostenermittlung ca. 84% der Gesamtbaukosten (KG 300+400). Alle 16 ausgeschriebenen Gewerke werden gleichzeitig bzw. in enger zeitlicher Abfolge submittiert und ausgewertet.
Liegen (nach dem Ergebnis der rechnerischen Prüfung und der weiteren Angebotswertung) die Ausschreibungsergebnisse in der Summe aller 16 Gewerke im Rahmen des festgelegten Gesamt-Vergabebudgets für diese 16 Gewerke, werden die jeweils wirtschaftlichsten zuschlagsfähigen Angebote beauftragt.
Falls die Ausschreibungsergebnisse dagegen in der Summe aller 16 Gewerke oberhalb des festgelegten Gesamt-Vergabebudgets für diese 16 Gewerke liegen sollten, müssen die politischen Gremien der Stadt Ahlen über die Fortführung des Projekts entscheiden. Wird kein Beschluss zur Fortführung gefasst, wird das Projekt gestoppt. Die Ausschreibungen für alle 16 Gewerke werden dann aufgehoben, d. h. es wird dann unter anderem in der vorliegenden Ausschreibung kein Auftrag erteilt.
Das festgelegte Gesamt-Vergabebudget für die 16 Gewerke liegt (einschließlich eines Sicherheitszuschlags) bei 28.353.000 EUR brutto.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0Y1H7ZB0YG
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.