Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Postanschrift: Maarweg 149-161
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bzga.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

Referenznummer der Bekanntmachung: BZgA_2020_01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die BZgA hat einen Dienstleister, der die technische Pflege und Weiterentwicklung sowie darüber hinaus die technische redaktionelle Betreuung und die technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung der Multisite Umgebung www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info übernimmt, beauftragt. Ziel ist neben einer einwandfreien Funktionalität der Ausbau der beiden Internetangebote, insbesondere die Steigerung des Informationsgehaltes, der Attraktivität und Benutzerfreundlichkeit. Gegenstand des Auftrags sind zusammengefasst die folgenden Leistungen:

— Einarbeitung und Übernahme;

— Projektmanagement;

— technische Pflege und Weiterentwicklung;

— technisch-redaktionelle Betreuung;

— technisch-konzeptionelle Weiterentwicklung;

— Designentwicklung, Beratung zu Designanpassungen und Umsetzung;

— Beratung SEO-Strategie;

— technische Umsetzung von SEO-Maßnahmen.

Bei der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer verpflichtet, mit der AG sowie von ihr benannten fachlichen Dienstleistern für die inhaltliche Betreuung sowie die fachliche Konzeption zusammenzuarbeiten.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 061-146171

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: BZgA_2020_01
Bezeichnung des Auftrags:

Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und wwww.elternsein.info

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/03/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Web Commerce GmbH
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 198 720.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes (Bundeskartellamt)
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat einen Dienstleister mit der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Internetangebote www.fruehehilfen.de und www.elternsein.info beauftragt.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 48
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 198 720.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Web Commerce GmbH
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die technische Integration des Online-Lernangebotes lernplattform.fruehehilfen.de und deren technische Betreuung wurde am 10.06.2020 per Nachtragsbeauftragung realisiert.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden fortschreitenden Digitalisierung im Bereich der Frühen Hilfen wurden dann zudem zusätzliche Beratungsleistungen benötigt.

Im Zusammenhang mit den Internetangeboten war bereits ein Upgrade auf die TYPO3-Version 9 erforderlich, das mittels einer Auftragserweiterung realisiert wurde.

Im Zusammenhang mit den Internetangeboten ist nun ein Upgrade auf die TYPO3-Version 11 zwingend erforderlich. Mittlerweile ist bereits TYPO 3-Version 12 (TYPO3 V12.4 LTS) verfügbar, allerdings stehen für diese Version noch nicht alle benötigten Extensions zur Verfügung, weshalb der Upgrade-Aufwand deutlich höher wäre und die Kosten entsprechend steigen würden. Aus diesem Grund hat das NZFH sich zur Durchführung eines Upgrades auf TYPO3-Version 11 entschieden.

Ein Wechsel des Auftragnehmers für das TYPO3-Upgrade kann aus technischen Gründen nicht erfolgen. Die Internetauftritte www.fruehehilfen.de, www.elternsein.info und lernplattform.fruehehilfen.de werden aktuell durch die Agentur Web Commerce GmbH technisch betreut. Der Vertrag mit Web Commerce GmbH läuft bis zum 16.03.2023. Diese Agentur muss innerhalb der Vertragslaufzeit auch mit TYPO3-Versionswechseln beauftragt werden.

Die Beauftragung eines zusätzlichen Dienstleisters im Rahmen eines parallelen Vertragsverhältnisses ist beim vorliegenden Auftragsgegenstand aus den folgenden Gründen ausgeschlossen:

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die technische Pflege wie auch der TYPO3-Versionswechsel sind mit Code-Zugriffen und systemübergreifenden Handlungen verbunden. Diese Handlungen führen regelmäßig zu Fehlermeldungen, die den Webauftritt ggf. kurzzeitig in Teilbereichen deaktivieren und die es zu lösen gilt. Der parallele Zugriff zweier isoliert voneinander arbeitenden Entwickler führt dazu, dass eine Fehlermeldung nicht mehr klar eingeordnet werden kann.Die parallele Beauftragung von zwei technischen Dienstleistern an einem System kann somit zum Projektstillstand und unklarer Verantwortung in Bezug auf Gewährleistung, Mangel und Haftung führen.Die Zuordnung von Rechten/Rollen sieht vor, dass Entwickler einen umfassenden Zugriff auf alle Komponenten des Gesamtsystems haben. Eine Abgrenzung von Berechtigungen, die eine transparente Verantwortlichkeit für die jeweiligen Dienstleister mit sich bringen würde, ist im angewandten Technologie-Stack nicht implementierbar.Der Serverzugriff erfolgt agenturbasiert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 249 020.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 315 520.00 EUR

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