Gasliefervertrag Stadt Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 1088/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schillerplatz 7
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.iserlohn.de
Postanschrift: Am Sandtorkai 50
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): RA Michael Koblizek
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gasliefervertrag Stadt Iserlohn
Die Stadt Iserlohn schreibt zur Deckung ihres Erdgasbedarfs über eine Vertragslaufzeit vom 1.1.2025 bis 31.12.2030 (sechs Jahre) für die Abnahmestellen der Stadt Iserlohn einen Gaslieferungsvertrag aus und erteilt den Zuschlag.
Insgesamt ist nach aktuellem Wissenstand mit einer voraussichtlichen Abnahmemenge von ca. 0,81 GWh pro Jahr an ungefähr 35 Verbrauchsstellen zu rechnen. Der aktuelle Liefervertrag endet am 31.12.2024.
Der neue Vertrag über die Belieferung und den Transport von Erdgas wird für den Zeitraum 1.1.2025 bis 31.12. 2030 (über sechs Lieferjahre) ausgeschrieben und abgeschlossen.
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Anzahl Verbrauchsstellen
- Gesamtjahresverbrauch in MWh
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung des Bewerbers wird anhand der Vergleichbarkeit der einzureichenden Referenzen (Anlage TA 02) mit dem gegenständlichen Projekt anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Anzahl Verbrauchsstellen
- Gesamtjahresverbrauch in MWh
- Laufzeit
- Jährlicher Auftragswert
Die Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen wird im "Schulnotenprinzip" wie folgt bewertet:
sehr gut und vollständig vergleichbar 5 Punkte
gut vergleichbar 4 Punkte
in wesentlichen Teilen vergleichbar 3 Punkte
noch ausreichend vergleichbar 2 Punkte
kaum vergleichbar 1 Punkt
nicht vergleichbar 0 Punkte
Dabei ist der Grad der Vergleichbarkeit zum konkreten Projekt entscheidend. Dabei wird auch die Aktualität der Referenz bewertet.
Der Bewerber muss jedenfalls folgende Mindestanforderungen erfüllen, um nicht vom Verfahren ausgeschlossen zu werden:
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Gaslieferung für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ohne Unterbrechung an einen öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 20 Verbrauchsstellen und einem Gesamtjahresverbrauch pro Jahr von mindestens 0,75 MWh erbracht haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYV6GPJ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Das deutsche Vergaberecht regelt Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs.3 GWB. Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt worden sind,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."