Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/A/23/006
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hafenstr. 45
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hilgenstein
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179850
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm
Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm.
Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Demgemäß besteht die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu
unterhalten (§§ 2, 3 BHKG NRW). Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Übungs- und Einsatztätigkeit der Feuerwehr Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Fahrzeugfunkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Somit lässt auch das Land NRW ausschließlich Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zu.
Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits insgesamt 500 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Die Stadt Hamm beabsichtigt daher das Angebot der Selectric Nachrichten-Systeme GmbH, Haferlandweg 18 in 48155 Münster anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 14.07.2023 den Vertrag zu schließen.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm
Um die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz bereits weitgehend auf den digitalen Funkverkehr für Feuerwehr und Rettungsdienst umgestellt.
Nunmehr ist beabsichtigt, die insgesamt 80 noch nicht (komplett) umgerüsteten Feuerwehrfahrzeuge mit digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) auszustatten bzw. den noch erforderlichen Endausbau vorzunehmen.
53 dieser Feuerwehrfahrzeuge müssen vollstänidg mit MRT ausgerüstet werden, daher sind für diese Fahrzeuge zusätzlich zum Zubehör und dem Einbau auch die Fahrzeugfunkgeräte zu beschaffen.
Der digitale Funkverkehr stellt eine komplexe technisch zusammenhängende Kommunikationsstruktur dar. Im Einsatz muss die Kommunikation multidirektional zwischen der Leitstelle, den Fahrzeugen und Einsatzkräften am Einsatzort, zwischen den Einsatzfahrzeugen sowie den Einsatzbeteiligten untereinander erfolgen. Im Einsatzbetrieb ist die technische Funktion und Kompatibilität (Zusammenspiel der genannten Komponenten) zwingend sicherzustellen, da ansonsten der Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm sowie erheblicher Sachwerte gefährdet ist. Darüber hinaus unterscheiden sich Funkgeräte unterschiedlicher Hersteller in der Bedienung. Auch dies stellt im Einsatzfall ein Sicherheitsrisiko mit den vorstehend genannten erheblichen Auswirkungen dar. Zur Vermeidung dieser Sicherheitsrisiken ist daher neben der technischen Kompatibilität der Geräte untereinander insbesondere die einheitliche Bedienbarkeit der Geräte für die am Einsatz beteiligten Kräfte essentiell. Dies lässt sich nur mit der Verwendung von digitalen Funkgeräten eines Herstellers sicherstellen. Der Einsatz von Geräten verschiedener Hersteller erfordert neben einer zusätzlichen
Einweisung aller Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hamm auch die Vorhaltung zusätzlicher technischer Infrastruktur (u.a. Leitstelle, Programmierung der Geräte, etc.). Dies würde somit auch einen immensen und letztlich nicht vertretbaren Umstellungsaufwand darstellen. Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Nachrichten Systeme GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland.
Entsprechend der vorherigen Ausführungen wurde von einer Vergabe im Wettbewerb abgesehen und mit der Selectric Nachrichten-Systeme GmbH als einziger Bieter abweichend von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV, da es keine vernünftige Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung durchgeführt.
Das für alle Fahrzeuge benötigte Zubehör und die Einbauleistung durch einen zertifizierten Fachbetrieb sollen im Wettbewerb ausgeschrieben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD91P