Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/A/23/006

Vorinformation

Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Postanschrift: Hafenstr. 45
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrale Submissionsstelle
Postanschrift: Gustav-Heinemann-Str. 10
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Hilgenstein
E-Mail:
Telefon: +49 2381-179850
Fax: +49 2381-172852
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm

Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/A/23/006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32344000 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Freiwillige ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne von § 135 Abs. 3 GWB zur Beschaffung von 53 digitalen Fahrzeugfunkgeräten zum Einbau in Fahrzeuge der Feuerwehr Hamm.

Die Stadt Hamm nimmt die Aufgaben des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Demgemäß besteht die Verpflichtung, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr zu

unterhalten (§§ 2, 3 BHKG NRW). Hierzu gehört auch die flächendeckende und sichere Kommunikation mittels Digitalfunk. Dies gilt nicht nur für die Übungs- und Einsatztätigkeit der Feuerwehr Hamm, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) bei Großschadenslagen und Katastrophen. Gemäß § 15a Absatz 1 Satz 1 BDBOS (Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) dürfen im Digitalfunk BOS nur von der Bundesanstalt zertifizierte Endgeräte eingesetzt werden. Demgemäß hat die BDBOS lt. § 9 Abs. 6 S. 2 ZertV lediglich digitale Fahrzeugfunkgeräte der Hersteller Sepura und Motorola zertifiziert. Somit lässt auch das Land NRW ausschließlich Digitalfunk-Endgeräte der Hersteller Motorola und Sepura zur Verwendung im Digitalfunk BOS zu.

Bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst der Stadt Hamm werden derzeit bereits insgesamt 500 digitale Funkgeräte des Herstellers Sepura eingesetzt. Die Stadt Hamm beabsichtigt daher das Angebot der Selectric Nachrichten-Systeme GmbH, Haferlandweg 18 in 48155 Münster anzunehmen und nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung frühestens am 14.07.2023 den Vertrag zu schließen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 50 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32344000 Empfangsgeräte für den Funksprech- oder Funktelegrafieverkehr
32230000 Funksendegeräte mit eingebautem Empfangsgerät
32344200 Funkempfänger
32344210 Funkausrüstung
32344220 Funkrufempfänger
32344230 Funkstationen
32344250 Funkanlagen
32352100 Teile für Funk- und Radaranlagen
32530000 Ausrüstung für Satellitenfunk
32533000 Satellitenfunkanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Um die landesrechtlichen und bundesrechtlichen Vorgaben zu erfüllen, hat das Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz bereits weitgehend auf den digitalen Funkverkehr für Feuerwehr und Rettungsdienst umgestellt.

Nunmehr ist beabsichtigt, die insgesamt 80 noch nicht (komplett) umgerüsteten Feuerwehrfahrzeuge mit digitalen Fahrzeugfunkgeräten (MRT) auszustatten bzw. den noch erforderlichen Endausbau vorzunehmen.

53 dieser Feuerwehrfahrzeuge müssen vollstänidg mit MRT ausgerüstet werden, daher sind für diese Fahrzeuge zusätzlich zum Zubehör und dem Einbau auch die Fahrzeugfunkgeräte zu beschaffen.

Der digitale Funkverkehr stellt eine komplexe technisch zusammenhängende Kommunikationsstruktur dar. Im Einsatz muss die Kommunikation multidirektional zwischen der Leitstelle, den Fahrzeugen und Einsatzkräften am Einsatzort, zwischen den Einsatzfahrzeugen sowie den Einsatzbeteiligten untereinander erfolgen. Im Einsatzbetrieb ist die technische Funktion und Kompatibilität (Zusammenspiel der genannten Komponenten) zwingend sicherzustellen, da ansonsten der Schutz von Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hamm sowie erheblicher Sachwerte gefährdet ist. Darüber hinaus unterscheiden sich Funkgeräte unterschiedlicher Hersteller in der Bedienung. Auch dies stellt im Einsatzfall ein Sicherheitsrisiko mit den vorstehend genannten erheblichen Auswirkungen dar. Zur Vermeidung dieser Sicherheitsrisiken ist daher neben der technischen Kompatibilität der Geräte untereinander insbesondere die einheitliche Bedienbarkeit der Geräte für die am Einsatz beteiligten Kräfte essentiell. Dies lässt sich nur mit der Verwendung von digitalen Funkgeräten eines Herstellers sicherstellen. Der Einsatz von Geräten verschiedener Hersteller erfordert neben einer zusätzlichen

Einweisung aller Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Hamm auch die Vorhaltung zusätzlicher technischer Infrastruktur (u.a. Leitstelle, Programmierung der Geräte, etc.). Dies würde somit auch einen immensen und letztlich nicht vertretbaren Umstellungsaufwand darstellen. Für diese Geräte besitzt die Fa. Selectric Nachrichten Systeme GmbH das europaweite Alleinvertriebsrecht für Deutschland.

Entsprechend der vorherigen Ausführungen wurde von einer Vergabe im Wettbewerb abgesehen und mit der Selectric Nachrichten-Systeme GmbH als einziger Bieter abweichend von den Regelbestimmungen der Vergaberichtlinien auf Basis von § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV, da es keine vernünftige Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist, ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zur Beschaffung durchgeführt.

Das für alle Fahrzeuge benötigte Zubehör und die Einbauleistung durch einen zertifizierten Fachbetrieb sollen im Wettbewerb ausgeschrieben werden.

II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung:
03/07/2023

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.

Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD91P

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/07/2023

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