Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Sondenbohrungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_880.29.A42.60.1/tb
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Nußlocher Straße 45
Ort: Walldorf
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69190
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 4
E-Mail:
Telefon: +49 6227-351410
Fax: +49 6227-351419
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.walldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Mehrfamilienhäuser Heidelberger Straße/Hebelstraße, Sondenbohrungen
Sondenbohrungen
69190 Walldorf
15 St. vertikale Bohrungen mittels Hohlbohrschneckenverfahren bis in 46 m Tiefe u. GOK.
Verkürzung der Bohrung bei vorzeitigem Erreichen des obersten Grundwassergeringleiters (Oberer Zwischenhorizont, OZH).
Einbau von insgesamt 15 St. Doppel-U Erdwärmesonden DA40 in die Bohrlöcher.
Lieferung und Montage eines wasserdichten 4fach-Verteilers (4 Kreise) Belastungsklasse A15 sowie Lieferung und Montage eines wasserdichten 4fach-Verteilers (4 Kreise) Belastungsklasse D400 (Gebäude B). Die Montageskizze der Verteiler muss durch die Fachbauleitung freigegeben werden.
Verbindung der Erdwärmesonden über frost- und belastungssicher verlegte Anbindeleitungen (DN/OD 50; ca. 180 lfdm) mit den Verteilern. Der Vor- und Rücklauf der Doppel-U Sonden soll über Hosenstücke zusammengeführt und am Verteilerschacht parallel angeschlossen werden.
Hierbei werden jeweils zwei Sonden seriell verschaltet (DN/OD 40; ca. 110 lfdm). Eine bereits hergestellte Test-Erdwärmesonde (Test-EWS1) soll in das Erdwärmesondenfeld für Gebäude A integriert werden. Die zur Leitungsverlegung nötige Gräben haben eine Gesamtlänge von ca. 125 lfdm und müssen davon auf einer Länge von ca. 25 lfdm abgeböscht werden (Grabentiefe 1,25 - 1,75 m u GOK).
Einbau einer Wurzelsperre auf ca. 8 lfdm Länge der Anbindegräben, im Bereich eines
bestehenden Baumes, um spätere Beschädigungen an den Leitungen durch Wurzelwuchs zu verhindern.
Wurzelschonende Grabarbeiten in diesem Bereich, um eine dauerhafte Schädigung des Baumes zu vermeiden.
Verbindung der Verteiler über frost- und belastungssicher verlegte Hauptleitungen (DN/OD 75; ca. 30 lfdm) mit dem jeweiligen Technikraum der Gebäude.
Befüllung der Erdwärmesondenanlagen mit enthärtetem Trinkwasser.
Hydraulischer Abgleich beider Anlagen nach erfolgter Druckprüfung.
Funktionskontrolle beider Anlagen nach mehrwöchigen Probebetrieb.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise betreffend Bauleistungen, die mit der vergebenen Leistung vergleichbar sind: Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Insolvenzverfahren und Liquidation, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt.
Eigenerklärungen oder Präqualifikationsnachweise zur Eintragung im Berufsregister, Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Gewerbezentralregisterauskunft, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Angaben zu etwaigen schweren Verfehlungen
Besondere Vertragsbedingungen - Weitere Besondere Vertragsbedingungen - Zusätzliche Vertragsbedingungen - Besondere Vertragsbedingungen LTMG-BW - Anlagenliste Sondenbohrungen_04.07.2023
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt WalldorfNußlocher Straße 4569190 WalldorfDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die elektronische Rechnungsstellung werden im Rahmen der Auftragserteilung nähere Informationen (Fachamtskennung, zentraler Rechnungseingang) übermittelt. Bitte beachten Sie, dass für die elektronische Angebotsabgabe die Bietersoftware AI Bietercockpit erforderlich ist. Die Nutzungsbedingungen und technischen Voraussetzungen sind abrufbar unter http://www.auftragsboerse.de. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotsabgabe ebenso, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung Ihres Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt!
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe/Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB). Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners mit Anschrift, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten. Es ist auch darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 161 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 97 Abs. 6 GWB) und dass gegenüber dem Auftraggeber ordnungsgemäß gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 GWB). Die sonstigen Beteiligten sollen, soweit bekannt, benannt werden (§ 161 Abs. 2 GWB).