Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Los Nord des OWL-Dieselnetzes (OWL-DN Nord)
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 48
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nwl-info.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Los Nord des OWL-Dieselnetzes (OWL-DN Nord)
Gegenstand des Auftrages sind Verkehrsdienstleistungen im SPNV auf den Linien RE 82, RB 67, RB 71 und RB 73 sowie optional auf der Strecke Harsewinkel - Gütersloh - Verl. Beabsichtigt ist eine Verlängerung des ursprünglichen Auftrags um drei Jahre, d. h. bis zum internationalen Fahrplanwechsel 2028/2029.
SPNV-Linien in Nordrhein-Westfalen
Laufzeit des Auftrags über die Erbringung von Eisenbahnverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im OWL-DN Nord war ursprünglich: Betriebsaufnahme 15.12.2013 bis internationaler Fahrplanwechsel 2025/2026 (14.12.2025). Der Auftrag soll um drei Jahre, d. h. bis zum internationalen Fahrplanwechsel 2028/2029, verlängert werden. Mit der Vertragsverlängerung werden SPNV-Leistungen mit einem Volumen von ca. 2,7 Mio. Zugkm pro Jahr beauftragt.
Parallel wird ein Auftrag über die Erbringung der Verkehrsleistung auf den Linien des OWL-DN Nord im Anschluss an die verlängerte Laufzeit ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die beabsichtigte Auftragsänderung der unter I.1.4) und II.2.4) beschriebenen SPNV-Leistungen im OWL-DN Nord stellt eine vergaberechtlich zulässige Verlängerung des bestehenden Verkehrsvertrags für das OWL-DN Nord nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB dar. Nach dieser Norm ist die Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert, und wenn sich außerem der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht wird.
Diese Voraussetzungen sind nach Auffassung des Auftraggebers erfüllt:
Die Linien im OWL-DN Nord werden künftig in ein neugestaltetes Netz des Auftraggebers eingegliedert. Der Verkehrsvertrag für dieses Netz wird parallel zur hiesigen Vertragsverlängerung ausgeschrieben. In diesem neugestalteten Netz soll die Verkehrsleistung mittels BEMU-Fahrzeugen erbracht werden. Technisch ist es aufgrund der Lieferzeiten für BEMU-Fahrzeuge jedoch nicht möglich, die zur Leistungserbringung in dem neuen Netz erforderlichen Fahrzeuge bis zum ursprünglichen Ende des Verkehrsvertrages OWL-DN Nord, d. h. bis zum internationalen Fahrplanwechsel 2025/2026 verfügbar zu machen. Eine Betriebsaufnahme im neugestalteten Netz mit den BEMU-Fahrzeugen ist erst ab 2028/2029 möglich. Um bis dahin die Bedienung der Bevölkerung mit SPNV-Leistungen auf den Linien des OWL-Dn Nord zu sichern, soll die Zeit bis zur Betriebsaufnahme im neugestalteten Netz mittels einer Vertragsverlängerung des OWL-DN Nord überbrückt werden.
Weder die Entscheidung für eine Neugestaltung eines Netztes des Auftraggebers noch für die Erbringung von Verkehrsleistungen mittels BEMU-Fahrzeugen noch die sonstigen vorstehenden Umstände waren für den Auftraggeber bei der Ausschreibung des Auftrages für das OWL-DN Nord im Jahr 2010 vorhersehbar.
Durch die Verlängerung des Auftrags um drei Jahre wird der Preis um nicht mehr als 50 Prozent des Wertes des ursprünglichen Auftrags erhöht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bei dieser Bekanntmachnung handelt es sich um eine freiwillige ex-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB.
2) Die Angabe unter V.2.1) gibt das Datum der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Auftraggebers über die Absicht, den Auftrag zu ändern/zu verlängern, wieder. Die beabsichtigte Auftragsänderung erfolgt nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Wert des Auftrags/der Auftragsänderung.
Postanschrift: Geschäftsstelle der Vergabekammer, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: