Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatal Lucent Enterprise
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstr. 40
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74072
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Heilbronn
E-Mail:
Telefon: +49 7131/9947443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-heilbronn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Alcatal Lucent Enterprise
Es wird ausschließlich fabrikneue Originalware akzeptiert. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber bei Lieferung hierüber einen Echtheitsnachweis zu erbringen (Bestätigung durch den zuständigen Hersteller-Accountmanager). Grauware, Reimporte sowie gebrauchte Systemelemente werden aus Gewährleistungs- und Wartungsgründen nicht akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei Lieferung einen Nachweis der Beschaffung über die offiziellen und zertifizierten Distributionskanäle des Herstellers zu verlangen.
Peter Bruckmann Schule
Alfred-Finkbeiner-Straße 2
74072 Heilbronn
In der Peter-Bruckmann-Schule ist bereits das Netzwerkmanagementsystem (MNS) OmniVista 2500 von Alcatel-Lucent im Einsatz. Das Netzwerkmanagementsystem (NMS) bietet eine zusammenhängende Verwaltung, sowie netzwerkweite Sichtbarkeit und steigert so die IT.
Es sollen verschiedene aktive Netzwerkkomponenten nebst Lizenzen und Support vom Hersteller Alcatel Lucent Enterprise geliefert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zu erklären, dass sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister bzw. bei ausländischen Bietern in ein vergleichbares Register eingetragen ist.
Ausländische Bieter beachten bitte Folgendes:
Für die Ausführung der Leistungen muss der Betrieb der Auftragnehmerin bei der zuständigen, deutschen Berufsgenossenschaft angemeldet sein. Sofern aufgrund internationaler Vereinbarungen eine Befreiung von dieser Verpflichtung besteht, ist dies durch eine Bescheinigung der deutschen Berufsgenossenschaft zu belegen (Befreiungsnachweis). Der Befreiungsnachweis ist in diesem Fall dem Angebot beizufügen.
Umsatz
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geben Sie bitte den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre an. Der Umsatz muss mindestens 0,5 Mio EUR netto pro Jahr betragen. Verwenden Sie hierfür bitte den Vordruck „Eigenerklärug zur Eignung Komm EU (L) EigE“.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Angaben nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe der Vergabestelle mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Die Vergabestelle entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie die Vergabestelle rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich
Spezielle Eignungsanforderungen
Zum Nachweis der speziellen Eignungsanforderungen hat der Bieter dem Angebot zusätzlich die im Folgenden genannten Unterlagen beizufügen bzw. Erklärungen abzugeben.
Referenzen
Dem Angebot sind mindestens drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens drei Jahren beizufügen. Der Mindestauftragswert der Referenzen muss dabei je 250 TEUR zzgl. USt. betragen. Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Auftraggebers;
- Auftragswert/Umsatz in TEUR
- Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher
Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz);
- Möglichst Angabe eines Ansprechpartners/einer Ansprechpartnerin des Referenzkunden mit Telefonnummer
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der "Anlage - Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Das Landratsamt behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
Nachweis Zertifizierung Alcatel Partner
Der Bieter hat dem Angebot die Zertifizierung als Authorized Alcatel Partner
in Kopie als Anlage beizufügen. Für ausländische Bieter gilt eine gleichwertige Zertifizierung aus dem Herkunftsland. Ausländische Bieter haben der Vergabestelle die Gleichwertigkeit nachzuweisen. Das Landratsamt behält sich vor die Zertifizierung des Bieters, der nach Abschluss der Angebotsprüfung den Zuschlag erhalten soll, bei Alcatel zu verifizieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Nachdem elektronische Vergabe sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Karlsruhe
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721926-3985
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlage erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.