Softwarepflege für DX-Mail und EDI-AU Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2023-0040
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail:
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Softwarepflege für DX-Mail und EDI-AU
Softwareplege für DX-Mail und EDI-AU
Verlängerung der Plegeleistung für DX-Mail und EDI-AU für die Betribessysteme Solaris 11 um weiter 24 Monate
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ausnahmsweise die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, weil für die Leistung aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht kommt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Softwarepflege für DX-Mail und EDI-AU
Postanschrift: Voßkuhle 37
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 231-55998763
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.