Fachplanung technische Infrastruktur und Leitungskoordination auf der Fläche der ehemaligen Zeche und Kokerei Viktoria 1/2 im Rahmen der Entwicklung Viktoria Landschaftspark und der IGA 2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 39-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44532
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luenen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung technische Infrastruktur und Leitungskoordination auf der Fläche der ehemaligen Zeche und Kokerei Viktoria 1/2 im Rahmen der Entwicklung Viktoria Landschaftspark und der IGA 2027
Ausgeschrieben wird die Ingenieursleistung für die Planung der technischen Infrastruktur Landschaftspark Viktoria.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
44532 Lünen
Ausgeschrieben wird die Ingenieursleistung für die Planung der technischen Infrastruktur Landschaftspark Viktoria.
- für weitere Informationen siehe Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag: Fachplanung technische Infrastruktur
Postanschrift: Hermannstraße 4-6
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44263
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 231449-602
Fax: +49 231449-644
Internet-Adresse: http://www.dueffel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYVD91D
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: +49 251411-2165
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.