Technische Ausrüstung zum BV Stettiner Str. in Dortmund Hörde Referenznummer der Bekanntmachung: F088/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Südwall 2-4
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23150-24552
Fax: +49 23150-29458
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausrüstung zum BV Stettiner Str. in Dortmund Hörde
Die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft beabsichtigt auf dem Grundstück (ca. 4.000 m²) an der Stettiner Str. in Dortmund Hörde den Geschosswohnungsneubau von drei Punkthäusern. Abhängig von der Grundrissgestaltung werden ca. 45 Wohneinheiten mit einer WFL von ca. 4.000 m², einem ca. BRI vom 19.400 m³ und einer ca. BGF von ca. 6.000 m² angestrebt. Hiervon sollen mindestens 30% bezogen auf die Bruttogrundfläche dem geförderten Wohnungsbau zugeführt werden. Das Grundstück an Stettiner Str. (Gemarkung Hörde, Flur 1, Flurstücke 1306,1303, 1305 etc.) befindet sich im Geltungsbereich des B-PLans Hö 237 - westlich Wellinghoferstr.
Ausgeschrieben werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung §55 HOAI Leistungsphasen 1-6 + 8-9 der Anlagengruppen 1-6 und 8 inkl. besonderer Leistungen.
Weitere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Stadt Dortmund 44145 Dortmund
Planungsleistung für Technische Ausrüstung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag Technische Ausrüstung zum BV Stettiner Str. in Dortmund Hörde
Postanschrift: Kiefernweg 14
Ort: Holzwickede
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59439
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2301-946860
Fax: +49 2301-12290
Internet-Adresse: http://www.gerhard-riedel.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dieses Vergabeverfahren wird im Namen der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund durchgeführt.
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD91A
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland