Kühlwasseranalytik gemäß 42. BImSchV Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2023-380-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Appellhofplatz 1
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraler Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 221220-5870
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kühlwasseranalytik gemäß 42. BImSchV
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Kühlwasseranalytik an offenen
Verdunstungskühlanlagen gemäß der 42. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
unter Beachtung der jeweils gültigen "Empfehlung des Bundesumweltamtes zur
Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen,
Kühltürmen und Nassabscheidern" (nachfolgend kurz: UBA-Empfehlung).
Die voraussichtliche Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2023 mit einer Laufzeit von
zunächst zwei Jahren bis zum 31.07.2025. Der WDR hat das Recht die Vertragslaufzeit
einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern, so dass die maximale Vertragslaufzeit
vier Jahre beträgt, bis zum 31.07.2027.
Die Leistungen beinhalten die An- und Abfahrt zu den jeweiligen Probenahmeorten
zu den notwendigen Probenahmezeitpunkten sowie die Probenahme, Probentransport
und Laboranalytik.
Die Probenahmeorte befinden sich an den Standorten des WDR in den Städten
Bonn, Düsseldorf, Köln-Bocklemünd, Köln-Innenstadt.
Gemäß der vorgenannten UBA-Empfehlung ist eine Direktbeauftragung vom Betreiber
(WDR) an ein Prüflaboratorium vorgesehen. Eine Unterauftragsvergabe ist
nicht zulässig, somit können in diesem Verfahren keine Nachunternehmer zugelassen
werden.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen zur Kühlwasseranalytik an offenen
Verdunstungskühlanlagen gemäß der 42. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung
unter Beachtung der jeweils gültigen "Empfehlung des Bundesumweltamtes zur
Probenahme und zum Nachweis von Legionellen in Verdunstungskühlanlagen,
Kühltürmen und Nassabscheidern" (nachfolgend kurz: UBA-Empfehlung).
Die voraussichtliche Vertragslaufzeit beginnt am 01.08.2023 mit einer Laufzeit von
zunächst zwei Jahren bis zum 31.07.2025. Der WDR hat das Recht die Vertragslaufzeit
einmalig um weitere 24 Monate zu verlängern, so dass die maximale Vertragslaufzeit
vier Jahre beträgt, bis zum 31.07.2027.
Die Leistungen beinhalten die An- und Abfahrt zu den jeweiligen Probenahmeorten
zu den notwendigen Probenahmezeitpunkten sowie die Probenahme, Probentransport
und Laboranalytik.
Die Probenahmeorte befinden sich an den Standorten des WDR in den Städten
Bonn, Düsseldorf, Köln-Bocklemünd, Köln-Innenstadt.
Gemäß der vorgenannten UBA-Empfehlung ist eine Direktbeauftragung vom Betreiber
(WDR) an ein Prüflaboratorium vorgesehen. Eine Unterauftragsvergabe ist
nicht zulässig, somit können in diesem Verfahren keine Nachunternehmer zugelassen
werden.
Nachunternehmerausschluss
Die Einschaltung von Nachunternehmern ist nicht zulässig. Gemäß 42. BlmSchV und der mitgeltendenen UBA-Empfehlung muss ein akkreditirtes Labor für die Durchführung der Leistungen direkt vom Betreiber der Anlagen beauftragt werden. Außerdem muss der Betreiber sicherstellen, dass die Unabhängigkeit des Labors jederzeit gegeben ist und die Ergebnisse der Laboruntersuchung unverzüglich vorgelegt werden.
Dies kann durch die Einschaltung eines Nachunternehmers nicht mehr vom Betreiber gewährleistet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kühlwasseranalytik gemäß 42. BImSchV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZG6GZ9
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 2211472889
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland