PEM Wasserstoff Elektrolyseur 0,5 - 1 MW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 147 794 196
Postanschrift: Keplerstr. 7
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Beschaffungsstelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-stuttgart.de
Abschnitt II: Gegenstand
PEM Wasserstoff Elektrolyseur 0,5 - 1 MW
Gegenstand dieser Beschaffung ist ein PEM Wasserstoff Elektrolyseur 500 kW
Universität Stuttgart, Aussenstelle 72250 Freudenstadt
Die Universität Stuttgart beabsichtigt, auf dem Gelände der Außenstelle Freudenstadt ein Wasserstoff-Testzentrum zu errichten. Dieses soll Forschung rund um das Themenfeld "Wasserstoff in der Produktion" ermöglichen. Insbesondere sollen Fragen der energetischen Nutzung von Erneuerbaren Energien zur Wasserstoffproduktion sowie die energetische und stoffliche Nutzung des Wasserstoffs beantwortet werden.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Die Ausschreibung 22-138 (8Lose) wurde teilweise aufgehoben/auf die Vergabe wird teilweise verzichtet, und zwar zu Los Nr. 3, PEM Elektrolyseur weil:
kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht (§ 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Mangels Angeboten, die den Bedingungen des Vergabeverfahrens entsprechen wurde die ursprüngliche Ausschreibung aufgehoben und in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb neu ausgeschrieben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe H-TEC SYSTEMS GmbH
Postanschrift: Alois-Senefelder-Allee 1
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYY8Y1H7HYKVL
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721/926-8730
Fax: +49 721/926-3985
Internet-Adresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Breitscheidstr. 2 C
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.uni-stuttgart.de