Stadt Düren - Erdgaslieferung 2024-2025 ff Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-65-029
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiserplatz 2-4
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gebäudemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 242125-1309
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Düren - Erdgaslieferung 2024-2025 ff
Lieferung von Erdgas 2024-2025 für die Stad Düren,
Stromlieferung über zwei Jahre mit Verlängerungsoption. Aufteilung in 2 Lose, jährlich ca. 22,4 GWh, Lieferbeginn 01.01.2024
SLP-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen ohne registrierende Leistungsmessung; ca. 127 Abnahmestellen mit ca. 18,74 GWh/a
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren (01.01.2028, 6:00 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
RLM-Abnahmestellen
Stadt Düren 52349 Düren
Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung, ca. 4 Abnahmestellen mit ca. 3,63 GWh/a
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer zwölf Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird. Der Stromliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von vier Jahren (01.01.2028, 6:00 Uhr), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in das Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.02.2014 (EU-Amtsblatt L 94/65), nicht älter als 12 Monate ab EU - Bekanntmachung.
- Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen).
- Vorlage eines aktuellen Jahresabschlusses oder Geschäftsberichtes. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.
- Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der Anteilseigner und Gesellschafter; Sparten; Kunden Erdgassparte gesamt und aufgeteilt nach Tarifkunden und Sondervertragskunden; Umsatz gesamt (gem. Jahresab-schluss) und Anteil Erdgasumsatz; Jahresüberschuss/-fehlbetrag.
- Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül-len können.
- Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eig-nung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfü-gen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Angebot vorzulegen.
- Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
- Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt.
- Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt.
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG gemäß Formblatt MiLoG.
- Eigenerklärung zur Umsetzung der Sanktionsverordnung, 5. Sanktionspaket der EU im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, gemäß Formblatt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion-Aachen www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de . Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYG48
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: +49 221-1472889
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.