39 Batteriebusse mit LCC-Vertrag Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 148/2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625030
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lippemobil.de/
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5231625030
Fax: +49 5231630111883
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
39 Batteriebusse mit LCC-Vertrag
Beschaffung von 39 batterieelektrischen Solo-Linienbussen mit LCC-Vertrag für den Betrieb der Linienbündel I, II und IV des Kreises Lippe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die KVG Lippe plant die Beschaffung von Neufahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb für den Einsatz in den Linienbündeln I, II und IV des Kreises Lippe durch in ihrem Auftrag tätige Verkehrsunternehmen.
Es ist geplant, die Fahrzeuge an eine aktuell in Gründung befindliche Infrastrukturgesellschaft zu übereignen, deren alleinige Anteilseignerin die KVG Lippe ist.
Die Fahrzeuge sollen den jeweiligen Verkehrsunternehmen zur Erfüllung der entsprechenden Verkehrsverträge entgeltlich überlassen werden.
Hinsichtlich der Instandhaltung der Fahrzeuge wären durch die Neuartigkeit der Technologie jedoch erhebliche Investitionen in die Werkstattausrüstung sowie Qualifizierungs- bzw. Rekrutierungsmaßnahmen der Verkehrsunternehmen erforderlich. Hiermit verbunden wären erhebliche Risiken für die beteiligten Parteien.
Nicht zuletzt durch die erforderlichen zeitlichen Vorläufe wurde daher die Entscheidung getroffen, die Verantwortung für die Instandhaltung der Fahrzeuge sowie für die Durchführung der erforderlichen Serviceleistungen in Form eines LCC-Vertrags an den Auftragnehmer zu übertragen.
Es werden mindestens die drei punktbesten Bewerber und höchstens die fünf punktbesten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die Festlegung der genauen Anzahl ausgewählter Bewerber liegt im Ermessen des Auftraggebers (siehe auch Ziffer III.1.4)
Kriterien:
1.) Referenzen über vergleichbare Leistungen "Lieferung von batterieelektrischen 12-Meter-Bussen" (insg. max. 30 Punkte).
Es gelten die unter Abschnitt III.1.3 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenzen.
Die Bewertung erfolgt in Bezug auf die Anzahl der eingereichten Referenzen:
3 Referenzen: 0 Punkte
4 Referenzen: 15 Punkte
5 oder mehr Referenzen: 30 Punkte
2.) Referenzen über vergleichbare Leistungen "LCC-Verträge" (insg. max. 20 Punkte)
Es gelten die unter Abschnitt III.1.3 genannten Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenzen.
Die Bewertung erfolgt in Bezug auf die Anzahl der eingereichten Referenzen:
1 Referenz: 0 Punkte
2 Referenzen: 10 Punkte
3 oder mehr Referenzen: 20 Punkte
Ausstattungsmerkmale der Elektrobusse:
Im in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lastenheft sind verschiedene Ausstattungsmerkmale als optional gekennzeichnet. Es handelt sich um einseitig vom Auftraggeber abrufbare Optionen. Die Entscheidung, welche optionalen Ausstattungsmerkmale der Auftraggeber geltend macht, wird
im Rahmen der Lieferumfangsklärung getroffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber bestätigt die Eintragung in einem Handelsregister oder einem einschlägigen Berufsregister.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 aufgeführt.
1.) Bestehen einer Haftpflichtversicherung
2.) Bankauskunft
Die Anforderungen in Bezug auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
A. Referenzen
1. Referenztyp "Lieferung von batterieelektrischen 12-Meter-Bussen"
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen.
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen:
• Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war/ist die Herstellung und Lieferung von batterieelektrischen Bussen der EU-Fahrzeugklasse M3, die für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) genutzt werden, für und an Verkehrsunternehmen in der Europäischen Union.
• Die Referenzen müssen in Summe die Lieferung von mind. 15 batterieelektrischen 12-Meter-Bussen umfassen.
• Die Auftrags-/Zuschlagserteilung darf nicht vor dem 01.07.2020 liegen und die Leistungen müssen vollständig abgenommen worden sein.
2. Referenztyp "LCC-Verträge"
Ausreichende Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen.
Als Nachweis der ausreichenden Erfahrungen in Erbringung von vergleichbaren Leistungen hat der Bieter mindestens 1 Referenz über vergleichbare Leistungen für öffentliche und private Auftraggeber vorzulegen:
• Gegenstand der Referenz war/ist Abschluss und Erfüllung eines LCC-Vertrags über mindestens 5 batterieelektrische Busse der EU-Fahrzeugklasse M3, die für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr) in der Europäischen Union genutzt werden über eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren.
• Nicht wertbar sind reine Instandhaltungsverträge sowie sog. Regieverträge, bei denen Instandhaltungs- oder Garantieleistungen an dem Auftraggeber zurückdelegiert werden.
B. Europäische Wertschöpfung
Es sind nur Unternehmen geeignet, die zusichern, in der Angebotsphase ein Angebot abgeben zu können, bei dem maximal 50 % des Gesamtwertes des Warenanteils aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen.
C. Qualität in der Ausführung der Leistungen
Als Nachweis der angemessenen Qualität in der Ausführung der Leistungen hat der Bieter die Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität einschlägig zu beschreiben. Der Bieter kann die Gewährleistung der Qualität durch eine Bescheinigung unabhängiger Stellen über Qualitätssicherungsnormen nach ISO 9001 nachweisen.
Es werden mindestens die drei punktbesten Bewerber und höchstens die fünf punktbesten Bewerber zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren ausgewählt. Die Festlegung der genauen Anzahl ausgewählter Bewerber liegt im Ermessen des Auftraggebers.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe (insb. formale Ausschlussgründe, fehlende Eignung, Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB) mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, richtet sich die Bewerberauswahl nach den festgelegten Auswahlkriterien. Diese sind in der Auswahlmatrix, die im Bewerbungsformular dargestellt ist, näher erläutert und werden auch unter II.2.9 der EU-Bekanntmachung benannt.
Die Summe der Punktwerte aller bewerteten Unterkriterien ergibt den Gesamtpunktwert. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über die Rangfolge der Bewerber bei der Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren. Bei Punktgleichstand mehrerer Bewerber behält sich der Auftraggeber ggf. einen Losentscheid vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.