FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling Referenznummer der Bekanntmachung: Z2d-FE 07.0322/2023/ERB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling
FE 07.0322/2023/ERB - Beurteilung des Potentials von Maximalrecycling
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die Wiederverwendung von Asphaltgranulat wird bereits seit Langem im Straßenbau durchgeführt, doch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsstrategie und dem hieraus resultierenden Erfordernis der Ressourcenschonung steht der Bedarf nach einer umfassenderen Wiederverwendung, das heißt der Erhöhung des Anteils an Asphaltgranulat im Asphaltmischgut. In den etwa letzten gut 10 Jahren ist dies zum Teil unter dem Begriff des Maximalrecyclings mit bis zu 90 %, vereinzelt sogar 100 % Asphaltgranulatanteil erfolgt. Allerdings beschränkt sich dies in Deutschland im Wesentlichen auf das nachgeordnete Straßennetz. Die Nachfrage nach höheren Zugaberaten führte zu Weiterentwicklungen in der Anlagentechnik der Mischanlagen (z. B. separate Paralleltrommel, Recyclingtrommel mit Gegenstromprinzip), mit denen auch sehr hohe Zugaberaten des Asphaltgranulats im Mischprozess möglich sind. In der Praxis besitzen zwar nach Branchenerhebungen fast alle der 541 Asphaltmischanlagen in Deutschland eine Möglichkeit für die Herstellung von Asphaltmischgut mit Asphaltgranulat (EAPA 2021), die technische Ausstattung, Leistung und so auch die detaillierte Möglichkeit der Zugabe und maximalen Zugabemengen von Asphaltgranulat bilden das ganze Spektrum der Entwicklungen der vergangenen 30 Jahre ab.
In der Vergangenheit hergestellte Strecken mit Maximalrecycling zeigen ein unterschiedlich gutes Gebrauchsverhalten.
Ziel des Forschungsprojektes ist es, das Potential des Maximalrecyclings zu bewerten, gegebenenfalls Grenzen zu identifizieren und Anforderungen für die erfolgreiche Anwendung des Maximalrecyclings herauszuarbeiten. Neben den Erkenntnissen zum bautechnischen Potential soll hier auch die Nachhaltig dieser Bauweise anhand einer Ökobilanzierung des Maximalrecyclings bewertet werden.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen bei der Organisation und Durchführung von Forschungsprojekten nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
- Technische Ausstattung
Nr. 2: Geräte zur Ansprache der Gebrauchseigenschaften von Asphalt und Bitumen nachzuweisen durch Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der Ausstattung (formlos).
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4c).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.