GPL Sanierung Nord- u. Südflügel Rathaus Bochum Referenznummer der Bekanntmachung: StBo_ZEK1_2023_00313_ÖTVhV_ZD
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Str. 19
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2349104443
Fax: +49 234910794443
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
GPL Sanierung Nord- u. Südflügel Rathaus Bochum
Vergabe von Generalplanungsleistungen für die kern- und energetische Sanierung der Bauabschnitte Nord- sowie Südflügel des historischen Rathauses der Stadt Bochum
historisches Rathaus der Stadt Bochum Willy-Brand-Platz 2-6 44787 Bochum
Vergabe von Generalplanungsleistungen für nachfolgende Fachplanungen:
Architekt, Sigeko, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, Schadstoffplanung- und Rückbau incl. Analytik und Thermische Bauphysik für die kern- und energetische Sanierung der Bauabschnitte Nord- sowie Südflügel des historischen Rathauses der Stadt Bochum, Willy-Brand-Platz 2-6, 44787 Bochum
Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Ver-fahren beteiligt werden sollen (3-10 Teilnehmer), wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt anhand der Anga-ben über die Referenzlage innerhalb der letzten 7 Jahre vor Bekanntmachung der erbrachten Generalplanungsleistungen. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die über ihre Referenzlage Erfahrungen mit Generalplanungsleis-tungen in denkmalgeschützten öffentlichen Gebäuden im Bestand und im laufenden Betrieb mit vergleichbaren Größenordnungen und Aufgabenstellungen belegen konnten und im Ver-gleich zu ihren Mitbewerbern besonders geeignet erscheinen, die zu vergebenden General-planungsleistungen vertragsgerecht zu erbringen.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe auf-gefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung vergleichbarer Generalplanungsleistungen in denkmalgeschützten öf-fentlichen Gebäuden (siehe Referenzdatenblätter für die Büroreferenzen und die Projektlei-tungsreferenz). Die Bewertung der Angaben zur Referenzlage erfolgt durch ein Fachgremium mit mindestens 3 Bewerter/Innen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix mit einem Punk-tesystem ist nicht vorgesehen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
Ich/Wir erkläre(n), dass
- keine Person, deren Verhalten ( 1) meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach (2):
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des
Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des
Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in
ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung
ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
oder
10.den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des
Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass ich/wir mich/uns zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen Säumnis- und Strafzuschläge verpflichtet habe(n).
(1) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
2. Ich/wir erkläre(n), dass mein/unser Unternehmen nicht
- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen
Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
3. Mir/Uns ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse meines/unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Ich/Wir versichere/versichern hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen/unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu 3. zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und
eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
- Erklärung Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für die Jahre 2020-2022, getrennt nach Jahren. Der einzelne Bewerber muss einen Gesamtumsatz pro Jahr von mindestens 300.000 Euro netto nachweisen. Sofern in einer Bewerbergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bewerber der Gemeinschaft einen Mindestwert von 600.000 EUR netto erreichen
- Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte (Inhaber) der letzten 3 Jahre
Es müssen beim Generalplaner = Architekt Planung Gebäude und Innenräume § 33 HOAI mindestens 5 Mitarbeiter Architekten/Ingenieure (keine Berücksichtigung findet nachfolgender Personenkreis: Geschäftsleitung, Werkstudenten, Praktikanten, Büroassistenz und Reinigungskräfte) beschäftigt sein und nachgewiesen werden.
- Der Bewerber/jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung mit dem Angebot folgende Angaben und Unterlagen vor-zulegen:
- Erklärung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister.
- Schriftlicher Nachweis der Berufsqualifikation als Dipl.-Ingenieur/in durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom. Bei ausländischen Bewerbern ein Befähigungsnachweis entsprechend EG-Richtlinie 2014/24/EU. Es sind keine Nachweise von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen einzureichen
- mindestens 2 Büroreferenzen
Nr. 1: Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung, Thermische Bauphysik, Brandschutz und und ggfls. SiGeKo für öffentliche denkmalgeschützte Gebäude im Bereich "Umbau/Sanierung/Erweiterung im Bestand und im laufenden Betrieb" und einem Baukostenvolumen der KG 200-500 von 1,0-25,0 Mio. Euro brutto eingereicht werden. Weiterhin müssen die LPH 1-8 erbracht worden sein. Die Büroreferenz Nr. 1 muss mit der LPH 1 für als Generalplaner mit den o.g. Fachplanungsleistungen begonnen worden sein und mit der LPH 8/9 abgeschlossen worden sein
Nr. 2: Architektur, Statik, Technische Gebäudeausrüstung, SiGeKo, Thermische Bauphysik, Brand-schutz" für öffentliche denkmalgeschützte Gebäude für den Bereich "Um-bau/Sanierung/Erweiterung im Bestand im laufenden Betrieb" und einem Baukostenvolumen der KG 200-500 von 2,0-15,0 Mio. Euro brutto eingereicht werden.
Die Büroreferenz Nr. 2 muss mit der LPH 1 für die o.g. Fachplanungsleistungen begonnen worden sein und mit der LPH 8/9 abgeschlossen worden sein
Mindestens eine der Büroreferenzen Nr. 1 und Nr. 2 muss für einen öffentlichen Auftraggeber als Generalplaner umgesetzt worden sein.
Die beiliegenden "Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil.
Anhand einer Haftpflichtversicherung sind durch den Auftragnehmer (AN) mindestens fol-gende Deckungssummen nachzuweisen:
5,0 Mio. Euro für Personenschäden und
5,0 Mio. Euro für sonstige Schäden.
Sollte der AN eine Basisversicherung abgeschlossen haben, so ist der Versicherungsschutz oberhalb dieser Deckungssummen durch den Abschluss einer Objektversicherung oder einer Zusatzdeckung durch Abschluss einer zu seiner Basisversicherung für dieses Objekt aufbau-ende Berufshaftpflicht-Excedentenversicherung nachzuweisen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder eine Erklä-rung, dass im Falle einer Beauftragung der Nachweis zur Haftpflichtversicherung vor Auf-tragserteilung vorgelegt wird.
Die Kopien müssen spätestens vor Auftragserteilung vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Rückfragen zum formellen Teil des Vergabeverfahrens steht Ihnen Frau Celine Merkel unter Telefon 0234 910-4443 zur Verfügung.
Fragen inhaltlicher/fachtechnischer Art sind nur schriftlich über die Kommunikationsebene des Vergabemarktplatzes Metropole Ruhr bis zum 25.07.2023 zugelassen: (www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/). Alle Interessenten werden einschließlich der Antworten der Stadt Bochum darüber informiert.
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Nachforderungen etc. im Sinne von § 56 VgV werden vorbehalten.
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Bei den Terminen der zweiten Stufe handelt es sich um voraussichtlich geplante Termine. Diese können im Laufe des Verfahrens noch abgeändert werden.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Bitte reichen Sie in dieser Stufe noch keine Preisangaben ein.
Bekanntmachungs-ID: CXUQYYDY1H9G1C3B
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514111691
Fax: +49 2514112165
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 (3) GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).