Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 57 – Zollernalbbahn
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Dorotheenstraße 8
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70173
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Per Rummel
E-Mail:
Telefon: +49 71189686-3308
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vm.baden-wuerttemberg.de
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70182
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Larissa Zimmermann
E-Mail:
Telefon: +49 711-23991-146
Fax: +49 711-23991-23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nvbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz 57 – Zollernalbbahn
Das Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger des SPNV in Baden-Württemberg plant Verkehrsleistungen im Netz 57 Zollernalbbahn neu zu vergeben. Der Auftragnehmer hat Dieselfahrzeuge für die Verkehrsleistungen einzusetzen. Dem Auftragnehmer werden hierfür insgesamt vsl. 18 LINT 54-Fahrzeuge (vsl. 15 Fahrzeuge für den Regelbetrieb und 3 Reservefahrzeuge) durch die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) im Rahmen eines Pachtvertrags zur Verfügung gestellt. Die Inbetriebnahme des Netzes wird vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen. Der Verkehrsvertrag (Bruttovertrag) hat eine Laufzeit von vsl. maximal 10 Jahren bis Dezember 2035, eine vorzeitige Kündigung ist, abhängig von der Fertigstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen, ab Dezember 2031 möglich. Der Leistungsumfang beträgt vsl. bis zu 2 Mio. Zugkilometer p.a.
Der Leistungsumfang beträgt vsl. bis zu 2 Mio. Zugkilometer p.a., teilweise handelt es sich um Freizeitverkehre. Die Verkehrsleistungen sind auf folgenden Strecken zu erbringen:
- Tübingen – Hechingen – Albstadt-Ebingen – Sigmaringen
- Hechingen – Eyach
- Hechingen – Gammertingen – Sigmaringen
- Gammertingen – Engstingen
- Balingen – Schömberg
Der Auftragnehmer hat Dieselfahrzeuge für die Verkehrsleistungen einzusetzen. Dem Auftragnehmer werden hierfür insgesamt vsl. 18 LINT 54-Fahrzeuge (vsl. 15 Fahrzeuge für den Regelbetrieb und 3 Reservefahrzeuge) durch die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) im Rahmen eines Pachtvertrags zur Verfügung gestellt. Die Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge obliegt dem Auftragnehmer. Die Inbetriebnahme des Netzes wird vsl. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 erfolgen.
Der Aufgabenträger beabsichtigt, die stationären Vertriebsleistungen des Netzes voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025 selbständig auszuschreiben und dem EVU beizustellen. Der Vertrag soll hierfür entsprechende Klauseln vorsehen.
Der Verkehrsvertrag (Bruttovertrag) hat eine Laufzeit von vsl. maximal 10 Jahren bis Dezember 2035, eine vorzeitige Kündigung ist, abhängig von der Fertigstellung von Elektrifizierungsmaßnahmen, ab Dezember 2031 möglich.
Näheres hierzu ist in den Vergabeunterlagen enthalten, welche den ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) NRW vorliegt,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen,
— keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bzw. vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bewerbers oder der auf diesen Gesetzen beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen.
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig. Der Teilnahmeantrag einer Bewerbergemeinschaft muss von allen an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen rechtsverbindlich unterschrieben sein. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Teilnahmeantrag der Bewerbergemeinschaft vor. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Öffnung der Teilnahmeanträge Alleingeschäftsführerbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bewerbergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bewerbergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bewerbergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bewerbergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bewerbergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrags verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bewerbergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist.
Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
— formlose, unterschriebene Eigenerklärung, dass er finanziell und wirtschaftlich in der Lage ist, die geforderten Leistungen zu erbringen,
— Geschäftsbericht, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse des jeweiligen Bieters hervorgehen.
Falls ein Bewerber keinen eigenen Geschäftsbericht erstellt, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend.
Diese Unterlagen sind für die Jahre 2021 und 2022 vorzulegen. Falls für 2022 noch keine Unterlagen vorliegen, sind diese für 2020 und 2021 vorzulegen.
Falls es sich bei einem Bewerber um eine eigens für die Durchführung der Verkehrsleistungen zu gründende Projektgesellschaft handelt, sind die Unterlagen für die Anteilseigner der Projektgesellschaft vorzulegen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen Bewerber abweichend von Ziffer IV.2.4) ihren Geschäftsbericht in englischer Sprache einreichen, soweit dieser im Original in englischer Sprache abgefasst ist. In diesem Fall sind vom Bewerber Übersetzungen in die deutsche Sprache von folgenden Dokumenten beizufügen:
1. Bericht eines unabhängigen Abschlussprüfers,
2. (konsolidierte) Gewinn- und Verlustrechnung.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Dasselbe gilt für eine gänzlich neu zu gründende Gesellschaft. Neu gegründete Gesellschaften haben ergänzend eine Bankauskunft über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen Bewerber möglichst folgende Erklärungen und Nachweise vorlegen:
1. Erklärung, dass eine Genehmigung nach § 6 AEG und die Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a AEG vorliegt bzw. Darlegung, wie diese bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden soll,
2. Angaben zu vorgesehenen Kooperationspartnern und ggfs. Subunternehmern, die Verkehrs- oder Vertriebsleistungen im Auftrag des Bieters erbringen sollen,
3. ausführliche Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers bzw. der Kooperationspartner,
4. Aussagen zum schienenpersonenverkehrsspezifischen Know-how des Bewerbers, insbesondere Darlegung der Erfahrung mit Leistungen im Schienenpersonenverkehr, die mit der ausgeschrieben Leistung hinsichtlich der Netzgröße vergleichbar sind,
5. Aussagen zu Erfahrungen mit Mischverkehren auf Hauptstrecken,
6. Darlegung der Erfahrungen mit Verkehrs- und Tarifkooperationen,
7. Beschreibung des Unternehmens mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Umsatz, Standorte, eingesetzte Fahrzeuge),
8. Angaben über die vorgesehenen Wartungs- und Instandhaltungsstandorte der beigestellten Fahrzeuge.
Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 47 Abs. 1 VgV nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Der Bieter muss bis zur Betriebsaufnahme die Genehmigung zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen nach § 6 AEG und der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7 a AEG nachweisen.
Bieter und deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben bei Angebotsabgabe für die geforderten Dienstleistungen die erforderlichen Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 oder § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG BW) abzugeben. Bieter müssen sich gemäß § 6 Abs. 2 LTMG BW verpflichten, die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 durch die Nachunternehmen sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Tariftreue- und Mindestentgelterklärungen der Nachunternehmen vorzulegen. Auf § 5 Abs. 4 LTMG BW wird hingewiesen. Die Auftraggeber legen Wert darauf, dass die Bieter auch außerhalb des Geltungsbereiches des LTMG BW im Rahmen der Tarifautonomie die Interessen und Rechte der betroffenen Arbeitnehmer wahren. Die repräsentativen Tarifverträge des LTMG BW sind abrufbar unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Wirtschaft/Tariftreue/Seiten/Tarifvertraege_Schiene.aspx.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Ziff. 3 VgV durchgeführt.
2. Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Unternehmen während des Teilnahmewettbewerbs und den ausgewählten Bewerbern im Verhandlungsverfahren erfolgt ausschließlich über die eVergabe-Plattformhttps://www.subreport-elvis.de/E45819336
3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal alle Bieterinformationen des Teilnahmeverfahrens unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung stellt, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Pflicht des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen und eigenverantwortlichen Information. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur an registrierte Bieter.
4. Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform gem. § 126 b BGB über das Portal https://www.subreport-elvis.de/E45819336 einzureichen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf der Plattform https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
5. Die Vergabeunterlagen für das Verhandlungsverfahren werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den ausgewählten Bewerbern über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt.
6. Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrages per Fax, per E-Mail oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen.
7. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens erhalten die ausgewählten Bewerber die Vergabeunterlagen. Im Anschluss daran sind Erörterungsgespräche zu den Vergabeunterlagen vorgesehen. In dieser Phase besteht die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitzugestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Verbesserung der Angebotsqualität dienen. Die Verhandlungen zwischen dem Auftraggeber und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Im Anschluss daran wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben.
8. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
9. Rückfragen können nur von Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014). Das EVU hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadresse https://subreport-elvis.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert der Auftraggeber das registrierte EVU automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bewerberinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: +49 721-926-8730
Fax: +49 721-926-3985
Eine etwaige Unwirksamkeit der Auftragsänderung muss im Wege eines Nachprüfungsverfahrens gem. §§ 160 ff. GWB innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe festgestellt werden.