11309 K1 Ausbau der Hauptstraße in Rheda-Wiedenbrück - 1. Bauabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 4.4.3-23-T-11309
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Herzebrocker Str. 140
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5241-851912
Fax: +49 5241-851974
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
11309 K1 Ausbau der Hauptstraße in Rheda-Wiedenbrück - 1. Bauabschnitt
K1 Ausbau der Hauptstraße in Rheda-Wiedenbrück - 1. Bauabschnitt
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Gütersloh und die Stadt Rheda - Wiedenbrück beabsichtigen die K 1Hauptstraße in Rheda- Wiedenbrück, z wischen der L 5 68 Gütersloher Straße unddem Knotenpunkt „ Kaiserforst“ / „ Ellendorfstraße “ auf einer Gesamtstrecke vonrund 4.000 m umzubauen. Für die Umgestaltung der K 1 Hauptstraße sindinsgesamt 7 Bauabschnitte vorgesehen .In einem ersten Bauabschnitt soll die K 1 Hauptstraße, z wischen der Straße„ Emsweg“ und dem Knotenpunkt „ L 7 91 Nordring / L7 91 Westring “ umgestaltenwerden. Die Baustrecke beträgt rund 890 m .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahrens wird nach § 17 EU Absatz 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Die Vergabeunterlagen müssen grundlegend geändert werden. Die Vergabestelle hat festgestellt, dass mit Wirkung ab dem 01.08.2023 die „Ersatzbaustoffverordnung“ zwingend anzuwenden ist. Die zukünftig zwingende Anwendung der Regelungen der EBV führt dazu, dass das den Vergabeunterlagen beigefügte Baugrundgutachten der Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH vom 05.08.2021 grundlegend überarbeitet oder sogar neu erstellt werden muss. Ferner müssen eine große Anzahl von Einzelpositionen des Leistungsverzeichnisses geändert werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2514113607
Fax: +49 2514112165
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.