Generalsanierung Theodor-Heuss-Schule Reutlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 510_2023_LK_RT_THS_2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bismarckstraße 47
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technisches Gebäudemanagement
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-reutlingen.de
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 711-2528900
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Theodor-Heuss-Schule Reutlingen
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanungen der Technischen Ausrüstung der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen, Gebäudeautomati-on) nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15, Leistungsphasen 1 bis 9 für "Generalsanierung Theodor-Heuss-Schule Reutlingen".
Reutlingen
Der Landkreis Reutlingen plant, die Theodor-Heuss-Schule im Beruflichen Schulzentrum Reutlingen zu sanieren.
Die Theodor-Heuss-Schule ist als kaufmännische Berufsschule Teil des Berufsschulzentrums Reutlingen des Landkreises Reutlingen. Rund 2900 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis werden an der Schule von etwa 140 Lehrkräften unterrichtet.
Von den vier Gebäudeflügel werden drei saniert, Bauteil Süd, Ost und Nord (1961) // Bauteil Nord (1972). Der Westflügel von 2015 bleibt komplett unangetastet. Es werden Anbauten oder substanzielle Umbauten vorgenommen. Bestehende Raumstrukturen bleiben im Wesentlichen erhalten. Die Generalsanierung erfolgt mit Blick auf eine funktional und baurechtlich zukunftsfähige sowie energetisch nachhaltige Neuausrichtung der Theodor-Heuss-Schule.
Zusammengefasst sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Energetische Sanierung der Fenster, Brüstungen, Sturz- und Wandflächen
- Modernisierung der Shed-Oberlichter
- Ertüchtigung Erdbebensicherheit - gezielte statische Eingriffe an Wänden und Decken
- Ertüchtigung Brandschutz - Umsetzung des übergeordneten Brandschutzkonzepts
- Modernisierung der veralteten Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik
- Erneuerung und Modernisierung des abgängigen bauzeitlichen Stromversorgungsnetzes sowie der kompletten Elektro- und Datentechnik, inklusive kompletter Erneuerung Sprachalarmierung und Amok- und Blitzschutz
- Erneuerung der Beleuchtung
- Ertüchtigung, Modernisierung und Instandsetzung Innenausbau - in der Folge der vorgenannten technischen Sanierungen und wo aus Lebenszyklusgründen erforderlich
- Ertüchtigung der Raumakustik
Es ist geplant, die Sanierungsmaßnahme in drei Bauabschnitten ab Juli/August 2025 über einen Zeitraum von 36 Monaten bei laufendem Schulbetrieb durchzuführen. Pro Schuljahr soll ein Bauabschnitt saniert werden. Der Abschluss der Sanierung ist für Mitte 2028 geplant.
Eine Containeranlage mit insgesamt 21 Klassenzimmern steht bereits in der Bismarckstraße zur Verfügung. Während der Sanierung der Theodor-Heuss-Schule können hier-von 7 Klassenzimmer genutzt werden
Die geschätzten Kosten, inklusive Baunebenkosten betragen ca. 19,4 Mio. EUR brutto.
Durch die Neuaufnahme des Projektes im Jahre 2022 hat sich gegenüber der damaligen Entwurfsplanung 2020 für die Gewerke HLS lediglich geändert, dass die dezentralen Klassenzimmerlüftungsanlagen (Wunsch Schule) zur Entwärmung der südlich ausgerichteten Klassenzimmer entfallen.
Die Wiederaufnahme des Projektes hat zu Mehrkosten geführt, welche nicht aus Mehraufwendungen bzw. neuen technischen Notwendigkeiten resultieren, sondern aus der Kostensteigerung auf dem freien Markt.
Derzeitiger Planstand:
- LP 1-3 abgeschlossen mit Stand v. Februar 2020 (Ausführung durch IB ebök); Kosten wurden auf das Niveau Ende 2022 angepasst.
Dem Angebot können die von IB ebök mit Schreiben vom 12.10.2022 übermittelten anrechenbaren Kosten (bzw. die von AB KUBUS 360 angesetzten Kosten) als anzusetzende anrechenbare Honorarermittlungskosten beigelegt werden. Je nach tatsächlichem Beginn des Bauvorhabens müssen diese Kosten zur Abrechnung des Honorars des neuen IBs nochmals überarbeitet werden.
Baubeschreibung:
Bauvorhaben: Generalsanierung Schulgebäude, Reutlingen
Objekt: Theodor Heuss-Schule Reutlingen, Schulstr., Berufsschulzentrum Reutlingen
Gebäude: Das Gebäude besteht aus 4 Gebäudeflügeln, welche um einen Innenhof gruppiert sind.
Die Generalsanierung erfolgt mit Blick auf eine funktional und baurechtlich zukunftsfähige sowie energetisch nachhaltige Neuausrichtung der Theodor Heuss Schule.
Von den insgesamt 4 Gebäudeflügeln werden 3 saniert (BT Süd-BJ 1961, BT Ost+Nord, BT Nord BJ 1972). Der Westflügel von 2015 bleibt komplett unangetastet.
Maßnahmen für die Gewerke HLS:
Gewerk Heizung:
- Demontage Bestandsheizboxen Außenwände NWT-Räume
- Austausch Heizkörperthermostaventile/Zonenventile mit RT-Regler
- Einbau Einzelraumregelungen, Anschluss Regler an GLT
- Teilweise Austausch von Bestandsheizkörper
- Einbau Pufferspeicher in Technikzentrale
- Erneuerung Pumpengruppen in Technikzentrale und Anschluss an GLT
- Einbau WMZ in Technikzentrale
- Teilweise Erneuerung Leitungsführung Technikzentrale
Gewerk Lüftung:
- Demontage-Montage von Lüftungsanlagen in NWT-Räumen
- Einbau Lüfterboxen in Serverräumen, Batterieräumen, EDV-Räumen
- Austausch Abluftventilatoren Feuchträume
- Umverlegung von Bestandslüftungsleitungen aufgrund erforderlicher baulicher Maß-nahmen
- Arbeiten an Bestands- Zu-/Abluftanlagen (z. B. Überprüfung Brandschutzklappen, Volumenstromregler, sicherheitsrelevante Bauteile)
Gewerk Sanitär:
- Sanierung Sanitärräume
- Sanierung Einzelwaschtische in den Klassenzimmern
- Einbau Spüleinrichtungen,
- Teilerneuerung Leitungsnetz
- Einbau von Durchlauferhitzern
- Umverlegung von SW-Entwässerungsleitungen
- Erneuerung Trinkwasserverteiler und Verteilleitungen
- Einbau Frischwasserstation
- Einbau von Splitgeräten in Serverräumen
- Demontage Druckluftsteuerung Fenster Sheddach
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Gewertet wird die nach dem nachfolgenden Kriterium beste Mindestreferenz der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 3 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz führt nicht zu einer höheren Punktzahl.
Bewertet werden bei der Referenzleistung die Herstellkosten 410-430 und 480 nach folgender Maßgabe:
ab [Betrag gelöscht] EUR bis unter [Betrag gelöscht] EUR brutto 1 Punkt
[Betrag gelöscht] EUR bis [Betrag gelöscht] EUR brutto 2 Punkte
über [Betrag gelöscht] EUR brutto 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, entscheidet das Los.
Die Planerleistungen werden stufenweise beauftragt, insbesondere soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Die Leistungen werden durch einseitigen Abruf beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsphasen einzelner Leistungsbilder (stufenweise Beauftragung).
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
- Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister
Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren:
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;
- nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;
- weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;
- keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;
- in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;
- dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;
- in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist.
Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Gemäß Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe fallen, an bestimmte Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben. Auch dürfen bestehende Verträge mit diesen Personen, Organisationen oder Einrichtungen nicht weiter erfüllt werden. Dies betrifft:
- russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
- juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
- natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter dem ersten und zweiten Spiegelstrich genannten Organisationen handeln.
Hiervon sind ausweislich der Vorschrift auch Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt, erfasst.
Erforderlich ist daher eine Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft
- nicht unter den o.g. Personenkreis fallen;
- keine Kapazitäten von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen des o.g. Personenkreises in Anspruch nehmen, auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfällt.
1) Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden);
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung für Ausbildung, Wissenschaft, Forschung;
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumzugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungspunkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen)
Zu benennen sind:
- Auftragsbezeichnung;
- Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat;
- öffentlicher oder privater Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse);
- Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Fachplanung der Technischen Ausrüstung);
- Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Aufnahme Gebäudebetrieb nach der Sanierung eines Verwaltungs- oder Schulgebäudes;
- Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 410-430 und 480 nach DIN 276-1:(2018-12)
- Angabe des Gegenstandes der Leistungen;
- Projektbeschreibung.
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden.
Als vergleichbar angesehen werden Referenzprojekte, die die Fachplanung der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI der Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation), mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8, gemäß Anlage 15 zu HOAI § 55, bei einer Sanierung eines Verwaltungs- oder Schulgebäudes im laufenden Gebäudebetrieb zum Gegenstand haben.
2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Mindestens eine Referenz über die vorstehend beschriebene Planungsleistungen in den Anlagegruppen 1 bis 3 und 8 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, Lufttechnische Anlagen und Gebäudeautomation) der Technischen Ausrüstung gemäß HOAI. Die Herstellkosten (gemäß Kostenfeststellung) in den Kostengruppen 410 bis 430 und 480 gemäß DIN 276-1 2018-12 betragen mindestens [Betrag gelöscht] EUR brutto. Der Beginn der LPH 2 liegt nicht vor dem 01.01.2014; des Weiteren muss die Aufnahme des Gebäudebetriebs nach der Sanierung erfolgt sein.
Die Vorlage von jeweils mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6GZQ
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 721-9268730
Fax: +49 721-9263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.