Digitale Infrastruktur im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 546/146 E-Z28.3
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lerchenstraße
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23059830
Fax: +49 2305983925
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Infrastruktur im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen
Digitale Infrastruktur im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen
Einführung einer Haftraumtelefonie und anderer digitaler Services außerhalb des Haftraumes
44581 Castrop-Rauxel
Gegenstand der Vergabe ist die Pilotierung einer digitalbasierten Haftraumtelefonie und weiterer digitaler Services im nordrheinwestfälischen Justizvollzug.
Im Einzelnen ergibt sich folgendes Raum- und Funktionskonzept.
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
a. Haftraumtelefonie
Die Haftraumtelefonie gilt es primär zu etablieren und sie bedingt zudem lediglich, die Bereitstellung einer Steuerungsbox sowie eines Telefonhörers ohne weitere Visualisierungsmöglichkeiten in Form eines Bildschirms.
b. Infoterminals
Infoterminals befinden sich frei zugänglich auf den Fluren der Hafthäuser bereits schon jetzt in den Justizvollzugsanstalten Herford, Castrop-Rauxel und Bochum (in der Justizvollzugsanstalt Hövelhof soll noch in dieser Woche ein Terminal in Betrieb genommen werden), und bieten zum jetzigen Zeitpunkt folgende Lösungen:
-Aktueller Lohnschein
-Aktueller Kontoauszug
-Kontoauszug mit offenen Buchungen
-Haftkostenbeiträge
-Freistellertage nach § 32 JStrVollzG NRW
Diese digitalen Angebote des Infoterminals sollen mit dem neuen System um weitere Nutzungen, wie bspw. auf den elektronischen Einkauf und die elektronische Stellung von Urlaubsanträgen und Besuchsanträgen, erweitert werden. Hier gilt es im Besonderen eine technische Lösung zu auszuarbeiten, die mit der jetzt schon vorhandenen Software kollaborieren kann.
c. Sozialräume
Die Sozialräume bieten die Möglichkeit eine rechtskonformere Ausgestaltung der Gefangenentelefonie gegenüber der Flurtelefonie oder der Telefonie in den Büros der Bediensteten der Justizvollzugsanstalt zu ermöglichen. Deshalb sollten es Teil der Erprobung sein, die Haftraumtelefonie auf diesen Bereich auszuweiten. Unter Aufsicht zugängliche Sozialräume, bieten zudem den Vorteil den Inhaftierten die Videotelefonie und weitere digitale Angebote ermöglichen zu können.
d. Übersicht der Angebote
Die Bereitstellung einer allgemeinen Infrastrukturplattform für digitale Services böte den Vorteil, die technischen Angebote den räumlichen Möglich- bzw. Zulässigkeiten anzupassen. So würde die Plattform auf dem Haftraum lediglich die Haftraumtelefonie, in speziell ausgewiesenen Sozialräumen neben der Telefonie noch Angebote wie bspw. E-Learning und unmittelbar im Haftbereich auf dem Flur eine Terminallösung zum Beispiel für das elektronische Antragswesen bereitstellen und die Zugriffsmöglichkeiten zentral steuern.
Diese Idee hätte das Potential, entsprechend den jeweiligen Sicherheitserfordernissen agil reagieren und den Inhaftierten in Folge dessen ein großes Angebot an digitalen Möglichkeiten zur Verfügung stellen zu können, was den Bediensteten die Arbeit erleichtert, um mehr Zeit und Raum für Behandlungsmaßnahmen zur Verfügung zu haben.
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
Die technische Infrastrukturplattform für digitale Services muss den folgenden Funktionsumfang aufweisen:
-Die Provider unabhängige Nutzung des Telefons. Hier muss es der jeweiligen Behörde möglich sein, eigene bzw. bereits verfügbare Anbieter über die Plattform nutzen zu können.
-Ein digitales Verwaltungsverfahren zum Ausbau des elektronischen. Antragswesens inklusive einer Übersetzungsfunktion.
-E-Mailing inklusive Sicherheits-/ und Rollenkonzept zur Überwachung des E-Malverkehrs sowie einer Übersetzungsfunktion. Die Möglichkeit an anpassbare Personengruppen (bspw. den gesamten Sozialdienst oder den gesamten Abteilungsdienst) E-Mails zu versenden muss gegeben sein.
-Historisierung der E-Mails und der Antworten. Der Gefangene muss einzelne Eintragungen löschen/bei sich ausblenden können. Der Verlauf muss dabei für die Bediensteten erhalten bleiben.
-Videokontakt.
-Standard-Office-Paket (Open Office ist zulässig).
-persönliche Datenablage.
-Kalenderfunktion.
-Wecker.
-Einkaufsshop.
-Anstaltsinformationsportal.
-Möglichkeit einer nachträglichen Implementierung von digitalen Bildungsplattformen.
-Virtueller Desktop-PC (Windows), der nach jedem Zugriff wieder in seinen Ursprungszustand versetzt wird, sodass Speicherungen dort nicht möglich sind.
-Möglichkeit zum Ausdruck von Dokumenten.
Die vorgenannten Anwendungsbereiche, insbesondere die Videotelefonie, müssen den gängigen IT-Standards genügen.
Der Funktionsumfang für die Bediensteten der Justizvollzugsanstalten
In einem Konzept ist angebotsseitig darzulegen:
Auf jeder Haftabteilung, die über Digitale Services verfügt, muss es eine zentrale Steuereinheit geben, die durch die Bediensteten über eine Weboberfläche zu bedienen ist. Eine gesonderte Hardware ist nicht akzeptabel. Diese Oberfläche soll für den Abteilungsbediensteten im Wesentlichen folgenden Funktionsumfang aufweisen:
-Übersicht aller Geräte und deren Aktivitäten.
-Vollständige Kontrolle über die Haftraumtelefonie und der digitalen Services der Inhaftierten.
-Anlegen von verschiedenen Gruppen mit denselben Berechtigungen.
-Individualzuweisung von Berechtigungen für einzelne Personen. Die jeweilige Individualzuweisung soll Gruppenberechtigung ganz oder teilweise überschreiben bzw. ergänzen können.
-Festlegung von Sperrzeiträumen, in denen einzelne oder alle Module des Haftraummediengeräts nicht oder nur teilweise genutzt werden können.
-Sperrungen von einzelnen Modulen mit einem zeitlichen Verfallsdatum (bspw. erlasse Disziplinarmaßnahmen, die einen Fernsehentzug von zwei Wochen vorsehen)
-Festlegung von Zeiträumen, in denen bspw. der Fernseher nur mit reduzierter Lautstärke eingeschaltet werden kann; die Lautstärke soll individuell anpassbar sein
-Auswertung des Nutzerverhaltens der Geräte.
-Elektronische Detektion von Manipulationsversuchen an der Hard-/ und Software
-Akustische und optische Überwachungsmöglichkeit der (Video-)Telefonie durch ein Zuschalten. Die sofortige Unterbrechung der (Video-)Telefonie muss jederzeit möglich sein.
-Individualisierbarkeit aller Workflows (Antragswesen, E-Mailing pp.) im System.
-Individualisierbarer Zugriff der Inhaftierten.
Weitere Informationen bitte ich den Anlagen zu entnehmen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis darüber, dass der Bewerber sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder gleichwertiger Nachweis (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen)
- Eigenerklärung, dass der Bewerber im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Verpflichtungserklärung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022). Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäftsjahre 2018-2020 zu beziehen. (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2020 - 2022) bezogen auf Dienstleistungen im Betrieb der Gefangenentelefonie. Soweit die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2022 noch nicht vorliegen, ist die Eigenerklärung auf die Geschäfts (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Vorlage von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020 - 2022, 2022 ggf. vorläufiger Abschluss), soweit deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; i (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung zu den Ausschlusskriterien Vordruck 521 EU (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Einzureichende Unterlagen:
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im Bereich Bereitstellung bzw Implementierung vergleichbarer Systeme in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten Leistungen im Bereich Bereitstellung bzw Implementierung v (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- . Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qual (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit TW.
Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist ein Verfahren, bei dem sich der Auftraggeber an in einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ausgewählte Unternehmen wendet, um mit einem oder mehreren dieser Unternehmen über die Angebote zu verhandeln. In der Möglichkeit der Verhandlungen über die Angebote liegt der wesentliche Unterschied gegenüber dem offenen und dem nicht offenen Verfahren.
Behandlung von Bewerberfragen
Innerhalb der Teilnahmeantragsfrist können die Bewerber zusätzliche sachdienliche Auskünfte erbitten. Diese Auskünfte sind unverzüglich zu erteilen und werden im Verhandlungsverfahren bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber - orientiert an den Fristen für die Angebotsphase - spätestens sechs Tage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erteilt werden, andernfalls sollte die Teilnahmeantragsfrist verlängert werden. Nach dem Gebot der Gleichbehandlung haben alle Bewerber Anspruch auf die gleichen Informationen. Dies wird nachvollziehbar dokumentiert, indem alle Anfragen (gemäß den Grundsätzen der Kommunikation nach §§ 9 ff. VgV) mit elektronischen Mitteln (in Textform) gestellt und allen Bewerbern gleichzei-tig mit elektronischen Mitteln (in Textform) - über die verwendete E-Vergabeplattform - beantwortet werden.
Prüfung der Teilnahmeanträge / Eignungsprüfung
Im Rahmen der Eignungsprüfung prüft die Vergabestelle zunächst das Vorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und, ob und inwieweit die am Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen fachkundig und leistungsfähig (geeignet) sind. Die Ausschlussgründe in diesem Sinne sind teilweise zwingend (ohne Ermessen für den Auftraggeber, § 123 GWB), teilweise fakultativ (Kann-Ausschluss mit Ermessensentscheidung für den Auftraggeber,
§ 124 GWB). Hier hat die Vergabestelle den entsprechenden Katalog der Aus-schlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Regelungen zur Selbstreinigung (§§ 125, 126 GWB) zu beachten. Im Übrigen sind für die Eignungsprüfung die da-hingehenden Vorgaben, namentlich die Festlegungen zu den Eignungskriterien, in den Vergabeunterlagen und der Auftragsbekanntmachung maßgeblich. Die Vergabestelle darf von den Bietern Aufklärung über deren Eignung verlangen.
Auswahl der Bewerber
Die Vergabestelle wählt die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aus, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und die die Eignungskriterien (am besten) erfüllen. Es werden max. 3 Bewerber anhand der Anzahl der Referenzen ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern geeignete Bewerber in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen, lädt der Auftraggeber eine An-zahl von geeigneten Bewerbern ein, die nicht niedriger als die festgelegte Mindest-zahl an Bewerbern ist. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, kann der Auftraggeber das Vergabeverfahren fortführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen. Andere Unternehmen, die sich nicht um die Teilnahme beworben haben, oder Bewerber, die nicht über die geforderte Eignung verfügen, dürfen nicht zu demselben Verfahren zugelassen werden. Die Vergabestelle wird die Bewerber, die nicht ausgewählt werden und damit im Teilnahmewettbewerb ausscheiden, über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrages unterrichten (§ 62 Abs. 2 VgV, § 134 Abs. 1 S. 2 GWB).
Zuschlagskriterien
Abgestellt wird insbesondere auf die Qualifikation des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der Bereitstellung bzw. Implementierung vergleichbarer Systeme.
Abgestellt wird auf die Qualität der Projektumsetzung.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
- Preis 50 %,
- Qualifikation des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters mit der Bereitstellung bzw. Implementierung vergleichbarer Systeme 25 %,
- Qualität der Projektumsetzung insbesondere Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionskonzepts 25 %.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYWTTYHJZC
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland