Einführung eines BCM-Systems in der KVBW Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2023/06-0027_ZVS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albstadtweg 11
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 7117875-3002
Fax: +49 7117875-483739
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines BCM-Systems in der KVBW
Externe Unterstützung zur Einführung eines BCM-Systems durch Analyse-, Beratungs- & Konzeptionsleistungen zur Erstellung eines Notfallhandbuchs
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Unterstützung der KVBW bei der Einführung eines BCM-Systems durch nachfolgende Leistungen:
- Analyse IST-Zustand der bestehenden Maßnahmen
- Erarbeitung einer BC-Policy sowie Konzeption der Ablauf- und Aufbauorganisation des BCMS
- Durchführung einer Business Impact Analyse
- Erstellung von BCM-Plänen sowie eines Notfallhandbuchs
Abrechnung erfolgt nach Personentagen, vorgesehenes Mengenkontingent:
- Mindestens: 20 Personentage
- Geschätzt: 120 Personentage
- Maximal: 150 Personentage
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (BG) zu erbringen. Der/die Bieter/BG kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und;
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU (s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung
4) ggf. Nachunternehmererklärung
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt anfordern.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Eigenerklärung über den Bestand/Abschluss einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsjahr von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechenden Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der Abschluss der unter 1) Versicherungen hat spätestens eine Woche vor Beginn des Rahmenvertrags zu erfolgen und der Nachweis ist den Auftraggebern unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen.
zu 1) mindestens die genannten Deckungssummen
1) Erklärung über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten drei Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2) Mindestens drei Referenzen über ein im Umfang vergleichbares Projekt aus den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Angabe des Projektumfangs, Auftraggeber, Ausführungszeitraum & Ansprechpartner inkl. Telefonnummer
Als vergleichbar gilt ein Projekt, wenn die Einführung eines BCM-Systems in einer Organisation/Organisationseinheit mit min. 500 Beschäftigten durchgeführt wurde.
zu 2) mindestens drei Referenzen mit den genannten Anforderungen
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
1) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg
Darüber hinaus sind folgende Erklärungen durch die Bieter / Bietergemeinschaften einzureichen:
2) Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskunftsersuchen und Bieterfagen sind ausschließlich über das Bietertool "Kommunikation" auf der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen. Bieterfragen, die nach dem 26.07.2023, 12:00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mail-Adresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV. 2.2), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabeportal-bw.de einzureichen.
Zur Abgabe eines Angebots sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5Y1604CBK5
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/