21 MRV 2019-02A/D.03 GebäudeLeitTechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 21 MRV 2019-02A MRV/D.03 GebäudeLeitTechnik
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Lützenhardter Hof
Ort: Calw
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZfP-Klinikum Nordschwarzwald, Abt. Bau & Technik, Im Lützenhardter Hof, 75365 Calw-Hirsau
E-Mail:
Telefon: +49 7051586-2796
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kn-calw.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 MRV 2019-02A/D.03 GebäudeLeitTechnik
Automationsstation ISP01;Schaltanlage ISP01;E/A-Baugruppen;100x Thermostat- und Regelventile;223x Thermischer Stellantrieb;55x Temperaturfühler;55x Tauchhülse;19x Druckmessumformer;etc.
ZfP Calw - Klinikum Nordschwarzwald
Im Lützenhardter Hof
75365 Calw
Druckabhängige Thermostat- und Regelventile 100St.;
Thermischer Stellantrieb 223 St.;
Antrieb für Absperrklappen 5 St.;
Elektromotorischer Antrieb 12 St.;
Lüftungsklappenstellantrieb 4 St.;
Temperaturfühler 55 St.;
Tauchhülse 55 St.;
Luftkanalrauchmelder 2 St.;
Druckmessumformer 19 St.;
Kanaltemperaturfühler 52 St.;
Kanal-CO2-VOC-Temperaturfühler 6 St.;
Raumtemperaturfühler BACnet 51 St.;
Raumbediengerät BACnet 53 St.;
FeldmodulDIO BACnet 24 St.;
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
nur elektronische Abgabe möglich
keine Teilnahme der Bieter
-elektronische Vergabe-
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
Telefon: +49 721926-8730
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).