Übergeordnete Planung SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne, Deutschland Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: SW GmbH & Co. KG
Postanschrift: Weberstr. 8-10
Ort: Werne
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 2389-77874-19
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.surfwrld.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: staatlich geförderter Projektenwickler, Organisationsform GmbH & Co. KG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Projektentwicklungsgesellschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übergeordnete Planung SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne, Deutschland

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In Werne an der Lippe entsteht auf einer ehemaligen Zechenbrache auf einer Fläche von ca. 16 ha in den kommenden Jahren ein innovatives Doppelprojekt aus einem Surf Park (www.surfwrld.de) und einer Großforschungsanlage (www.scncwave.de). Der Aufstellungsbeschluss zum Bauleitplanverfahren und zur parallelen Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits am 22.09.2020 im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss der Stadt Werne gefasst. Aus förderrechtlichen Gründen hat sich die weitere Bearbeitung des Bauleitplanungsverfahrens verzögert und wird seit Mitte des Jahres 2022 weitergeführt. Planungsrecht wird im Herbst 2023 erwartet. Das Doppelprojekt soll direkt nach der Schaffung von Planungsrecht in seine Realisierungsphase übergehen. Die Realisierung ist in zwei Bauabschnitten geplant, welche zeitlich versetzt sind. Der erste Bauabschnitt soll in der zweiten Jahreshälfte 2023 beginnen und ein gutes Jahr andauern.

Um einen zeitlosen Übergang zur Realisierungsphase "Bauabschnitt 1" zu gewährleisten, ist parallel zum fortschreitenden Bauleitplanverfahren bereits die bauliche Planung des ersten Bauabschnitts vorgesehen. Der erste Bauabschnitt besteht aus der Erschließung des gesamten Areals inkl. der erforderlichen externen und internen Infrastruktur, einem ersten Wellenbecken, einer stehenden Welle, den für den Betrieb erforderlichen Gebäuden, technischen Anlagen sowie Forschungs-, Tagungs-, Gastronomie- und Nebeneinrichtungen.

Im Endausbau wird das Projekt aus zwei Wellenbecken, einer stehenden Welle, einem Multifunktionsbecken, mehreren Haupt- und Nebengebäuden, technischen Anlagen, einem Hotel sowie Gastronomieeinrichtungen bestehen.

Projektträger für die gesamte Projektentwicklung ist die SW GmbH & Co. KG, wobei der Forschungsteil SCNCWAVE in einem eigenen Rechtskörper als e. V. ausgegliedert wird, die bauliche Realisierung für beide Projektteile weiterhin vom Projektträger im Rahmen einer vertraglichen Regelung durchgeführt wird.

Da bereits vor mehr als zwei Jahren mit der Projektentwicklung durch den Projektträger begonnen wurde, sind bereits eine Vielzahl an Vorarbeiten in der Grundlagenermittlung und Vorplanung erfolgt. Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind in die Projektplanung eingeflossen und stellen die Grundlage für sämtliche weiteren Planungs- und Realisierungsaufgaben.

Aufgrund des Charakters des Doppelprojekts ist die Koordination der für die Vorhabenrealisierung benötigten Fachplaner und der dazugehörigen Planungsgewerke mittels eines übergeordneten Planers vorgesehen. Die durch den Projektträger bereits identifizierten Fachplaner/Planungsgewerke in den HOAI Phasen 3-9 sind:

- Infrastrukturplanung

- Straßenbau

- Architektur

- Tragwerksplanung

- Brunnenbau und Wasseraufbereitung

- Beton- und Beckenbau

- Landschaftsbau

- Technische Anlagen und Gebäudeausrüstung

Der übergeordnete Planer ist hauptverantwortlich für die Identifizierung weiterer benötigter Fachplaner/Planungsgewerke, die konzeptionelle Vorbereitung der benötigten Planungsleistungen in Form von Ausschreibungsunterlagen, die anschließende Koordination der durch den Auftraggeber zu vergebenen Planungsleistungen sowie hauptverantwortlich für die Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungspläne. Dem übergeordneten Planer kommt somit eine entscheidende Rolle in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zu.

Weiterhin soll der übergeordnete Planer nach Möglichkeit hauptverantwortlich für die Ausführung der Infrastruktur- und Straßenbauplanung (HOAI 3-9) sein, um die Schnittstellenkomplexität zu verringern.

Beim Voranschreiten des Bauleitplanverfahrens übernimmt er während des ersten Bauabschnitts die Bauleitung für die bauliche Realisierung des Projektes.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 495 415.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA5C Unna
Hauptort der Ausführung:

SW GmbH & Co. KG Projektbüro Schulstraße 35 59368 Werne Die SW GmbH & Co. KG als Projektentwickler für das Doppelprojekt SURFWRLD/SCNCWAVE hat ein eigenes Projektbüro in der Werner Innenstadt (Steinstraße 35,59368 Werne) , in welchem dem übergeordnetem Planer Arbeitsplatzmöglichkeiten für die Ausführung seiner Arbeiten zur Verfügung gestellt werden können. Das Projektgelände, auf welchen das innovative Doppelprojekt entstehen wird, befindet sich im Werne Süden, auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Werne I/II nahe der Flöz-Zollverein-Straße, 59368 Werne, Projektgelände der SURFWRLD/SCNCWAVE Südlich Flöz-Zollverein-Straße 59368 Werne

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die übergeordnete Planung und Koordination von Planungsleistungen diverser Fachplaner und deren Leistungen (HOAI 3-9) für das Doppelprojekt SURFWRLD/SCNCWAVE in Werne. Der übergeordnete Planer ist hauptverantwortlich und federführend bei der Erstellung der Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Er unterstützt die SW GmbH & Co. KG bei diversen Ausschreibungen durch die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und in Vergabegesprächen.

Weiterhin erbringt er die Entwurfsplanungen Infrastruktur und Straßenbau für das Doppelprojekt entsprechend der Ausschreibungsunterlagen.

Bei pos. Voranschreiten der Bauleitplanung, übernimmt der übergeordnete Planer die Bauoberleitung gem. der Ausschreibungsunterlagen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Eignung des Unternehmens / Gewichtung: 23,1 %
Qualitätskriterium - Name: technisches Angebot / Gewichtung: 7,7 %
Qualitätskriterium - Name: Vertragsbedingungen / Gewichtung: 7,7 %
Qualitätskriterium - Name: Gesprächsteil / Gewichtung: 11,5
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Da das Voranschreiten des Projektes von den Faktoren Bauleitplanung und Förderung abhängig ist, sind die Pos. 40 (Genehmigungsplanung), 50 (Ausführungsplanung), 60 (Bau- und Ausführungsleitung), 70 (Value Engineering Planungsphase), 80 Value Engineering Bau- und Inbetriebnahmephase), 90 (Einzel- und Gesamtinbetriebnahmen, Probebetrieb), 100 (Abschlussdokumentation), 110 (BIM-Modell) sowie die Pos. 140-180 optional.

Bei weiterem Voranschreiten des Projektes ist beabsichtigt, die Pos. 40, 50, 60, 90, 100 baldmöglichst sukzessive auszulösen. Bei den Pos. 70, 80, 110 behält sich der Auftraggeber das Recht vor, dies optional nach einer internen Bewertung entsprechend des Bedarfs auszulösen.

Die Pos. 140-180 setzen etwaige Kosten je Std. der gängigen Projektbeteiligten des Anbieters fest.

Detaillierte Informationen zu den Optionen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 076-229293
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 20230003
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe übergeordnete Planung SURFWLD/SCNCWAVE in Werne, Deutschland

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
20/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CDM Smith Consult GmbH
Postanschrift: Am Umweltpark 3-5
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44793
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 495 415.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4DY76UCE

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2023

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