Lizenzen SAP S4HANA Referenznummer der Bekanntmachung: 202305_005
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Wallgraben 135
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE1 Baden-Württemberg
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.terranets-bw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lizenzen SAP S4HANA
Upgrade/Umwandlung der bestehenden SAP ECC Version 6.0 Lizenzen auf SAP S4HANA und die Lizenzgebühren der nächsten 4 Jahre.
terranets bw GmbH Am Wallgraben 135 70565 Stuttgart
Teil der Migration der bestehenden SAP Landschaft von SAP ECC zu SAP S4HANA.
Die bestehende Lizenzmenge wird bei der Umwandlung zu S4HANA Lizenzen angerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
- Günstiger Erwerb durch Nutzung einer besonders vorteilhaften, kurzfristigen Gelegenheit zu einem Preis, der deutlich unter den Marktpreisen liegt
Der Auftrag kann nur von dem ursprünglichen Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden, der die Software-Lizenzen emittiert (SAP Deutschland SE). Es bestehen keine Alternativen oder Ersatzlösungen, die nicht mit einem erheblichen zusätzlichen Kosten einhergehen.
Die technischen und finanziellen Besonderheiten machen es erforderlich ein ganz bestimmtes Unternehmen zu beauftragen. Die vorhandenen Lizenzen werden im Rahmen eines Lizenz-Upgrades umgewandelt und bei der Neubeschaffung der S/4 HANA Lizenzen als Vor-Investition berücksichtigt. Eine solche Berücksichtigung kann nur durch SAP als Lizenzgeber selbst erfolgen. Die Berücksichtigung der Vor-Investition führt zu einer Preisreduktion von ca. 60% bezogen auf die Investitionssumme (ohne Wartungsgebühren). Ein wirtschaftlich besseres Angebot ist am Markt nicht zu erwarten.
Die Einführung einer gänzlich anderen ERP-Software würde zu erheblichen Mehrkosten führen. Dazu würde das Ablösen der über Jahrzehnte gewachsenen und ineinandergreifenden IT-Infrastruktur zu grundlegenden Störungen des Betriebsablaufes des Auftraggebers führen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
SAP S/4 HANA Lizenzen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCA6J6N
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.