Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marsbruchstraße 186
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44287
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpanrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung
Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassung für die Personendosismessstelle
Materialprüfungsamt NRW Marsbruchstraße 186 44287 Dortmund
Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassung für die Personendosismessstelle
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- 521 EU Erklärung Ausschlussgründe
- Nachweis Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung
- Mitgliedsbescheinigung Arbeitgeberverband/Tarifgemeinschaft
- Nachweis Berufs-/Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung 523 Sanktionspaket 5
- bei Bietergemeinschaften: 531 EU
- bei Eignungsleihe: 532 EU und 533 EU
sowie alle zum Download bereitgestellten Vergabeunterlagen.
- Rahmenvertrag nebst Anlagen
- 324 EU Angebotsschreiben
- 512 EU Vertragsbedingungen
- 513 EU BVB Tariftreue, Mindestentlohnung
sowie alle zum Download bereitgestellten Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHUDZ5M
Ort: Münster
Land: Deutschland
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen
(§ 160 III Nr.2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 III Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§ 160 III Nr. 4 GWB).