Lieferung, Wechsel und Entsorgung Aktivkohle Referenznummer der Bekanntmachung: 080/23BM
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Geestemünder Str. 23
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50735
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avgkoeln.de
Adresse des Beschafferprofils: www.avgkoeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Wechsel und Entsorgung Aktivkohle
Aktivkohle Lieferung für die Reinigung von Deponiegas einer ehemaligen Hausmülldeponie durch Adsorption
Ordnungsgemäße Entsorgung der beladenen Aktivkohle durch einen Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfBV oder freiwillige Rücknahme gemäß § 26 KrWG
Durchführung von Gasanalysen inklusive Probenahmen
Aktivkohlelieferung, Wechsel einschließlich Entsorgung
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH Tonstraße 6 50374 Erftstadt-Liblar
Aktivkohle Lieferung, Wechsel und Entsorgung
Gasanalysen einschließlich Probenahmen
AVG Abfallentsorgungs- und Verwertungsgesellschaft Köln mbH Tonstraße 6 50374 Erftstadt-Liblar
Probenahme sowie Gasanalyse des Deponiegases
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A und zum Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen
(Hinweis: Mit Angebotsabgabe vorzulegen für den Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie außerdem für jeden im Angebot namentlich benannten Nachunternehmer sowie für jedes eignungsverleihende Unternehmen. Außerdem vorzulegen vor Zuschlagserteilung auf Anforderung des Auftraggebers für jeden eingesetzten Nachunternehmer, sofern nicht bereits mit Angebots-abgabe erfolgt)
2. Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister, nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Zeitpunkt des Schlusstermins für die Abgabe der Angebote, soweit die Eintragung nach Maßgabe der für den Bieter einschlägigen Rechtvorschriften erforderlich ist, bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftsstaates.
(Hinweis: Mit Angebotsabgabe vorzulegen für den Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft)
Bankauskunft
- mindestens 5 Referenzen betreffend der Lieferung des angebotenen
Produktes in vergleichbaren Anlagen in den letzten drei Jahren
- Produkt-Datenblatt
- EG-Sicherheitsdatenblatt
- Nachweis Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV
Alternativ zum Nachweis des Entsorgungsfachbetriebes, Nachweis der Rücknahmemöglichkeit gemäß § 26 KrWG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Q6GSK
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
§ 160 GWB
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland