Quartiersmanagement Heven-Ost / Crengeldanz Referenznummer der Bekanntmachung: 61.177.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Annenstr. 111 b
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 23025816006
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.witten.de
Abschnitt II: Gegenstand
Quartiersmanagement Heven-Ost / Crengeldanz
Installation und Umsetzung des Quartiersmanagements im Stadterneuerungsgebiet Heven-Ost / Crengeldanz
Stadtteil Heven 58452 Witten
Im Stadterneuerungsgebiet Heven-Ost/Crengeldanz (im Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt) soll der Auftragnehmer ein Stadtteilbüro ("Stadterneuerungsbüro") einrichten, es fachlich besetzen und das Quartiersmanagement weiterführen. Im Zeitraum von 2017 bis 2023 wurde bereits ein Quartiersmanagement vor Ort eingesetzt. An die bereits aufgebauten Strukturen und Kooperationen soll der Auftragnehmer anknüpfen. Grundlage der Aufgabenwahrnehmung sind das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Heven-Ost/Crengeldanz (ISEK) aus dem Jahr 2021 sowie die Städtebauförderbedingungen. Ziel ist ein nachhaltiger Entwicklungsprozess für Heven-Ost/Crengeldanz, der städtebauliche, soziale, ökologische, wirtschaftliche und integrative Aspekte verbindet. Er kann nur unter Einbeziehung von Bürgerschaft, Politik und lokalen Akteuren Erfolg haben. Die Aktivierung von Bewohnern und Bewohnerinnen, Eigentümern und Eigentümerinnen, Gewerbetreibenden und weiteren Akteuren durch die Entwicklung von Netzwerken und selbst tragenden Strukturen ist für die Verstetigung unabdingbar. Hierzu sind geeignete Beteiligungsstrukturen und -verfahren aufzubauen bzw. weiterzuführen. Die Arbeit ist durch Image- und Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Zu den zentralen Aufgaben des Quartiersmanagements gehören die Entwicklung, Koordinierung und Steuerung städtebaulicher Projekte und Maßnahmen von der Konzeption bis zur Umsetzung (inkl. Zeit-, Kosten- und Finanzierungskalkulation). Die bestehende Kooperation und Abstimmung mit dem beauftragten energetischen Sanierungsmanagement (KfW-Förderung) soll durch das Quartiersmanagement weitergeführt werden. Neben die städtebaulichen Projekte treten soziale Begleitmaßnahmen. Das Quartiersmanagement verwaltet den Verfügungsfonds für bewohnergestützte Maßnahmen und übernimmt die Geschäftsführung des (über die Verfügungsfondsanträge entscheidungsbefugten) Bürgergremiums. Das Quartiersmanagement arbeitet eng mit der weisungsbefugten Projektleitung in der Verwaltung zusammen. Die Stadt Witten unterliegt der Haushaltssicherung. Wirtschaftlichkeitsüberlegungen nehmen entsprechend bei der Entwicklung künftiger Projekte einen hohen Rang einnehmen.
Der Auftragnehmer richtet das Stadterneuerungsbüro ein, mietet und betreibt es mit mehreren Fachkräften auf eigene Rechnung gegen Nachweis. Das Stadterneuerungsbüro sollte sich möglichst im öffentlichen Raum in gut sichtbarer und erreichbarer Lage befinden und öffentlichkeitswirksam präsentiert werden. Die Räumlichkeiten sollten neben einem Empfangsbereich einen abgetrennten Büroraum, ein Besprechungszimmer für bis zu zehn Personen, einen Abstellraum, eine Teeküche und Sanitäranlagen umfassen. Das Büro ist mit einer Büroeinrichtung (Schreibtisch, Regale, verschließbares Schranksystem, Besprechungstisch und Stühle), mindestens zwei EDV-Arbeitsplätzen mit Internetzugang und Telekommunikation zu versehen. Das Stadterneuerungsbüro sollte von Akteuren oder Bürgergruppen mit Bezug zum Plangebiet in gegenseitiger Absprache genutzt werden dürfen. Die Fachkräfte nehmen ihre Tätigkeit im Stadterneuerungsbüro bzw. örtlich präsent wahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
Der Auftragnehmer besetzt das Stadtteilbüro mit ein bis zwei Fachkräften im Aufgabenbereich Städtebau (1.500 Stunden/Jahr, insgesamt 4.500 Stunden über den Zeitraum von zunächst drei Jahren), und einer Fachkraft im Aufgabenbereich Soziales (600 Stunden/Jahr, insgesamt 1.800 Stunden über den Zeitraum von zunächst drei Jahren).
Der Auftragnehmer gewährleistet Öffnungszeiten des Stadterneuerungsbüros von in der Regel 15 Wochenstunden werktags innerhalb des Zeitraumes 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Arbeitseinsatz am Wochenende und nach 18:00 Uhr ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents gelegentlich (z.B. für Veranstaltungen) erforderlich. Schließzeiten des Stadterneuerungsbüros, insbesondere während der Ferien, sind möglich.
Dieser Auftrag kann unter der Voraussetzung der Förderung und Finanzierbarkeit verlängert werden. Die Laufzeit des Stadterneuerungsbüros Heven-Ost/Crengeldanz und des Quartiersmanagements kann ggf. im Anschluss bis maximal 31.12.2031 verlängert werden
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt allein nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich. Die Bewerberauswahl in Phase 1 erfolgt differenziert:
1) Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag form- und fristgerecht eingereicht wurde und alle unter Ziff. III.1.1 bis III.1.3 dieser Bekanntmachung geforderten Angaben und Unterlagen enthält.
Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 4 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die nicht fristgerecht oder nicht formgerecht eingehen oder die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt;
2) Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anhand der von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen gem. Ziff. III.1 der Bekanntmachung grundsätzlich geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und /oder der technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen bezieht, hat er /sie auf Verlangen innerhalb von 5 Kalendertagen nachzuweisen, dass ihm /ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Dies kann u. a. durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen;
3) Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren beteiligt werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren.
Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zu den in den letzten 7 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art gem. Ziff. III.1.3 der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber /Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben /Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenen Leistungen zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben zur Referenzlage nachgewiesene Büroqualifikation und die Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen möglichst vergleichbarer Art und möglichst vergleichbaren Umfangs. Für die Auswahl wird ein Punktesystem angewendet. Bei Punktgleichheit wird ein Losentscheid durchgeführt.
Aufstockungsoption des jährlichen Stundenkontingents um 10% ab dem 01.12.2024 bis max. 30.11.2026.
Aufstockungsoption des jährlichen Stundenkontingents um 10% ab dem 01.12.26 bis max. 31.12.2029 (im Falle der Verlängerung, siehe Ziff. II.2.7).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Jeder Bewerber /jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben /Unterlagen einzureichen:
- Schriftliche Unternehmensdarstellung und -identität: Adresse, Kontaktperson; zuständige Niederlassung im Auftragsfall; Rechtsform und Gesellschafterverhältnisse;
- Eigenerklärung folgenden Inhalts: Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Büro /Unternehmen keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Jeder Bewerber /jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben vorzulegen:
- Erklärung für die letzten 3 Geschäftsjahre über den Gesamtumsatz,
- Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (mind. 1.500.000 EUR für Personenschäden und 500.000 EUR für sonstige Schäden), bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz in voller Höhe von allen Mitgliedern nachgewiesen werden,
- Eigenerklärung über die korrekte Abführung von Steuern und Sozialabgaben,
- Angaben zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Profil des Bewerbers mit Angaben zur institutionellen und personellen Struktur, der Qualifikation und Berufserfahrung, der strategischen Ausrichtung und der technischen Ausstattung (max. 2 Seiten DIN A 4);
- Beigefügt werden soll eine Referenzliste des Bieters mit Erfahrungen im Quartiersmanagement im Rahmen der Städtebauförderprogramme "Soziale Stadt bzw. Sozialer Zusammenhalt" in Gebieten mit mehr als 40.000 Einwohnern. Davon sind drei geeignete Projekte aus den letzten 7 Jahren näher zu beschreiben mit
- Angaben zur Art und Umfang der Aufgaben, ggf. Arbeitsgemeinschaften
- Auftragsvolumen, Komplexität der Aufgabenstellung, Zeitraum
- Vorgehensweise / Konzept, Verstetigung
- Kontaktdaten der Ansprechpartner auf Seiten der beauftragenden Städte.
Wertung der Referenzen:
5 Punkte = sehr gut
3 Referenzen, die die Anforderungen in sehr hohem Maße erfüllen - sehr hoher Erfüllungsgrad
4 Punkte = gut
3 Referenzen, die die Anforderungen überdurchschnittlich erfüllen - hoher Erfüllungsgrad
3 Punkte = genügend
3 Referenzen, die die Anforderungen voll und ganz erfüllen - mittlerer Erfüllungsgrad
2 Punkte= ausreichend
3 Referenzen, die die Anforderungen gering erfüllen - geringer Erfüllungsgrad
1 Punkt = mangelhaft
3 Referenzen, die die Anforderungen nur sehr gering erfüllen - sehr geringer Erfüllungsgrad
Werden die Referenzen inklusive der ausführlichen Projektbeschreibung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht und auch nicht innerhalb der genannten Nachforderungsfrist nachgereicht, so wird der Bieter vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt nach der mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesenen Referenzlage. Ein Austausch benannter Referenzen ist nicht möglich.
Im weiteren Verfahren werden Anforderungen an die Qualifikation der für die Aufgabenbereiche vorgesehenen Fachkräfte benannt.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags folgen insbesondere aus den Tariftreue- und Vergabegesetz NRW, dessen Bestimmungen der Auftragnehmer zu beachten hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Das Vergabeverfahren erfolgt vorbehaltlich des Eingangs des Zuwendungsbescheids für Städtebaufördermittel an die Stadt Witten.
b) Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird;
c) Hinweis: Die Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich in der 42. KW 2023 stattfinden.
Hinweis zur voraussichtlichen weiteren Zeitschiene des Verfahren:
- 14.08.2023 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes,
- 15.09.2023, 10:00 Uhr Einreichungstermin der Angebote,
- 16.10.2023 Verhandlungsgespräche,
- Abgabe überarbeitetes Angebot bis 25.10.2023,
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUY1H3AYJED
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland