Ermittlung eines Handelspartners zur Betreuung eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0277-12-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 2241/13-3165
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Ermittlung eines Handelspartners zur Betreuung eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages
Ermittlung eines Handelspartners zur Betreuung eines Microsoft Enterprise Agreement Vertrages
Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
Es ist beabsichtigt, einen Handelspartner zur Betreuung eines Enterprise Agreements aus dem Rahmenvertrag des BMI und Microsoft zu bestimmen.
Der Auftragnehmer hat neben der Bereitstellung von Microsoft-Produkten auch nachfolgende Service- und Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Enterprise Agreements zwischen dem Rhein-Sieg-Kreis und Microsoft stehen, zu erbringen:
- unverzügliche Lieferung einer Auflistung aller aktuellen Lizenzen im Falle eines Audits,
- Lizenz- und Vertragsberatung, insbesondere Erläuterungen zu Produktbestimmungen, Umtausch-Metriken und weiteren Microsoft Bedingungen,
- Informationen zu Änderungen der Produktlizenzierung, vertragliche Änderungen oder Erweiterungen z.B. bei Software Assurance (SA) Leistungen,
- Unterstützung und Beratung bei der Administration und Pflege des Volume-Licensing-Service-Center / Microsoft 365 Admin Center,
- regelmäßige Beratung und Information über Produkt- und Lizenzerneuerungen von Microsoft-Produkten in Textform (mind. einmal monatlich) und
- jährliche Präsenz-Informationsveranstaltung im Hause des Auftraggebers.
Der Ansprechpartner muss von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr erreichbar sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären. Die Erklärung ist - auf Verlangen der Vergabestelle - fristgerecht vorzulegen.
- Microsoft-Zertifizierung als Gold- oder Silber-Partner und SAM-Partner (Software Asset Management)
- Nachweis zertifizierter Microsoft Partner und LSP (Licensing Solution Partner) von 2 Mitarbeiter/-innen, die mindestens über eine aktuelle Zertifizierung als Microsoft Certified Professional (MCP) oder Microsoft Licensing Professional (MLP) verfügen
1. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung direkt von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) in Deutschland autorisiert ist.
2. Der Abschluss des Integritätsvertrags ist zwingende Voraussetzung für die Erteilung des Auftrages. Dieser ist der Vergabestelle auf Verlangen in unterzeichneter Ausfertigung vorzulegen.
3. Eintragungen im Wettbewerbsregister oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
4. Die vollumfängliche Beratung und Unterstützung beim Management von Nutzungsrechten von Microsoft-Produkten erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers, welche mindestens über eine aktuelle Zertifizierung als Microsoft Certified Professional (MCP) oder Microsoft Licensing Professional (MLP) verfügen. Benennung und Nachweis der Zertifizierung erfolgt durch den Auftragnehmer unmittelbar nach der Auftragserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter kostenlos angefordert und heruntergeladen werden.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die auf dem Vergabeportal registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikation unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der auf dem Vergabeportal hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
Zur Abgabe des Angebotes ist zwingend ein unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung vollständig ausgefülltes Angebotsformular einschließlich der zusätzlich geforderten Nachweise und Erklärungen einzureichen. Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
- ausgefülltes und signiertes Angebotsformular
- ausgefülltes Preisblatt
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
- Eigenerklärung "Ausschlussgründe"
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
- Bestätigung Microsoft - Partnerstatus
- unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags
4. Erklärungen / Nachweise, die unverzüglich nach Auftragserteilung vorzulegen sind:
- Benennung von mindestens zwei Mitarbeiter/innen, die mindestens über eine aktuelle Zertifizierung als Microsoft Certified Professional (MCP) oder Microsoft Licensing Professional (MLP) verfügen (inkl. Nachweis der Zertifizierung)
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformationen gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBD05F
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221/147-3055
Fax: +49 221/147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der obengenannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.